Grundstück, Standort, Parzelle

Die Gestaltung und Pflege von Außenanlagen sind wesentliche Faktoren für die Attraktivität eines Unternehmensstandorts
Eine effiziente Grundstücksauswahl und Standortanalyse ermöglichen eine optimale Nutzung von Flächen und Infrastrukturen. Die fachgerechte Pflege von Grünflächen und Bepflanzungen trägt zur positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei und unterstützt nachhaltige Umweltkonzepte. Durchdachte Parkplatzkonzepte und Verkehrsanbindungen erhöhen die Zufriedenheit von Mitarbeitern und Kunden gleichermaßen.
Ver- und Entsorgung von Gebäuden
- FM-Produkt
- Vorplanungen durchführen
- Freianlagen nach § 15 LPh. 2 HOAI
- Entwurfsplanungen durchführen
- Freianlagen nach § 15 LPh. 3 HOAI 80
- Ausführungsplanungen durchführen
- Freianlagen nach § 15 LPh. 4 HOAI
- Ausschreibungen erstellen
- Sicherungsmaßnahmen (am Grundstück)
- Altlastenbeseitigung
- Abbruchmaßnahmen
- Herrichten der Geländeoberfläche
- Öffentliche Erschließung
- Nichtöffentliche Erschließung
- Befestigte Flächen
- Geländeflächen
- Baukonstruktionen in Außenanlagen
- Technische Anlagen in Außenanlagen
- Einbauten in Außenanlagen
- Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
- Bauleistungen laufend überwachen
- Objektbetreuung / Dokumentation erbringen
- Außenanlagen reinigen & pflegen
- Befestigte Flächen reinigen & pflegen
- Pflanzflächen reinigen & pflegen
- Verkehrssicherheit erhalten
- weitere Untergliederung
- Pflanzen pflegen (außen & innen)
- Wässern, düngen, Pflanzenschutz
- Säubern der Flächen
- Auswechseln von Pflanzen, Nachpflanzen
- Schneiden von Pflanzen
- Mähen, Verticutieren, Aerifizieren
- Bodenbearbeitung
- Überprüfen der techn. Einrichtungen
- Überprüfen Verkehrssicherheit v. Bäumen
- Winterschutzmaßnahmen
Beschreibung

Eine oder mehrere Grundstücksparzellen, auf denen sich ein oder mehrere Gebäude befinden sowie Nebengebäude und Lagermöglichkeiten, Straßen, Grünflächen, Parkplätzen und Untergrund-Infrastruktur vorhanden sein könnten.
Liegenschaftsverwaltung der Außenanlage und Verschönerung des Außengeländes, was im Wesentlichen Außen- und Gartenarbeiten, Planung, Anpflanzung und Pflege von Bäumen, Blumen, Gräsern, Instandhaltung von Springbrunnen, Instandhaltung von Bordsteinen,
Inbegriffen
Große Sekundärräumlichkeiten wie ebenerdige Straßen, Plätze, Sport- / Golfplätze, große Grünflächen, Hafenanlagen und komplexe ausgedehnte Untergrund-Infrastruktur, Sicherheit (an anderer Stelle behandelt), Abfallentsorgung (an anderer Stelle behande
Nicht inbegriffen
Vorplanungen durchführen
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse als Vorlage für die nächste Planungsphase,
Kostenschätzung nach DIN 276 (oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht) durchführen,
Erweitert:
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen,
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer Anforderungen,
Aufstellen eines Finanzierungsplanes,
Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse,
Mitwirken bei der Kreditbeschaffung,
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage),
Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle,
Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes.
Freianlagen nach § 15 LPh. 2 HOAI

Erfassen, Bewerten und Erläutern des Ökosystems der Anlagen, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung.
Entwurfsplanungen durchführen
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf,
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfsund/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflegeund Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Lichtund Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen,
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit:
Für die Planung von Verkehrsanlagen wie z. B.:
Erschließungsstraßen,
Park- und Stellflächen ,
Wohn- und Feuerwehrwege

wird auf die Richtlinie "Planung, Ausführung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen" (RV 96) hingewiesen.
Erschließungsstraßen werden vorzugsweise auf dem kürzesten Weg angebunden. Anschlüsse der Gebäude an den ÖPNV und an ein inneres Fuß- und Radwegesystem finden Berücksichtigung.
Die Mehrfachnutzung von Verkehrsflächen, z. B. durch Verlegung des Schwerpunktes der Verkehrsflächennutzung auf den Fußgänger (Mischflächennutzung) wird angestrebt. Bei Parkflächen wird die Anzahl der Zufahrten minimiert.
Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung sind zur Vermeidung von verkehrsbedingten Emissionen in die Planung einzubeziehen.
Zur Verbesserung des Eindrucks und des Kleinklimas wird geprüft, inwieweit die Flächen der Verkehrsanlagen wirtschaftlich durch Begrünung aufgelockert und möglichst unauffällig integrierbar sind.
Anlagen zur Beleuchtung bzw. Verkehrsführung bedürfen einer Bedarfsanalyse, um Anzahl und Betriebsdauer auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Regenerative Energien und energiesparende Techniken sollten, sofern wirtschaftlich, genutzt werden.
Ausführungsplanungen durchführen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z. B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung,
insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen,
Materialbestimmung,
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung,
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung,
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung,
Bei Bedarf Erstellen von Detailmodellen,
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnun
gen von Unternehmen, Aufstellungsund Fundamentspläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.
Organisation, Information, Koordination und Dokumentation:
mitwirken und durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den an der Planung und Ausführung Beteiligten,
Prüfung von Nachtragsforderungen in rechtlicher Hinsicht. Mitwirken beim Abwenden von unberechtigten Forderungen,
Überprüfung, ob von der Bauleitung und den Fachbauleitungen die mit den Firmen vereinbarten Regelungen beachtet werden (u.a. Einweisungen, Leistungsfeststellungen, Terminplanungen, Rechnungsprüfungen),
Vorbereitung zu den förmlichen Abnahmen,
Überwachung der Lieferung von Revisionsunterlagen und Bedienungsanweisungen,
Kontrolle der Bauleitungen und Fachbauleitungen,
laufende Informationen des Bauherrn über die Projektentwicklung über entstehende Situationen und die zu erwartenden Konsequenzen,
bei entstehenden oder erkennbar werdenden Konflikten Empfehlungen zur Problemlösung geben.
Kosten
Einhaltung der Kostenziele. Dem Bauherrn die Aufträge zur Unterschrift vorgeben, wenn zuvor alle für die Auftragserteilung erforderlichen Punkte und Vereinbarungen eindeutig sind und einvernehmlich festgelegt wurden. Ggf. sicherstellen, dass das Kostenziel nicht gefährdet wird,
bei Nachtragsforderungen der Unternehmen von den Planern, bzw. auch von den jeweiligen Bauleitern, eine Begründung für diese Nachtragsforderungen abfordern. Diese Begründung wird auf Notwendigkeit überprüft und anschließend mit dem Bauherrn erörtert. Bei Bestätigung ein Nachtragsangebot einschließlich der dazugehörigen Kalkulation vorlegen und prüfen.
Prüfung der Schlussrechnung der Firmen
Die von den Architekten und Fachingenieuren freigegebenen Schlussrechnungen auf vertragliche und sachliche Richtigkeit überprüfen. Insbesondere, ob die geforderten Preise den Vereinbarungen entsprechen, die vereinbarten Abzüge berücksichtigt wurden und ob die bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel beseitigt sind. Bei den TGA-Leistungen überprüfen, ob noch Forderungen, z. B. bei der Lieferung von Revisionsunterlagen o. ä., bestehen,
Zahlungsverkehr überprüfen. Abschlagsrechnungen einschließlich der dazugehörigen Nachweise, sowohl für die Planungs- als auch die Bauleistungen, und ob die in den Rechnungen enthaltenen Leistungen auch tatsächlich beauftragt wurden.
Termine
Planungen einschließlich der Detailplanungen, auch auf Einhaltung des Planungs- und dem Bauablauf,
bei Abweichungen Abweichung beseitigen,
die von den Planern im Rahmen ihrer Grundleistungen zu erstellenden Terminpläne überprüfen,
sicherstellen, dass Rahmenterminplan eingehalten wird. Falls Korrekturen erforderlich, mit den Beteiligten abstimmen und Einhaltung überwachen,
bei Bedarf ergänzend Steuerungsterminpläne, auch für kurzzeitige Leistungsphasen, aufstellen und mit den Beteiligten abstimmen,
Durchführung der neuen Terminabläufe bei den Planern und Bauleitern überwachen.
Allgemeine Hinweise:
Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt DIN 18919
Die Leistungen beginnen mit dem Kalenderjahr und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode. Die erforderlichen Teilleistungen sind rechtzeitig auszuführen. Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen
Die fachgerechte Entsorgung des Schnittgutes bzw. anderer Grünabfälle
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unterliegen den Festlegungen unter Punkt 5.353
Befestigte Flächen reinigen & pflegen
In erster Linie Unkraut und Grasbewuchs entfernen auf befestigen Flächen (Wege, Pflasterflächen, Kiesflächen).
Straßen, Wege, Plätze und sonst befestigte Wege sind wie folgt zu reinigen:
Turnus: 1 x wöchentlich maschinell/manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen. Gras- und Kräuterwuchs auf den Reinigungsflächen ist mechanisch zu beseitigen,
Straßenkehricht, Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat und ähnlich kleinere Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln,
herbstlicher Laubfall ist abzukehren,
Straßen, Wege und Plätze sind maschinell oder mit entsprechenden geeigneten Gerätschaften bzw. manuell fachgerecht abzukehren,
dabei sind überstellte Flächen sowie Ecken und Kanten mitzureinigen,
Aschenbecher sind zu entleeren und gleichzeitig sind diese allseitig feucht zu reinigen bzw. auszuwischen, Abfallbehälter sind zu entleeren und gegebenenfalls allseits feucht auszuwischen bzw. abzuwischen und entsprechend mit Plastiktüten zu bestücken,
Bänke im Außenbereich sind 1x jährlich zu Beginn des Sommers gem. der Herstellervorschriften zu behandeln,
die fachgerechte Entsorgung von Abfällen,
Kehricht, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll und dergleichen gehört zum Leistungsumfang,
Hinweis:
Wildkrautvertilgungsmittel (z.B. Salze, ätzende Stoffe) dürfen nicht verwendet werden, Thermische Wildkrautbeseitigung ist nicht erlaubt.
übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist zu vermeiden,
Bodenabläufe und Gullys mit den dazugehörigen Schmutzkörben,
die Abdeckungen der Bodenabläufe sind mit geeignetem Werkzeug aufzuschließen,
der Inhalt in den Bodenabläufen und in den Schmutzkörben ist auszuräumen und anschließend sind diese zu spülen bzw. auszuspritzen oder nass zu reinigen. Nach Beendigung des Reinigungsvorganges sind die Abdeckungen der Bodenabläufe wieder zu verschließen,
beim Aus- und Einbau der Abdeckungen ist auf die exakte Reihenfolge zu achten. Das Schmutzwasser, sowie die angefallene Schlicke, Schlamm, Laub u.s.w. ist fachgerecht nach der Gefahrgutverordnung zu entsorgen und wird nicht gesondert vergütet.
Grünanlagen:
Turnus: 1 x wöchentlich manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen,
Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat, Restmüll, Abfällen u.s.w. sind auf den Rasenflächen einzusammeln, bzw. bei den Beeten, Rabatten, Sträuchern, Hecken, Bodendecker und Bäumen zu entfernen,
Laub auf Rasenflächen ist aufzunehmen,
die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, Unrat, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll, Plastik und dergleichen gehört zum Leistungsumfang.
Pflanzflächen reinigen & pflegen
Lockern der Pflanzfläche, unerwünschten Aufwuchs abtrennen und beseitigen, auf Kleingehölz- und Staudenflächen, Bearbeitungstiefe der jeweiligen Pflanzenart anpassen, Abfall und Steine ab 5 cm Durchmesser entfernen, abgetrennte Teile des unerwünschten Aufwuchses und Steine ab 5 cm Durchmesser zur Abfuhr geordnet lagern und unverzüglich abtransportieren.
Zu diesen Leistungen gehören:
Großbaumverpflanzung
innerstädtisches Grün
Fassadengestaltung
Naturschutz und Landschaftspflege
Entbuschungsarbeiten mit Entsorgung
Anlage von Feuchtbiotopen
Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen einschließlich humuslose Begrünung durch Trockenoder Nassansaaten, Bepflanzungen, Fertigrasen, Rasensoden, Saatmatten
Bodenschutz mit Mulchstoffen, Matten, Geweben
Flechtwerk, Busch-, Hecken-, Speitlagen, Steckholz, Setzstangen, Palisaden
Zäune, Hangroste, Krainerwand, ErdSteingabionen, Mauerwerk, Wasser-, Rauhbettrinnen, Steinschutznetze, Verwehungszäune
Gehölze, Stauden, Sommerblumen, Zwiebeln, Knollen u.s.w. liefern, lagern, ggf einschlagen
Pflanzflächen vorbereiten, Feinplanum herstellen, Pflanzen einschließlich Pflanzschnitt, Mulchen, Untersaat
Verankerung, Verdunstungsschutz herstellen, Belüftungs-, Bewässerungseinrichtungen einbauen
Baumschutzvorrichtungen wie Baumgitter, Bügel einbauen, Schutz vor Wild, Weidevieh
Fertigstellungspflege
Pflanzung nach Bedarf und Witterungslage, Wasser liefern:
Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 25 l/ m 2;.
Großgehölz nach Bedarf und Witterungslage, Wasser liefern:
Durchschnittswassermenge je Arbeitsgang 15 l/ m 2;.
Schneiden, Ausputzen, Aufbinden von Pflanzen
Durchputzen der Pflanzung, Staudenfläche,abgeblühte und abgestorbene Pflanzenteile abschneiden
unerwünschten Aufwuchs abtrennen
ausdauernde Wurzeln ausgraben
Laub, abgestorbene Pflanzenteile, Unrat und Steine ab 5 cm Durchmesser aufsammeln
kompostierfähige Stoffe
Unrat und Steine getrennt zur Abfuhr lagern und unverzüglich abtransportieren
Anbinden der Kletterpflanzen, an bestehende Pergola / Rankelemente, entsprechend dem Triebzuwachs, mit geeignetem Material: Zahl der Arbeitsgänge: 3
Hecke schneiden, Heckengehölze,
Höhe vor dem Verjüngen bis 0,7 m
Breite vor dem Verjüngen bis 1m geforderte Schnitthöhe bis 0,6 m
geforderte Schnittbreite bis 0,9 m
Schnittgut aufnehmen, innerhalb des Grundstückes fördern, abladen und unverzüglich abtransportieren
Abrechnung nach Heckenlänge
Schnitt zweiseitig und oben, einschl. Köpfe: 2 Arbeitsgänge pro Jahr
Weitere Hecken:
Formhecke schneiden, z.B. Eibe
Hecke schneiden, Einfassungs-Buchsbaum
Hecke schneiden, Hainbuche
Bodenbearbeitung
Mulchschicht soweit erforderlich nachbessern, stellenweise, auf Gehölz- und Staudenfläche:
Überprüfen der technischen Einrichtungen für die Vegetation
Die technischen Einrichtungen, die vegetationsabhängig für den Gärtnerund sonstigen speziellen Betrieb zur Verfügung stehen müssen, unterliegen den in der FM-Leistungsbeschreibung dargestellten Grundsätzen der Instandhaltung und des Betriebs.
Es sind zur Wartung die für das jeweilige Gerät freie Zeit zu benutzen (Schneeräumgeräte, Rasenmäher, Beschaffung von Streumaterial u.s.w..)
Dies ist in einem Wartungsplan zu planen
Vor Beginn der jeweiligen Periode sind alle Maßnahmen zu prüfen
Überprüfen Verkehrssicherheit v. Bäumen
Regelmäßige Begehung nach Plan und Checkliste durch Sachkundige; insbesondere bei Gefährdung durch Wetterereignisse (Sturm, Schneelasten).
Regelmäßige Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen:
Bäume beschneiden (Schnitt zur Erhaltung der Sicherheit)
nach Bedarf 1x jährlich
abgestorbene Äste entfernen
Äste im Blickfeld der Überwachungskameras entfernen
Äste, die näher als 0,6 m an die Gebäudewände gewachsen sind, kürzen
Schnittgut aufnehmen, fördern, abladen und unverzüglich abtransportieren (keine Gefahrenstellen schaffen)
Winterschutzmaßnahmen (aus DIN 32736)
Winterschutz durchführen,ggf. empfindliche Pflanzen gegen Frost abdecken,
ggf. Rosen in Folie einhüllen,
Düngen,
Kalken,
Mulchen,
Bewässern.
Verkehrsflächen
Vorbemerkungen Winterdienst für Verkehrsflächen: Leistungen des Winterdienstes werden durchgeführt in der Zeit vom 01.11. des laufenden Jahres bis zum 01.04. des folgenden Jahres Der Winterdienst für die außenliegenden Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft ist entsprechend nachfolgender Beschreibung zu leisten. Der Winterdienst ist für die außenliegenden Verkehrsflächen außerhalb des Grundstückes entsprechend den Verpflichtungen der Straßenreinigungs-Verordnung bzw. -Satzung der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde zu leisten.
Andere Verkehrsteilnehmer und fremdes Eigentum dürfen nicht geschädigt werden,
Schneeaufhäufungen entlang von Geländern, Treppen, Gehwegen, Bürgersteigen, Fahrwegen, Zugängen zu den Hydranten, u. ä. sind aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig,
laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes
die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde
Haftungsfragen klären
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte.
Vor Beginn der Winterperiode wird ein Winterdienstplan erstellt:
Prioritätenplan nach Räumzonen
Überprüfung und Festlegung des räumlichen Tätigkeitsbereiches des Winterdienstes
Personaleinsatzplan
Material Bestands- und Lagerungsplan
Materialeinsatzplan
Überprüfung und Festlegung der Kernbereitschaftszeiten und des Räumturnus
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außenliegenden Verkehrsflächen innerhalb der Liegenschaft
Schneeräumung / -beseitigung
Räumen von Schnee auf sämtlichen Verkehrsflächen (z.B. Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Zugänge zu den Hydranten). Eine Schwarzräumung für die Fahrwege ist nur an sicherheitsrelevanten Stellen gefordert (z.B. Tiefgarageneinfahrt)
Bei extremen Schneelagen ist zusätzlich zum Räumen des Schnees dieser auch zu beseitigen, ggf. abzutransportieren
Abstumpfung
Das Behandeln der Verkehrsflächen mit dem vereinbarten abstumpfenden Streugut ist durchzuführen:
bei Schneeglätte
nach der Schneeräumung
bei Glättebildung ohne Schnee
Beete, und Bäume und andere bepflanzte Flächen dürfen von den Streumitteln nicht beaufschlagt werden
Für den Winterdienst erforderliche Geräte, Maschinen einsatzbereit und ausreichend vorhalten, Beschaffung und Bevorratung des Streugutes sowie die Pflege und Befüllung der Streugutboxen.
Beseitigung des Streugutes nach der Schneeschmelze, wenn erforderlich, haben diese Arbeiten auch mehrmals während der Winterperiode zu erfolgen. Soweit möglich soll das aufgenommene Streugut der Wiederverwendung zugeführt werden. Nach Ende der Winterperiode sind die Gullys und zugehörigen Leitungen und Sickerschächte in Abstimmung mit den technischen Gewerken einer Reinigung zu unterziehen
Dokumentation der Einsätze nach Zeit und Datum entsprechend der versicherungstechnischen Notwendigkeit
Diese Dokumentation ist im Original am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen
Bereich Handräumung:
Räumen der Eingangsbereiche, Gehwegflächen, Treppen und sonstige nicht maschinell befahrbare Flächen von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen
Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden
die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen
Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode
Bereich Kleingeräte:
Räumen der Gehwegflächen, Rampen, Ein - und Ausfahrten und sonstige maschinell befahrbare Flächen bis ca 1,20 m Breite von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen
Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden. Die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen
Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode
Bereich Großgeräte:
Räumen der Fahrstraßen, Parkplätze, Feuerwehrzufahrten und sonstige maschinell befahrbare Flächen ab ca 1,20 m Breite von Schnee und Eis bei einer Schneedecke über 2 cm oder überfrierender Nässe, gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen
Einsatz von abstumpfenden, umweltfreundlichen Streumitteln. Es dürfen keine schädlichen Chemikalien eingesetzt werden
die Streubreite ist auf die gewöhnliche Verkehrsbreite abzustimmen
Entfernen und Entsorgen von Streumitteln nach der Winterperiode