04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Grundstück, Standort, Parzelle

Luftaufnahme der Aussenanlage eines Versandzentrums mit zahlreichen Containern und beladenen Lkws

Die Gestaltung und Pflege von Außenanlagen sind wesentliche Faktoren für die Attraktivität eines Unternehmensstandorts

Eine effiziente Grundstücksauswahl und Standortanalyse ermöglichen eine optimale Nutzung von Flächen und Infrastrukturen. Die fachgerechte Pflege von Grünflächen und Bepflanzungen trägt zur positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei und unterstützt nachhaltige Umweltkonzepte. Durchdachte Parkplatzkonzepte und Verkehrsanbindungen erhöhen die Zufriedenheit von Mitarbeitern und Kunden gleichermaßen.

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

1210

Ver- und Entsorgung von Gebäuden

Beschreibung

Abbildung, auf der ein FM-Mitarbeiter auf vier reihenweise angeordnete Haeuser mit einem Baum zur Hinterseite zeigt

Eine oder mehrere Grundstücksparzellen, auf denen sich ein oder mehrere Gebäude befinden sowie Nebengebäude und Lagermöglichkeiten, Straßen, Grünflächen, Parkplätzen und Untergrund-Infrastruktur vorhanden sein könnten.

Liegenschaftsverwaltung der Außenanlage und Verschönerung des Außengeländes, was im Wesentlichen Außen- und Gartenarbeiten, Planung, Anpflanzung und Pflege von Bäumen, Blumen, Gräsern, Instandhaltung von Springbrunnen, Instandhaltung von Bordsteinen,

Inbegriffen

Große Sekundärräumlichkeiten wie ebenerdige Straßen, Plätze, Sport- / Golfplätze, große Grünflächen, Hafenanlagen und komplexe ausgedehnte Untergrund-Infrastruktur, Sicherheit (an anderer Stelle behandelt), Abfallentsorgung (an anderer Stelle behande

Nicht inbegriffen

Technische Instandhaltung, Schneeräumung, Gartenarbeit, Reinigung der Außenanlage.

Aktivitäten (Beispiele)

Gartenmöbel, Pflanzung, Teiche und Springbrunnen, schwere Landschaftselemente.

Facilities (Beispiele)

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.210

Vorplanungen durchführen

  • Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse als Vorlage für die nächste Planungsphase,

  • Kostenschätzung nach DIN 276 (oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht) durchführen,

Erweitert:

  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen,

  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen,

  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes,

  • Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse,

  • Mitwirken bei der Kreditbeschaffung,

  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage),

  • Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle,

  • Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.212

Freianlagen nach § 15 LPh. 2 HOAI

Erfassen, Bewerten und Erläutern des Ökosystems der Anlagen, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.220

Entwurfsplanungen durchführen

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf,

  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter,

  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,

  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfsund/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Lichtund Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen,

  • Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit:

  • Kostenberechnung nach DIN 276,

  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung,

  • Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.222

Für die Planung von Verkehrsanlagen wie z. B.:

  • Erschließungsstraßen,

  • Park- und Stellflächen ,

  • Wohn- und Feuerwehrwege

wird auf die Richtlinie "Planung, Ausführung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen" (RV 96) hingewiesen.

Erschließungsstraßen werden vorzugsweise auf dem kürzesten Weg angebunden. Anschlüsse der Gebäude an den ÖPNV und an ein inneres Fuß- und Radwegesystem finden Berücksichtigung.

Die Mehrfachnutzung von Verkehrsflächen, z. B. durch Verlegung des Schwerpunktes der Verkehrsflächennutzung auf den Fußgänger (Mischflächennutzung) wird angestrebt. Bei Parkflächen wird die Anzahl der Zufahrten minimiert.

Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung sind zur Vermeidung von verkehrsbedingten Emissionen in die Planung einzubeziehen.

Zur Verbesserung des Eindrucks und des Kleinklimas wird geprüft, inwieweit die Flächen der Verkehrsanlagen wirtschaftlich durch Begrünung aufgelockert und möglichst unauffällig integrierbar sind.

Anlagen zur Beleuchtung bzw. Verkehrsführung bedürfen einer Bedarfsanalyse, um Anzahl und Betriebsdauer auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Regenerative Energien und energiesparende Techniken sollten, sofern wirtschaftlich, genutzt werden.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.250

Ausführungsplanungen durchführen

  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung,

  • insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen,

  • Materialbestimmung,

  • Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung,

  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung,

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,

  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung,

  • Bei Bedarf Erstellen von Detailmodellen,

  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnun

  • gen von Unternehmen, Aufstellungsund Fundamentspläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.232

Bei Freianlagen: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen,

Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.310

Ausschreibungen erstellen

Berücksichtigung betreiber- und nutzerrelevanter Anforderungen aus der Ausführungsplanung bei den Ausschreibungen der Gewerke,

Integration von Wartung und Instandhaltung in die LV:

  • dadurch Verbesserung der Ausführungsqualität und der Betriebssicherheit,

  • Möglichkeit der getrennten Vergabe von Erstellung einerseits und Wartung und Instandhaltung andererseits.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.211

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.213

Altlastenbeseitigung, soweit der Neubaumaßnahme zuzurechnen, ansonsten 9.200

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.212

Abbruchmaßnahmen, soweit der Neubaumaßnahme zuzurechnen, ansonsten 9.100

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.214

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.215

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.216

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.242

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.241

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.243

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.244

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.245

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.246

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.310

Organisation, Information, Koordination und Dokumentation:

  • mitwirken und durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den an der Planung und Ausführung Beteiligten,

  • Prüfung von Nachtragsforderungen in rechtlicher Hinsicht. Mitwirken beim Abwenden von unberechtigten Forderungen,

  • Überprüfung, ob von der Bauleitung und den Fachbauleitungen die mit den Firmen vereinbarten Regelungen beachtet werden (u.a. Einweisungen, Leistungsfeststellungen, Terminplanungen, Rechnungsprüfungen),

  • Vorbereitung zu den förmlichen Abnahmen,

  • Überwachung der Lieferung von Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen,

  • Kontrolle der Bauleitungen und Fachbauleitungen,

  • laufende Informationen des Bauherrn über die Projektentwicklung über entstehende Situationen und die zu erwartenden Konsequenzen,

  • bei entstehenden oder erkennbar werdenden Konflikten Empfehlungen zur Problemlösung geben.

Kosten

  • Einhaltung der Kostenziele. Dem Bauherrn die Aufträge zur Unterschrift vorgeben, wenn zuvor alle für die Auftragserteilung erforderlichen Punkte und Vereinbarungen eindeutig sind und einvernehmlich festgelegt wurden. Ggf. sicherstellen, dass das Kostenziel nicht gefährdet wird,

  • bei Nachtragsforderungen der Unternehmen von den Planern, bzw. auch von den jeweiligen Bauleitern, eine Begründung für diese Nachtragsforderungen abfordern. Diese Begründung wird auf Notwendigkeit überprüft und anschließend mit dem Bauherrn erörtert. Bei Bestätigung ein Nachtragsangebot einschließlich der dazugehörigen Kalkulation vorlegen und prüfen.

Prüfung der Schlussrechnung der Firmen

  • Die von den Architekten und Fachingenieuren freigegebenen Schlussrechnungen auf vertragliche und sachliche Richtigkeit überprüfen. Insbesondere, ob die geforderten Preise den Vereinbarungen entsprechen, die vereinbarten Abzüge berücksichtigt wurden und ob die bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel beseitigt sind. Bei den TGA-Leistungen überprüfen, ob noch Forderungen, z. B. bei der Lieferung von Revisionsunterlagen o. ä., bestehen,

  • Zahlungsverkehr überprüfen. Abschlagsrechnungen einschließlich der dazugehörigen Nachweise, sowohl für die Planungs- als auch die Bauleistungen, und ob die in den Rechnungen enthaltenen Leistungen auch tatsächlich beauftragt wurden.

Termine

  • Planungen einschließlich der Detailplanungen, auch auf Einhaltung des Planungs- und dem Bauablauf,

  • bei Abweichungen Abweichung beseitigen,

  • die von den Planern im Rahmen ihrer Grundleistungen zu erstellenden Terminpläne überprüfen,

  • sicherstellen, dass Rahmenterminplan eingehalten wird. Falls Korrekturen erforderlich, mit den Beteiligten abstimmen und Einhaltung überwachen,

  • bei Bedarf ergänzend Steuerungsterminpläne, auch für kurzzeitige Leistungsphasen, aufstellen und mit den Beteiligten abstimmen,

  • Durchführung der neuen Terminabläufe bei den Planern und Bauleitern überwachen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.963

Siehe 3.340

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.570

Außenanlagen reinigen & pflegen

(Sommer- & Winterdienste)

Allgemeine Hinweise:

  • Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt DIN 18919

  • Die Leistungen beginnen mit dem Kalenderjahr und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode. Die erforderlichen Teilleistungen sind rechtzeitig auszuführen. Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen

  • Die fachgerechte Entsorgung des Schnittgutes bzw. anderer Grünabfälle

  • Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten

  • Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unterliegen den Festlegungen unter Punkt 5.353

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.572

Befestigte Flächen reinigen & pflegen

In erster Linie Unkraut und Grasbewuchs entfernen auf befestigen Flächen (Wege, Pflasterflächen, Kiesflächen).

Straßen, Wege, Plätze und sonst befestigte Wege sind wie folgt zu reinigen:

  • Turnus: 1 x wöchentlich maschinell/manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen. Gras- und Kräuterwuchs auf den Reinigungsflächen ist mechanisch zu beseitigen,

  • Straßenkehricht, Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat und ähnlich kleinere Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln,

  • herbstlicher Laubfall ist abzukehren,

  • Straßen, Wege und Plätze sind maschinell oder mit entsprechenden geeigneten Gerätschaften bzw. manuell fachgerecht abzukehren,

  • dabei sind überstellte Flächen sowie Ecken und Kanten mitzureinigen,

  • Aschenbecher sind zu entleeren und gleichzeitig sind diese allseitig feucht zu reinigen bzw. auszuwischen, Abfallbehälter sind zu entleeren und gegebenenfalls allseits feucht auszuwischen bzw. abzuwischen und entsprechend mit Plastiktüten zu bestücken,

  • Bänke im Außenbereich sind 1x jährlich zu Beginn des Sommers gem. der Herstellervorschriften zu behandeln,

  • die fachgerechte Entsorgung von Abfällen,

  • Kehricht, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll und dergleichen gehört zum Leistungsumfang,

Hinweis:

Wildkrautvertilgungsmittel (z.B. Salze, ätzende Stoffe) dürfen nicht verwendet werden, Thermische Wildkrautbeseitigung ist nicht erlaubt.

  • übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist zu vermeiden,

  • Bodenabläufe und Gullys mit den dazugehörigen Schmutzkörben,

  • die Abdeckungen der Bodenabläufe sind mit geeignetem Werkzeug aufzuschließen,

  • der Inhalt in den Bodenabläufen und in den Schmutzkörben ist auszuräumen und anschließend sind diese zu spülen bzw. auszuspritzen oder nass zu reinigen. Nach Beendigung des Reinigungsvorganges sind die Abdeckungen der Bodenabläufe wieder zu verschließen,

Hinweis:

Die oben aufgeführten Arbeiten sind 3 x jährlich auszuführen,

  • beim Aus- und Einbau der Abdeckungen ist auf die exakte Reihenfolge zu achten. Das Schmutzwasser, sowie die angefallene Schlicke, Schlamm, Laub u.s.w. ist fachgerecht nach der Gefahrgutverordnung zu entsorgen und wird nicht gesondert vergütet.

Grünanlagen:

  • Turnus: 1 x wöchentlich manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen,

  • Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat, Restmüll, Abfällen u.s.w. sind auf den Rasenflächen einzusammeln, bzw. bei den Beeten, Rabatten, Sträuchern, Hecken, Bodendecker und Bäumen zu entfernen,

  • Laub auf Rasenflächen ist aufzunehmen,

  • die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, Unrat, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll, Plastik und dergleichen gehört zum Leistungsumfang.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.571

Pflanzflächen reinigen & pflegen

Lockern der Pflanzfläche, unerwünschten Aufwuchs abtrennen und beseitigen, auf Kleingehölz- und Staudenflächen, Bearbeitungstiefe der jeweiligen Pflanzenart anpassen, Abfall und Steine ab 5 cm Durchmesser entfernen, abgetrennte Teile des unerwünschten Aufwuchses und Steine ab 5 cm Durchmesser zur Abfuhr geordnet lagern und unverzüglich abtransportieren.

Zu diesen Leistungen gehören:

  • Großbaumverpflanzung

  • innerstädtisches Grün

  • Fassadengestaltung

  • Naturschutz und Landschaftspflege

  • Entbuschungsarbeiten mit Entsorgung

  • Anlage von Feuchtbiotopen

  • Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen einschließlich humuslose Begrünung durch Trockenoder Nassansaaten, Bepflanzungen, Fertigrasen, Rasensoden, Saatmatten

  • Bodenschutz mit Mulchstoffen, Matten, Geweben

  • Flechtwerk, Busch-, Hecken-, Speitlagen, Steckholz, Setzstangen, Palisaden

  • Zäune, Hangroste, Krainerwand, ErdSteingabionen, Mauerwerk, Wasser-, Rauhbettrinnen, Steinschutznetze, Verwehungszäune

  • Gehölze, Stauden, Sommerblumen, Zwiebeln, Knollen u.s.w. liefern, lagern, ggf einschlagen

  • Pflanzflächen vorbereiten, Feinplanum herstellen, Pflanzen einschließlich Pflanzschnitt, Mulchen, Untersaat

  • Verankerung, Verdunstungsschutz herstellen, Belüftungs-, Bewässerungseinrichtungen einbauen

  • Baumschutzvorrichtungen wie Baumgitter, Bügel einbauen, Schutz vor Wild, Weidevieh

  • Fertigstellungspflege

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.572.1

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.572.2

weitere Untergliederung z. B. nach Außenflächen gemäß DIN 276 oder andere

Wenn auf dem Gelände weitere Flächen vorhanden sind, sind sie entsprechend in die Plane aufzunehmen und entsprechend dem Bedarf zu bearbeiten.

Solche Flächen können sein:

  • vorübergehende Lagerflächen

  • für Sport mit genutzte Flächen (Geländelauf, temporäre Eislaufflächen)

  • Kinderspielstellen

  • Aussichtspunkte

  • Weihnachtsmärkte

  • Ausstellungen u.s.w.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.580

Pflanzen pflegen

(außen & innen)

Gärtnerische Pflege der Außenanlagen und Bauwerksbegrünung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.581

Rasenfläche nach Bedarf und Witterungslage:

  • Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 15 l/ m 2;.

Pflanzung nach Bedarf und Witterungslage, Wasser liefern:

  • Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 25 l/ m 2;.

Großgehölz nach Bedarf und Witterungslage, Wasser liefern:

  • Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 15 l/ m 2;.

Wässern Klimmer in Anlehnung an STLB-Bau 10/1998 003 Wässern der Pflanzung, pro Einzelpflanze, Wasser liefern:

  • Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 15 l/St.

Hecke, Wasser liefern, Durchschnittswassermenge

  • je Arbeitsgang 15 l/m,

Düngung der Pflanzfläche, mineralischen NPK-Dünger aufbringen:

  • Menge ca 40 g/ m 2;,

  • Nährstoffgehalt 15:9:15:2, Erzeugnis mit AG abzustimmen

  • Ausführung unmittelbar vor der Pflanzung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.582

Wiederverwendbare Gehölze, Stauden, Rasensoden, Vegetationsstücke herausnehmen und ggf. bis zur Neupflanzung lagern, einschlagen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen und Spezialbehandlung am neuen Standort nach dem Verpflanzen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.584

Auswechseln von Pflanzen

  • Baumpflanzung

  • Flächen vor der Ansaat von Rasen, wiesenähnlichen Flächen, Voranbau, Zwischenbegrünung bzw. Verlegen von Fertigrasen Rasensoden vorbereiten, Feinplanum herstellen

  • Rasensoden vorbereiten, Feinplanum herstellen

  • Ansäen, Fertigrasen, Rasensoden verlegen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.583

Schneiden, Ausputzen, Aufbinden von Pflanzen

  • Durchputzen der Pflanzung, Staudenfläche,abgeblühte und abgestorbene Pflanzenteile abschneiden

  • unerwünschten Aufwuchs abtrennen

  • ausdauernde Wurzeln ausgraben

  • Laub, abgestorbene Pflanzenteile, Unrat und Steine ab 5 cm Durchmesser aufsammeln

  • kompostierfähige Stoffe

  • Unrat und Steine getrennt zur Abfuhr lagern und unverzüglich abtransportieren

  • Anbinden der Kletterpflanzen, an bestehende Pergola / Rankelemente, entsprechend dem Triebzuwachs, mit geeignetem Material: Zahl der Arbeitsgänge: 3

Hecke schneiden, Heckengehölze,

  • Höhe vor dem Verjüngen bis 0,7 m

  • Breite vor dem Verjüngen bis 1m geforderte Schnitthöhe bis 0,6 m

  • geforderte Schnittbreite bis 0,9 m

  • Schnittgut aufnehmen, innerhalb des Grundstückes fördern, abladen und unverzüglich abtransportieren

  • Abrechnung nach Heckenlänge

  • Schnitt zweiseitig und oben, einschl. Köpfe: 2 Arbeitsgänge pro Jahr

Weitere Hecken:

  • Formhecke schneiden, z.B. Eibe

  • Hecke schneiden, Einfassungs-Buchsbaum

  • Hecke schneiden, Hainbuche

Rückschnitt an Stauden und Halbsträuchern:

  • Höhe der Pflanzen bis 0,5 m,

  • Rückschnitt auf eine Höhe bis 20 cm bis 16 Pflanzen/m 2;,

  • Schnittgut zur Abfuhr auf Haufen setzen und unverzüglich abtransportieren

  • 1 Arbeitsgang pro Jahr

Bäume beschneiden, Formschnitt:

  • 1x jährlich Formschnitt der Bäume nach Anforderung

  • Schnittgut aufnehmen, fördern und abladen und unverzüglich abtransportieren

  • technische Hilfsmittel wie Leitern, Steiger, Sägen u.s.w. bereithalten

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.585

Mähen Gebrauchsrasen:

  • Schnitthöhe 3 cm, von April bis September alle 3 Wochen, Schnittgut zur Abfuhr geordnet lagern und umgehend entsorgen

  • 9 - 11 Gänge pro Jahr

  • cut lawn areas vertically (scarify), aerate (aerate), sanded.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.586

Bodenbearbeitung

  • Mulchschicht soweit erforderlich nachbessern, stellenweise, auf Gehölz- und Staudenfläche:

  • Mulchstoff: Holzhäcksel, gefärbt, Dicke über 5 bis 7 cm oder Rindenmulch, gütegesichert

  • Ausführung einmal jährlich im April

  • Entwicklungs- und Unterhaltungspflege an Pflanz-, Rasen-, oder wiesenähnlichen Flächen, Platz-, Wege-, Wasserflächen sowie Spiel- und Sportplätzen, Pflanzflächen, Baumscheiben säubern, lockern, ausmähen

  • Pflege des Bodens, der Mulch-, Krautschicht

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.587

Überprüfen der technischen Einrichtungen für die Vegetation

  • Die technischen Einrichtungen, die vegetationsabhängig für den Gärtnerund sonstigen speziellen Betrieb zur Verfügung stehen müssen, unterliegen den in der FM-Leistungsbeschreibung dargestellten Grundsätzen der Instandhaltung und des Betriebs.

  • Es sind zur Wartung die für das jeweilige Gerät freie Zeit zu benutzen (Schneeräumgeräte, Rasenmäher, Beschaffung von Streumaterial u.s.w..)

  • Dies ist in einem Wartungsplan zu planen

  • Vor Beginn der jeweiligen Periode sind alle Maßnahmen zu prüfen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.588

Überprüfen Verkehrssicherheit v. Bäumen

  • Regelmäßige Begehung nach Plan und Checkliste durch Sachkundige; insbesondere bei Gefährdung durch Wetterereignisse (Sturm, Schneelasten).

  • Regelmäßige Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen:

  • Bäume beschneiden (Schnitt zur Erhaltung der Sicherheit)

  • nach Bedarf 1x jährlich

  • abgestorbene Äste entfernen

  • Äste im Blickfeld der Überwachungskameras entfernen

  • Äste, die näher als 0,6 m an die Gebäudewände gewachsen sind, kürzen

  • Schnittgut aufnehmen, fördern, abladen und unverzüglich abtransportieren (keine Gefahrenstellen schaffen)

  • Technische Hilfsmittel wie Absperrungen, Warnschilder anbringen

  • Ggf. dennoch durch Sturm herabgefallene Äste sofort entsorgen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.589

Winterschutzmaßnahmen (aus DIN 32736)

  • Winterschutz durchführen,ggf. empfindliche Pflanzen gegen Frost abdecken,

  • ggf. Rosen in Folie einhüllen,

  • Düngen,

  • Kalken,

  • Mulchen,

  • Bewässern.

Verkehrsflächen

  • Vorbemerkungen Winterdienst für Verkehrsflächen: Leistungen des Winterdienstes werden durchgeführt in der Zeit vom 01.11. des laufenden Jahres bis zum 01.04. des folgenden Jahres Der Winterdienst für die außenliegenden Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft ist entsprechend nachfolgender Beschreibung zu leisten. Der Winterdienst ist für die außenliegenden Verkehrsflächen außerhalb des Grundstückes entsprechend den Verpflichtungen der Straßenreinigungs-Verordnung bzw. -Satzung der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde zu leisten.

  • Andere Verkehrsteilnehmer und fremdes Eigentum dürfen nicht geschädigt werden,

  • Schneeaufhäufungen entlang von Geländern, Treppen, Gehwegen, Bürgersteigen, Fahrwegen, Zugängen zu den Hydranten, u. ä. sind aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig,

  • laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes

  • die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde

  • Haftungsfragen klären

Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte.

Vor Beginn der Winterperiode wird ein Winterdienstplan erstellt:

  • Prioritätenplan nach Räumzonen

  • Überprüfung und Festlegung des räumlichen Tätigkeitsbereiches des Winterdienstes

  • Personaleinsatzplan

  • Material Bestands- und Lagerungsplan

  • Materialeinsatzplan

  • Überprüfung und Festlegung der Kernbereitschaftszeiten und des Räumturnus

  • Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außenliegenden Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft

Schneeräumung / -beseitigung

  • Räumen von Schnee auf sämtlichen Verkehrsflächen (z.B. Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Zugänge zu den Hydranten). Eine Schwarzräumung für die Fahrwege ist nur an sicherheitsrelevanten Stellen gefordert (z.B. Tiefgarageneinfahrt)

  • Bei extremen Schneelagen ist zusätzlich zum Räumen des Schnees dieser auch zu beseitigen, ggf. abzutransportieren

Abstumpfung

Das Behandeln der Verkehrsflächen mit dem vereinbarten abstumpfenden Streugut ist durchzuführen:

  • bei Schneeglätte

  • nach der Schneeräumung

  • bei Glättebildung ohne Schnee

  • Beete, und Bäume und andere bepflanzte Flächen dürfen von den Streumitteln nicht beaufschlagt werden

Gebäudeumgebung

Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen.

Für den Winterdienst erforderliche Geräte, Maschinen einsatzbereit und ausreichend vorhalten, Beschaffung und Bevorratung des Streugutes sowie die Pflege und Befüllung der Streugutboxen.

Beseitigung des Streugutes nach der Schneeschmelze, wenn erforderlich, haben diese Arbeiten auch mehrmals während der Winterperiode zu erfolgen. Soweit möglich soll das aufgenommene Streugut der Wiederverwendung zugeführt werden. Nach Ende der Winterperiode sind die Gullys und zugehörigen Leitungen und Sickerschächte in Abstimmung mit den technischen Gewerken einer Reinigung zu unterziehen

Dokumentation der Einsätze nach Zeit und Datum entsprechend der versicherungstechnischen Notwendigkeit

Diese Dokumentation ist im Original am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen

Bereich Handräumung:

  • Räumen der Eingangsbereiche, Gehwegflächen, Treppen und sonstige nicht maschinell befahrbare Flächen von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen

  • Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden

  • die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen

  • Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode

Bereich Kleingeräte:

  • Räumen der Gehwegflächen, Rampen, Ein - und Ausfahrten und sonstige maschinell befahrbare Flächen bis ca 1,20 m Breite von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen

  • Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden. Die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen

  • Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode

Bereich Großgeräte:

  • Räumen der Fahrstraßen, Parkplätze, Feuerwehrzufahrten und sonstige maschinell befahrbare Flächen ab ca 1,20 m Breite von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen

  • Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden

  • die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen

  • Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode

Stellung und Vorhaltung des erforderlichen Maschinen- und Geräteparkes zur Erbringung des Winterdienstes.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unseren Cookies-Einstellungen.