1-FM-1.120 Bauprojekte in LzPh. 1 steuern

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.120

delegierbare Bauherrenleistung

Entwickeln, Vorschlagen und Festlegen
Auswahl der zu Beteiligenden
Erstellung der Grundlagen Gesamtprojekt
Ermitteln Bedarfs und der Anforderungen
Klärung der Standortfragen
Festlegen des Kostenrahmens
Ermitteln von Investitionsmitteln
Entwickeln des Terminrahmens
Generalablaufplanung