Ver- & Entsorgung

In der effizienten Verwaltung von Flächen und Infrastrukturen von Großunternehmen spielt auch die Abfallentsorgung eine wichtige Rolle
Um die Umweltbelastung zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen daher auf nachhaltige Ver- und Entsorgungsprozesse setzen. Eine integrierte Herangehensweise an die Ver- und Entsorgung kann dabei helfen, Abfallmengen zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen. Hierbei können moderne Technologien und innovative Geschäftsmodelle wie z.B. Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten.
- FM-Produkt
- Bereitstellung von Energie und Medien
- Bereitstellung, Betrieb, Instandhaltung
- Verteilung/Übergabe Verbrauchsstellen
- Abfallentsorgung planen und steuern
- Abfallbilanzen erstellen
- Entsorgungsnachweise führen
- Abwasserentsorgung überwachen
- Energie
- Energiemanagement durchführen
- Energiesparmaßnahmen initiieren
- Identifikation der Energieverbraucher
- Planung von Energiesparmaßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen initiieren
- Energieanwender schulen
- Wasser
- Abwasserentsorgung überwachen
- Abfall
- Objekte entsorgen
- Hausmüll/Restmüll entsorgen
- Gewerbemüll entsorgen
- Sondermüll entsorgen
- Abfallentsorgung planen und steuern
- Abfallbilanzen erstellen
Beschreibung
Lieferung von Energie und Wasser sowie Abfallbehandlung und -entsorgung. Kann Beschaffung von externen Produzenten und / oder interne Erzeugung umfassen, einschließlich der notwendigen Infrastruktur bis zur Schnittstelle mit dem internen Verteilungs- / Sammlungssystem.
Unterprodukte:
- Energie
- Wasser
- Abfall
Bereitstellung von Energie und Medien in einer jeweils am Standort verfügbaren, handelsüblichen und für den Gebrauch zweckdienlichen Form
Je nach dem Aufgabenbereich des FM im jeweiligen Unternehmen kann unterschieden werden zwischen Energie- und Medienbereitstellung für Produktionszwecke (Kernprozesse) und/oder Bürobereiche (Verwaltung).
Während für die Bürobereiche eine "normale" technische Ausstattung mit Wärme, Kälte, Elektroenergie, Wasser und Abwasser infrage kommt, unterliegen Energien und Medien für Produktionszwecke häufig besonderen Bedingungen bezüglich Temperatur, Druck, Menge usw., welche oft auch die Qualität der Produktionsprozesse bestimmen.
In diesen Fällen ist eine enge Kooperation zwischen Kerngeschäft und Produktion unerlässlich, damit einerseits die Vorteile des integrierten FM zum Tragen kommen, zum Anderen aber das Kerngeschäft sicher betrieben wird.
Insbesondere bei der Frage Selbst- oder Fremdbesorgung ist dies ein wesentlicher Punkt.
Die Bereitstellung von Energie und Medien erfolgt im engen Zusammenwirken von:
technischem Konzept (Planung),
Flächenmanagement (nutzungsbedingte Bedarfsänderungen),
Energiemanagement (effiziente Energieauswahl),
Vertragsmanagement (Vertragliche Sicherung der Verfügbarkeit),
Betreiber (funktionelle Sicherung der Verfügbarkeit).
Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen zur bedarfsgerechten Umwandlung und Versorgung von Energie
Dem FM unterstehen normalerweise alle Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Da hierzu auch alle Anlagen der
Verteilung und Übergabe an den Verbrauchsstellen mit jeweils geforderter Versorgungssicherheit (Verfügbarkeit), soweit nicht bei 6.300 Objekte betreiben enthalten
Siehe Nr. 6.300
Beachte:
Schnittstellenmanagement zwischen Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Betreiber auf dem Gelände des Energieund Medienanwenders,
administrative Schnittstellen (vertraglich),
physikalische Schnittstellen (Parameter),
Messsystem zur Schaffung von Evidenz (t, t, p, p, m, V, Q, Feuchte usw.),
Zustand des Verteilsystems (Wärmeverluste, Isolierung),
Regelsystem an den Übergabestellen (vertragliche Rücklauftemperatur),
Abwärme (Umweltschutz),
Verkehrssicherheit bei Rohrleitungen und anderen Leitungen (Sicherheitsabstände, Isolationen, Kanalüberdeckungen, -fahrten, Durchörterungen, Verlegung auf Stützen, Krafteinwirkungen auf Bauhülle),
u.a.
Allgemeines
Gemäß dem "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" (KrW-/AbfG) sind Abfälle/Wertstoffe getrennt am Entstehungsort zu erfassen und der Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Erfassungssystem
Das vom "KrW-/AbfG" nachfolgend beschriebene Erfassungssystem ist vom AN umzusetzen
Abfälle/Wertstoffe sind raumgruppenbezogen getrennt zu erfassen
eine nachträgliche Vermischung von getrennt erfassten Abfällen/Wertstoffen ist untersagt
Folgende Fraktionen werden getrennt erfasst:
Mischpapier: bestehend aus Kartonagen, Zeitungen, Büropapier,
Restmüll: bestehend aus
- verunreinigtem Mischpapier
- geringen SpeiserestenKunststoffe
Glas
Dosen und Aluminium
Kontrolle der Erfassungssysteme
Der Auftragnehmer übernimmt die Kontrolle, ob in den einzelnen Erfassungsbereichen (z.B. Büro, Teeküche, etc.) das vom Auftraggeber vorgeschriebene Erfassungssystem (Abfallbehälter) vorgehalten wird. Dabei sind die Vorgaben des AG für die Abfallbehälter zu beachten:
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber umgehend das Fehlen von Abfallbehältern; dieser veranlasst die Ersatzbeschaffung.
Um die einzelnen Fraktionen zu identifizieren, werden gewisse Stoffarten ausschließlich in farbigen Kunststoffsäcken gesammelt, wie zum Beispiel:
Beispiel: Büros
Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind Abfälle/Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu verbringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.
Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.
getrennt zu erfassen und ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen. Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.
Beispiel: Küchen, Kantinen und Cafeteria
In diesen Bereichen werden die Fraktionen getrennt erfasst:
Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind die o. a. Abfälle und Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.
Anmerkung: Diese Leistung wird i.d.R. dem Reinigungsunternehmen übertragen
Entsorgungsnachweise führen
Für die Entsorgung ist in geeigneter Weise der Entsorgungsnachweis zu führen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Entsorgungsunternehmen anerkannter Fachbetrieb nach 52 KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist.
Soweit eine Nachweispflicht nach 11 Abs. 2 oder Abs. 3 des Abfallgesetzes besteht, hat der Abfallerzeuger den Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung zu führen. Zunächst ist die Abfallverwertung zu prüfen.
der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers
der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers
der Entsorgungsbestätigung der zuständigen Behörde
Abwasserentsorgung überwachen
Abwässer müssen gemäß den Vorschriften und Verordnungen des Wasserhaushaltsgesetzes entsorgt werden.
Ölund lösemittelhaltiges Schmutzwasser darf grundlegend nicht in Hallenund Straßenabläufen (Gullys) entsorgt werden. Zur Aufnahme und notwendigem Transport zur Zentralen Abwasseraufbereitung stehen fahrbare Transportbehälter mit entsprechender Kennzeichnung zur Verfügung. Schmutzwasser und Zweitreinigungswasser (Schmutzflotte) darf nicht in Lackierungsoder Regenprobenanlagen entsorgt werden. Diese können in den spezifisch definierten Hallenund Straßenabläufen (Gullys) abgelassen werden.
Die Entsorgungsstellen werden gebäudespezifisch bekannt gegeben (Plan). Generell dürfen in alle Handwaschbecken und -tröge keine mit Reinigungsmitteln versehenen Flüssigkeiten sowie Schmutzwasser entleert werden.
Die Abfallbehälter müssen aus Hygienegründen mit Folienbeuteln bestückt werden Die Beutel dürfen maximal 3 x wieder verwendet werden.
Aschenbecherinhalte dürfen nur in feuerfeste, zu einem Drittel mit Wasser befüllte Behältnisse entsorgt werden.
Zur besseren Überwachung sind Entsorgungsinseln festzulegen:
Es wird empfohlen zusätzlich zum Folienbeutel einen Papiersack in die Biomülltonne einzusetzen. Darüber hinaus ist bei 120 l-Behältern der Spannring einzusetzen Es ist nicht zulässig PE-Beutel über den Biomüll zu entsorgen.
Die Standorte der Entsorgungsinseln sind sauber zu halten. Beigestellte Material (z.B. Kartonagen, Flaschen) sind mit zu entsorgen.
Die (Technischen) Leiter sind i.d.R. für die Einhaltung der Satzungen, des Wasserrechtsbescheides, der Erlaubnisse und Genehmigungen verantwortlich. Dabei sind die Kenntnisse und Fähigkeiten so zu berücksichtigen, dass die Arbeitssicherheit sowie ein ordnungsgemäßer und wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sind.
Der Gewässerschutzbeauftragte für die Liegenschaft ist für die sichere Durchführung der Arbeiten an und in abwassertechnischen Anlagen zuständig und hat darauf zu achten, dass ein entsprechender Aufsichtführender bestimmt ist. Die Ausführenden haben die Anweisungen des jeweiligen Aufsichtführenden zu befolgen.
Gesetze, Vorschriften und Anweisungen
Neben Betriebsanweisungen und den Weisungen des Bereichsleiters sind beim Betrieb und der Instandhaltung der abwassertechnischen Anlagen folgende Gesetze, Vorschriften und Anweisungen zu beachten:
Wasserhaushaltsgesetz und zugehörige Verordnungen,
Landeswassergesetze und zugehörige Verordnungen,
Wasserrechtsbescheide,
Kommunale Abwassersatzungen,
Alarmpläne für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Instandhaltungschecklisten,
Betriebsanleitungen der Herstellerfirmen,
Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
Beschreibung
Energieversorgung eines Bauwerks. Kann Beschaffung von externen Produzenten und / oder interne Energieerzeugung umfassen und schließt die notwendige Infrastruktur ein, üblicherweise bis zu einem Zähler, nicht jedoch das gebäudeinterne Verteilungssystem.
Inbegriffen
Alle Kosten für Beschaffung und Erzeugung von Energie sowie Betrieb, Instandhaltung und Verbesserungen der Infrastruktur.
Energiemanagement durchführen
(siehe GEFMA 104)
Zum Energiemanagement gehören alle Maßnahmen mit dem Ziel, bei vorhandenen (oder neu zu errichtenden) Gebäuden bzw. Anlagen und Ausrüstungen weniger Energie zu verbrauchen oder kostengünstigere Energie zu verbrauchen (z.B. durch Umstellung des Energieträgers, Änderung des Energielieferanten oder des Bezugsvertrages) oder Nutzenergie z.B. unter Ausnutzung der Kraft-Wärme-Kopplung selbst bereitzustellen.
Der Begriff Energiemanagement
Der Begriff Energiemanagement erstreckt sich auf alle Arten verbrauchter Nutzenergie in Gebäuden (für Heizung, Kühlung, Strom, Licht usw.), aber auch auf den Verbrauch von Anlagen oder Einrichtungen, die dem Kerngeschäft des AG dienen. Zusätzlich erstreckt sich das Energiemanagement auf den gesamten Verbrauch an Wasser und auf die Abwasserkosten und weitere verwendete Medien wie z.B. Druckluft.
Das Energiemanagement soll bereits in der Planung eines Neu- oder Umbaus beginnen.
Dem Energiemanagement sind folgende Leistungen zugeordnet:
Sammeln, Ordnen und Auswerten von Energieverbrauchsdaten (Energiemonitoring)
Analysieren des energetischen Ist-Zustandes (z. B. mit Hilfe von Energiekennwerten z.B. VDI 3807)
Bewerten von Alternativen (z.B. anderen Energieträgern, anderen Energielieferanten, effizienteren Energieumwandlungssystemen),
Zusammenarbeit mit anderen Vertragsformen wie Betreibermodelle oder EnergieEinsparcontracting
Treffen von Entscheidungen hinsichtlich energierelevanter Belange
Einleiten von Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Senkung von Energiekosten oder Minderung energieverbrauchsbedingter Emissionen
Steuern und Überwachen der entsprechenden Maßnahmen
Nachweisen der erzielten Verbesserung
Energiemanagement als Regelleistung (unter permanentem Energiemanagement werden alle Aktionen und Maßnahmen verstanden, die regelmäßig im laufenden Betrieb einer Immobilie durchgeführt werden, um die Energiekosten zu senken oder niedrig zu halten)
der Begriff Energiecontrolling geht noch weiter. Vergleichbar dem Controlling als betriebswirtschaftlichem Begriff steht Energiecontrolling für:
regelmäßige Kontrolle der Energiekosten und des Energieverbrauchs
Budgetierung der Energiekosten und der Maßnahmen zur Kostenverringerung
Steuerung des Energieverbrauchs
Verrechnung der Energiekosten, Kalkulation der Verrechnungspreise
Verfolgung des Energiemarktes und Reaktion auf Änderungen
Permanentes und projektartiges Energiemanagement
Die Grenze zwischen permanentem Energiemanagement und projektartigem Energiemanagement ist nicht scharf zu ziehen, auch die Grenze zwischen permanenten Energiemanagement und Betriebsführung ist nicht eindeutig zu ziehen. Bei größeren Gebäuden und Anlagen ist eine Trennung der Verantwortlichkeiten Energiemanagement und Betriebsführung je nach Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter sinnvoll. Allerdings sind Doppelfunktionen zu vermeiden (Schnittstellendefinition).
Projektartiges Energiemanagement
Unter projektartigem Energiemanagement sind einmalige Aktionen zu verstehen, in denen ein Gebäude, eine Anlage oder auch Teile davon untersucht und Maßnahmen durchgeführt werden, die das Ziel haben, die Energiekosten zu senken. In vielen Publikationen wird der Begriff Energiemanagement ausschließlich für das projektartige Energiemanagement verwendet. Die Maßnahen sind in der Regel technischer Art, aber auch organisatorische oder kaufmännische Maßnahmen können im Rahmen des Energiemanagements durchgeführt werden.
Die Größe des Erolgs
Der Erfolg des Energiemanagements kann umso größer sein, je umfassender der Untersuchungsgegenstand gewählt wird Es sollten also mindestens gebäudebezogen Energienutzung, -verteilung und ggf. Erzeugung sowie technische, organisatorische und kaufmännische Aspekte gemeinsam betrachtet werden. Im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes kann auch eine gemeinsame bundesweite Betrachtung des Energieträgers Strom verschiedener Liegenschaften eines Unternehmens sinnvoll sein, sofern relevant.
Der Bereich FM
organisiert das Energiecontrolling,
wirbt für Energieeffizienz im Unternehmen, - leitet und organisiert die operative Arbeit Energiefragen betreffend,
baut das Energie- Berichtswesen auf und stellt es turnusmäßig sicher.
Für das Energiemanagement bilden u. a. folgende Informationen und Normen wichtige Grundlagen:
GEFMA 124 Energiemanagement und o. g. Energieeinsparvertrag
GEFMA 100 Facility Management , Vorentwurf Oktober 1996
GEFMA 122 Betriebsführung , Vorentwurf Oktober 1996
VDMA/AIG Instandhaltungsinformation 15 Energiemanagement im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung
VDI 3807 Blatt 1 Energieverbrauchskennwerte für Gebäude - Grundlagen , Juni 1994
VDI 3807 Blatt 2 Energieverbrauchskennwerte für Gebäude - Heizenergie- und Stromverbrauchskennwerte , Entwurf, März 1997
VDI 3808 Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für heiztechnische Anlagen , Januar 1993
VDI 3922 Energieberatung für Industrie und Gewerbe , Juli 1984
Identifikation der Energieverbraucher, Auswertung der Verbrauchsdaten
Die Identifikation kann unter Anwendung der VDI 3807,2, Anhang B durchgeführt werden. Hier findet sich u.a. eine umfangreiche Zusammenstellung von Beispielen.
In der folgenden Aufzählung sind einige der Beispiele zur Verdeutlichung wiedergegeben:
Maßnahmen an der Gebäudehülle; z.B. Fenstererneuerung
Maßnahmen an der Wärmeerzeugungund Verteilung; z.B. Brenneraustausch am Heizkessel
Maßnahmen an der Wärmenutzung; z.B. Einführung einer Nachtabsenkung Heizung
klimatechnische Maßnahmen; z.B. Anpassung der Temperatursollwerte im Rahmen der Toleranzen
Organisatorische Maßnahmen; z.B. Hausmeisterund Technikerschulungen
Planung von Energiesparmaßnahmen
Klärung der Aufgabenstellung und der wesentlichen Betriebsdaten
Ggf. Angebot erarbeiten, vergeben usw.
Erfassung und Darstellung des Ist-Zustands (Verbrauchsübersicht, Gebäude, Energieerzeugung, -umwandlung, -verteilung -verbraucher Energierückgewinnungspotential)
Bewertung des Ist-Zustands
Vorschläge zur Energieeinsparung und deren Bewertung
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Präsentation, Beratungsbericht
Rahmenbedingungen:
Monatliche Zählerstände für alle Medien sind vom Gewerk `Betriebsführung zu übernehmen.
Leistungen:
Auswertung der Energieverbräuche und Energieabrechnungen
gewerkeübergreifende Analyse der Energieverbraucher
Prüfung der Rechnungen für Strom-, Gas-, Öl-, Wärme- und Wasserlieferungen der Versorgungsunternehmen inkl. verbrauchter Mengen und Kosten
Erstellung von spezifischen Energieverbrauchskennwerten
statistische Auswertung - wahlweise numerisch und/oder grafisch der Energieverbrauchsdaten (Strom, Wasser, Gas, Öl, Fernwärme etc.)
gesonderter Hinweis auf außerordentlich gestiegene oder reduzierte Verbrauchswerte und Kosten
Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung des Energiemanagements (monatliche Vorlage eines Berichtes)
Ausarbeitungen zur Systemoptimierung:
Ermittlung von Optimierungspotentialen incl. Schätzkosten, Einsparungen, Empfehlungen für die Vorgehensweise zur Realisierung und Zeitdauer für die Durchführung
Planung der Maßnahmen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten
Rentabilitätsberechnungen, Nachweis der erzielten Energieeinsparung bzw. der Optimierung von Energieemissionen
Umsetzen der Einsparungsmaßnahmen
regelmäßiger Nachweis der Einsparungen
Datenerfassung:
Periodisches Erfassen aller Zählerwerte
Führung eines Betriebstagebuches mit allen relevanten Daten
Datenauswertung:
Auswertung des Energieeinsatzes je eingesetzter Energieart und Energieanwendung
Berücksichtigung der klimatischen Grundlagen zum Objektstandort für Witterungsbereinigung (Vergleichbarkeit der Kennwerte)
Erstellen von Grafiken je eingesetzter Energieart mit speziellen Kennwerten
Auswertung
Budgetierung
Die Energieanwender sind alle im Unternehmen Tätigen. Insofern hat das FM nur mittelbaren Einfluss auf das Nutzerverhalten.
Am erfolgreichsten sind populär dargestellte Verbrauchs- und Kostenbilder in Abhängigkeit von der Nutzung (Licht brennen lassen, Fenster geöffnet lassen, Tor nicht schließen usw.), wenn sie mit Prämierungen für Einsparungen verbunden sind.
Dies bedingt einerseits eine klare Kostenzuordnung und andererseits die betriebliche Willenslage zu solchen Maßnahmen (z.B. Beispielwirkung der Leitung).
Beschreibung
Wasserversorgung eines Bauwerks. Kann Beschaffung von externen Produzenten und / oder interne Wassererzeugung umfassen und schließt die notwendige Infrastruktur ein, üblicherweise bis zu einem Zähler, nicht jedoch das gebäudeinterne Verteilungssystem.
Inbegriffen
Alle Kosten für Beschaffung und Erzeugung von Wasser sowie Betrieb, Instandhaltung und Verbesserungen der Infrastruktur, einschließlich Abwasser.
Abwasserentsorgung überwachen
Abwässer müssen gemäß den Vorschriften und Verordnungen des Wasserhaushaltsgesetzes entsorgt werden.
Ölund lösemittelhaltiges Schmutzwasser darf grundlegend nicht in Hallenund Straßenabläufen (Gullys) entsorgt werden. Zur Aufnahme und notwendigem Transport zur Zentralen Abwasseraufbereitung stehen fahrbare Transportbehälter mit entsprechender Kennzeichnung zur Verfügung. Schmutzwasser und Zweitreinigungswasser (Schmutzflotte) darf nicht in Lackierungsoder Regenprobenanlagen entsorgt werden. Diese können in den spezifisch definierten Hallenund Straßenabläufen (Gullys) abgelassen werden.
Die Entsorgungsstellen werden gebäudespezifisch bekannt gegeben (Plan). Generell dürfen in alle Handwaschbecken und -tröge keine mit Reinigungsmitteln versehenen Flüssigkeiten sowie Schmutzwasser entleert werden.
Die Abfallbehälter müssen aus Hygienegründen mit Folienbeuteln bestückt werden Die Beutel dürfen maximal 3 x wieder verwendet werden.
Aschenbecherinhalte dürfen nur in feuerfeste, zu einem Drittel mit Wasser befüllte Behältnisse entsorgt werden.
Zur besseren Überwachung sind Entsorgungsinseln festzulegen:
Es wird empfohlen zusätzlich zum Folienbeutel einen Papiersack in die Biomülltonne einzusetzen. Darüber hinaus ist bei 120 l-Behältern der Spannring einzusetzen Es ist nicht zulässig PE-Beutel über den Biomüll zu entsorgen.
Die Standorte der Entsorgungsinseln sind sauber zu halten. Beigestellte Material (z.B. Kartonagen, Flaschen) sind mit zu entsorgen.
Die (Technischen) Leiter sind i.d.R. für die Einhaltung der Satzungen, des Wasserrechtsbescheides, der Erlaubnisse und Genehmigungen verantwortlich. Dabei sind die Kenntnisse und Fähigkeiten so zu berücksichtigen, dass die Arbeitssicherheit sowie ein ordnungsgemäßer und wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet sind.
Der Gewässerschutzbeauftragte für die Liegenschaft ist für die sichere Durchführung der Arbeiten an und in abwassertechnischen Anlagen zuständig und hat darauf zu achten, dass ein entsprechender Aufsichtführender bestimmt ist. Die Ausführenden haben die Anweisungen des jeweiligen Aufsichtführenden zu befolgen.
Gesetze, Vorschriften und Anweisungen
Neben Betriebsanweisungen und den Weisungen des Bereichsleiters sind beim Betrieb und der Instandhaltung der abwassertechnischen Anlagen folgende Gesetze, Vorschriften und Anweisungen zu beachten:
Wasserhaushaltsgesetz und zugehörige Verordnungen,
Landeswassergesetze und zugehörige Verordnungen,
Wasserrechtsbescheide,
Kommunale Abwassersatzungen,
Alarmpläne für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Instandhaltungschecklisten,
Betriebsanleitungen der Herstellerfirmen,
Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
Beschreibung
Abfallbehandlung und -entsorgung, einschließlich Sortierung und Recycling von festen Abfällen sowie Flüssigkeiten und Abwasser. Schließt üblicherweise nur das Einsammeln gefüllter Sammelbehälter und den Austausch durch leere Sammelbehälter ein, jedoch nicht die gebäudeinterne Sammlung und Handhabung.
Inbegriffen
Alle Kosten für Abfallbehandlung und -entsorgung sowie mögliche damit verbundene Erlöse.
Abfalllentsorgung
Die Entsorgung der anfallenden Abfallmengen erfolgt nach fest vereinbarten Zyklen und Zeitfenstern bzw. auf Abruf
Für Abfallsorten, die nicht regelmäßig anfallen, wird ein Abholservice nach Bedarf vereinbart
Die Entscheidung über die Zuführung der Reststoffe zur Wiederverwertung oder Endlagerung erfolgt durch den Facility Manager
Die fachkundige Koordinierung und Steuerung der Wertstoffentsorgung mit örtlichen und öffentlichen Entsorgern unter ökonomischen Aspekten wird sichergestellt
Der AN steht dem AG und den Mietern in allen Fragen der Entsorgung mit fachgerechter Beratung zur Verfügung
Der AN dokumentiert die Abfallmengen (falls möglich je Mieteinheit getrennt nach Fraktionen) sowie deren ordnungsgemäßen Verwertungsund Beseitigungswege
Restmüll entsorgen
Alle Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können, sofern nicht kontaminiert bzw. ungefährlich sind, wie zum Beispiel Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Verpackungen, dürfen, nicht dem Restmüll (Hausmüll) zugeführt werden, bzw. sind von der städtischen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Sie sind in die entsprechenden Wertstoffbehälter zu sortieren
Nur unvermeidbare Rückstände, die nicht verwertet werden können, sind als Abfall so zu entsorgen, dass von ihnen weder jetzt noch später schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.
Vor der eigentlichen Entsorgung ist vom Verursacher zu überprüfen, ob die Reststoffe einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Die Fachabteilungen des Hauses (Beschaffung, Materialwirtschaft, Hausverwaltung, Sondermüllentsorgung und Stabsstelle Sicherheit), leisten dabei Hilfestellung. Im Grundsatz gilt: Abfälle nach Möglichkeit vermeiden. Hierzu sind alle Mitarbeiter aufgefordert.
Im Grundsatz gilt: Abfälle nach Möglichkeit vermeiden. Hierzu sind alle Mitarbeiter aufgefordert.
Jedes Abfallgebinde ist vom Verursacher bzw. Verantwortlichen mit einem Freigabe-Aufkleber zu versehen
Verantwortliche können nur sachkundige Mitarbeiter aus den Laborbereichen sein
Das Reinigungspersonal bzw. vergleichbare Beschäftigte dürfen nicht zur Beurteilung der Stoffe herangezogen werden, sofern sie nicht über die Sachkunde verfügen
Es sind die Herkunftsraum-Nummer und das Signum des Verantwortlichen einzutragen
Gebinde ohne Kenntlichmachung werden nicht entsorgt
Mit seiner Unterschrift erklärt der Verursacher/Verantwortliche, dass der Hausmüll keine radioaktive, chemisch toxische oder infektiöse Verunreinigung oder unzulässige Beimengung enthält
Gewerbemüll entsorgen
Speziell für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau und Abbruchabfälle enthält die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zusätzliche Anforderungen an die Getrennthaltung sowie an Vorbehandlungsanlagen.- Nähere Details über die Entsorgung innerhalb von Städten und Gemeinden regeln städtische Abfallverordnungen oder -satzungen, insbesondere:
Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgung
Gebot zur Abfallvermeidung
Gebot zur getrennten Sammlung
Entsorgungsbedingungen für die verschiedenen Abfallarten
Auskunfts- und Mitteilungspflichten wahrnehmen
Typischer Gewerbemüll ist:
Papier/Pappe
Metall
Glas
DSD-Material: alle Materialien, bei denen es sich laut Verpackungsverordnung um Verkaufsverpackungen handelt, sind über das Duale System Deutschland (DSD) einer Verwertung zuzuführen, Der Transport ist hierbei in der Behältermiete enthalten,
Folien und Glas
Styropor
Jedes Abfallgebinde ist mit einem entsprechenden Aufkleber bzw. Deklarationsblatt zu versehen, aus dem Herkunftsraum und Name des Verantwortlichen hervorgehen.
Mit seinem Handzeichen erklärt der Verursacher/Verantwortliche verbindlich, dass
der Sondermüll den Richtlinien entspricht
Auftrennungen vorgenommen wurden
keine radioaktiven Anteile enthalten sind
keine Gefährdung durch unkontrollierte Reaktionen entstehen kann
keine humanpathogene oder sonst infektiöse Anteile enthalten sind
der Inhalt nicht dem Tierseuchengesetz unterliegt
Beispiele für Sondermüll:
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeigneter Stoffe (Fette, Speiseöle, sofern nicht wieder verwertbar z.B. zur Tierfutteraufbereitung) Abfallschlüssel (AS) 02 03 04
Abfälle a.n.g.*) Säuren, AS 06 01 99
Abfälle a.n.g. Laugen, AS 06 02 99
Leuchtstoffröhren AS 06 04 04
anorganische Pflanzen-, Holzschutzmittel und andere Biozide AS 06 13 01
Allgemeines
Gemäß dem "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" (KrW-/AbfG) sind Abfälle/Wertstoffe getrennt am Entstehungsort zu erfassen und der Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Erfassungssystem
Das vom "KrW-/AbfG" nachfolgend beschriebene Erfassungssystem ist vom AN umzusetzen
Abfälle/Wertstoffe sind raumgruppenbezogen getrennt zu erfassen
eine nachträgliche Vermischung von getrennt erfassten Abfällen/Wertstoffen ist untersagt
Folgende Fraktionen werden getrennt erfasst:
Mischpapier: bestehend aus Kartonagen, Zeitungen, Büropapier,
Restmüll: bestehend aus
- verunreinigtem Mischpapier
- geringen SpeiserestenKunststoffe
Glas
Dosen und Aluminium
Kontrolle der Erfassungssysteme
Der Auftragnehmer übernimmt die Kontrolle, ob in den einzelnen Erfassungsbereichen (z.B. Büro, Teeküche, etc.) das vom Auftraggeber vorgeschriebene Erfassungssystem (Abfallbehälter) vorgehalten wird. Dabei sind die Vorgaben des AG für die Abfallbehälter zu beachten:
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber umgehend das Fehlen von Abfallbehältern; dieser veranlasst die Ersatzbeschaffung.
Um die einzelnen Fraktionen zu identifizieren, werden gewisse Stoffarten ausschließlich in farbigen Kunststoffsäcken gesammelt, wie zum Beispiel:
Beispiel: Büros
Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind Abfälle/Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu verbringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.
Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.
getrennt zu erfassen und ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen. Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.
Beispiel: Küchen, Kantinen und Cafeteria
In diesen Bereichen werden die Fraktionen getrennt erfasst:
Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind die o. a. Abfälle und Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.
Anmerkung: Diese Leistung wird i.d.R. dem Reinigungsunternehmen übertragen