2000-6.111.5 Personaleinsatz planen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.111.5

- Der Personaleinsatz ist entsprechend des Bedarfs und der Leistungsbeschreibung zu planen.
- Dies betrifft Eigen- und Fremdpersonal.
- Bei Fremdpersonal sind von den Fremdfirmen die Personalplanungen rechtzeitig vorzulegen, bzw. bei Regelleistungen ist der Turnus anzugeben.
- Bei Projektleistungen erfolgt die Personalplanung gem. Ausführungsplan; bei Fremdleistungen ist dies Aufgabe der Fremdfirma.
- Personal- und Ressourcenplanung, Erstellung einer Personalübersicht inkl. Organigramm für den AG getrennt für Start-up, Regelbetrieb und Projekte je für Eigen- und Fremdfirmen. Bei Projekten ist die Planung der Fremdfirmen lediglich informativ für den Bauherrn, um das Controlling zu vervollständigen bzw. die Leistungsüberwachung zu unterstützen.