Routinemäßige Leistung

Routinemäßige Reinigungsleistungen sind essenziell für die Aufrechterhaltung eines hygienischen und ansprechenden Arbeitsumfelds
Die Festlegung von Reinigungsplänen und -intervallen ermöglicht es, die Effizienz der Reinigung zu optimieren und Ressourcen effektiv zu nutzen. Die Schulung und Fortbildung von Reinigungspersonal gewährleisten, dass die Reinigung gemäß den neuesten Standards und Verfahren durchgeführt wird. Die Überwachung und Anpassung von Reinigungsabläufen tragen dazu bei, eine gleichbleibende Qualität der Reinigungsdienstleistungen zu gewährleisten.
- FM-Produkt
- Unterhaltsreinigung durchführen
- Bodenflächen reinigen
- Oberflächen reinigen
- Abfälle einsammeln
- Glasreinigung
- Fenster und Fassadenglas reinigen
- Innenglasflächen reinigen
- Rahmenflächen u. Oberlichter reinigen
- Fassadenreinigung
- Fassadenflächen reinigen
- Fassaden-Bauelemente reinigen
- Sonnenschutzeinrichtungen reinigen
- Industrieböden reinigen
- Gebäudeinnenflächen reinigen
- Industrieverglasungen reinigen
- Maschinen / Produktionsanlagen reinigen
- Gebäudetechnische Anlagen reinigen
- Reinräume reinigen
Beschreibung

Reinigung normaler Oberflächen in einem Gebäude täglich oder periodisch mehr als einmal im Jahr (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich usw.).
Kosten der periodischen Reinigung eines Gebäudes, seiner Fassaden und der Arbeitsplätze, Leeren der Mülleimer.
Inbegriffen
Reinigungskonzept
Grundsätzlich ist gem. der betrieblichen Nutzeranforderungen ein Reinigungskonzept anzufertigen. Siehe Punkt 0.930.
Allgemeines zur Unterhaltsreinigung:
Das Dienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, ständig durch Eigenkontrolle die vereinbarte Qualität bei der Ausführung von Reinigungsund Abfallsammlungsarbeiten einzuhalten. Reinigungsmängel sind unverzüglich zu beseitigen
Arbeitsmittel zur Feststellung möglicher Beanstandungen sowie zur Dokumentation sind Checklisten
Der AG *) behält sich das Recht vor, unabhängig von den gemeinsamen Kontrollen mit dem AN *), Kontrollen durchzuführen Die Beauftragten des AGs sind für die Bewertung der Reinigungsqualität qualifiziert. Der AN hat reinigungstäglich dokumentierte Eigenkontrollen durchzuführen. Monatliche Auswertungen und Statistiken der erbrachten Leistungen sind dem AG unaufgefordert auszuhändigen
Da bei der Unterhaltsreinigung in der Regel für täglich anfallende Arbeiten im Sinne eines Werkvertrages keine Nachbesserungen möglich sind, können vom AG für nicht erfüllte Leistungen Rechnungsabzüge vorgenommen werden
Bodenflächen reinigen
Bei der Bodenreinigung wird i.d.R. die m 2; zu reinigende Fläche angegeben
Dabei wird zwischen unterschiedlichen Leistungskennzahlen Lz [m 2;/h * Person] unterschieden
Übliche Reinigungsverfahren sind:
Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen
Saugen / Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Saugen
Bürst- / Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte mit Bürstwalzen
Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit nebelfeuchtem Mopp, imprägniertem Tuch, statisch aufladbarem Bezug
Nasswischen: Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder kombiniert arbeitender Maschine
Oberflächen von Sanitär- und Einrichtungsgegenständen reinigen
Die Reinigung von Sanitäreinrichtungen wird auch häufig pauschal als 1 Stück Sanitärzelle angegeben, ebenso Aufzüge, Beleuchtungsgegenstände usw.
Vielfach sind die unterschiedlichen Aufwendungen für Reinigung von z.B. Sanitäroberflächen in die m 2;-Leistungskennzahlen einkalkuliert, sodass in vielen Angeboten diese Position (kalkulatorisch) entfällt
Abfälle von Arbeitsplätzen, Teeküchen etc. einsammeln und Sammelstellen zuführen
Weitere Untergliederung nach den zu reinigenden Raumtypen, z.B. Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume usw.
Beispiel: Büros
Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind Abfälle/Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu verbringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.
Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.
Die Leistungen sind mit der Reinigung der o. g. Räume abgegolten.
Beispiel: Teeküchen. Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind in diesen Bereichen die Fraktionen
Restmüll
Papier und Kartonagen
Mischglas, Dosen
Speisereste (Nassmüll)
getrennt zu erfassen und ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen
Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken
Die Leistungen sind mit der Reinigung der o. g. Räume abgegolten
Fenster und Fassadenglas reinigen
Kalkulationsmenge und Turnus gem. Aufmass, Raumbuch u.a.
Für die Durchführung der Glasund Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Glasund Fensterreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf. Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.
Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.
Auf ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster, etc. nach dem Reinigungsvorgang ist zu achten.
Die Reinigung der Fenster und des Fassadenglases [ist entsprechend anzupassen: einseitig / beidseitig / mit ohne Falz / mit ohne Leibung] [ist entsprechend anzupassen: Die Fensterrahmen mit Abdeckblechen, die Rahmenflächen der Stahlkonstruktionen mit den dazugehörigen Pfosten/Riegelkonstruktionen, Verriegelungen mit den Halterungen und Beschlägen werden nach Turnustabelle gereinigt. Angrenzende Fassadenflächen sind bei der Pfosten/Riegel-Reinigung zu reinigen und werden nicht gesondert vergütet]
Der AN informiert die Mitarbeiter im Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Fensterreinigung [ist entsprechend anzupassen: In manchen Glasflächen sind Alarmspinnen eingebaut Zur Vermeidung von Fehlalarmen ist vor Beginn der Reinigung der AG zu verständigen]
Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc sind umgehend dem AG zu melden.
Aufkleber und Poster sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen.
Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter dieser LB-Position aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Hinweis für die Fensterund Fassadenglasreinigung
Bei Turnusreduzierungen findet keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt.
Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Die unterschiedlichen Arbeitshöhen sind zu beachten.
Die Befahranlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim AG benutzt werden. Vorher ist eine Einweisung des bedienenden Reinigungspersonals notwendig. Die Einweisung wird durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch den AN.
Technische Voraussetzungen
Einzusetzende Arbeitsmittel [Beispiel: bitte für das jeweilige Objekt anpassen]
Bei der Fenster- und Fassadenglasreinigung sind fahrbare Gerüste und Steckgerüste in einer Arbeitshöhe von bis zu 9m einzusetzen. In Ausnahmefällen dürfen auch Leitern verwendet werden. Von den Umläufen aus können zum Großteil die Fenster und Fassadengläser der Verwaltungsgebäude gereinigt werden Hier genügen in der Regel Leitern bzw. fahrbare Gerüste.
Für die Fenster und Fassadenglasreinigung im Außenbereich. die nicht über Putzbalkone verfügen, werden folgende Aufstiegshilfen mit den entsprechenden Arbeitshöhen benötigt:
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 26,50 Metern,
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 12,00 Metern,
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 31,00 Metern,
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 42,00 Metern,
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 17,00 Metern,
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 8,00 Metern.
Alle einzusetzenden Gerätschaften sind in die Preise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht,
Alle für die Gerätschaften wiederkehrenden vorgeschriebenen Abnahmen (ZÜS, UVV usw.) sind vom AN durchzuführen.
Absperrmaßnahmen
Vor Beginn der Fassadenreinigung sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen für die einzelnen Teilbereiche in jedem Fall mit dem AG vorher abzustimmen und genehmigen zu lassen. Für Unfälle, die durch mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer.
Beispiel für die Kalkulation von Glasreinigung
Beispiel für die Kalkulation von Glasreinigung
Innenreinigung,
Außenreinigung (Frostperiode bei der Planung beachten!),
Außen-, Innen und Rahmenreinigung,
Begehbarkeit der Glasflächen berücksichtigen (Dächer, Fassaden),
Befahranlage nutzen, falls vorhanden (Berechtigungen und Hilfestellung 2 Personen-System beachten,
Stellplatz für Steiger (Benachrichtigung z.B. wenn dadurch Parkflächen eingeschränkt werden oder Genehmigung einholen und Absperren, wenn öffentliche Verkehrswege benutzt werden müssen),
Kosten für Steiger.
Innenglasflächen reinigen
Prüfen, ob Fenster zu öffnen sind.
Prüfen, ob bei geöffnetem Fenster gefahrlos gearbeitet werden kann (Überbeugeschutz!),
Störung des Arbeitsablaufes z.B. im Büro berücksichtigen,
Kalkulationsmenge und Turnus gem. Aufmass, Raumbuch u.a.
Die Reinigung der Innenglasflächen ist beidseitig durchzuführen. Bei der Glasreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden. bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind. Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc. sind umgehend dem AG zu melden. Aufkleber und Poster auf den Glasflächen sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen. Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter dieser LB-Position aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Reinigung
Rahmenflächen der Innenglasflächen und Oberlichter.
Kalkulationsmenge und Turnus siehe Leistungspositionen.
Die Reinigung der Rahmenflächen der Innenglasflächen hat je nach der Verschmutzungsart und des Verschmutzungsgrades mit verschiedene Reinigungsmitteln bzw. -hilfsmittel (Pad, Schwamm Reinigungstextilien, Fensterleder) zu erfolgen. Die Rahmenflächen sind allseitig nass zu reinigen. Je nach Verschmutzungsart ist die Fläche durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter, abrasiv wirkender Reinigungsmittel zu reinigen. Diese Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) sind dem Reinigungswasser beizugeben. Nach der Nassreinigung der Rahmenflächen sind diese mit dem Leder nachzutrocknen und anschließend zu polieren. Nach Bedarf sind die Rahmenflächen mit einem geeigneten Pflegemittel zu behandeln.
Die Reinigung ist streifen- und schlierenfrei auszuführen. Soweit gegeben müssen Ecken und Kanten exakt ausgeledert werden
Bei der Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden, bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind.
Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, gesprungene Gläser, beschädigte Rahmen, etc. sind umgehend dem AG zu melden. Aufkleber sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen.
Bei der Rahmenreinigung sind die Rahmen der Türen mitzureinigen. Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter den Leistungspositionen aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Fassaden-Bauelemente reinigen
Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind fachgerecht nach RAL GZ 632 (Gütesicherung, Reinigung von Metallfassaden) auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird Die Güte- und Prüfbestimmungen hierzu sind vom AN zu besorgen und dem AG vorzulegen. Außerdem ist nach den Bestimmungen des Aluminium-Merkblattes A5, Aluminium Zentrale e V, vorzugehen.
Die Reinigungsarbeiten an den Objekten, soweit nicht ausdrücklich erwähnt, sind tagsüber (in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr) durchzuführen.
Nach Vorgabe des AG hat der AN für die Reinigungsobjekte einen Reinigungsplan zu erstellen, der spätestens zwei Wochen vor der Arbeitsaufnahme dem AG zur Bestätigung vorzulegen ist. Nach Zustimmung durch den AG kann mit den Reinigungsarbeiten begonnen werden. Ansonsten gelten die oben aufgeführten Anweisungen.
Eine Wasserentnahme ist ausschließlich an speziellen Wasserzapfstellen möglich. Die Feuchtdächer mit Kiesauflage (Folie) dürfen nicht mit spitzen Gegenständen belastet werden Alle auf den Feuchtdächern verwendeten Gerätschaften sind mit Bohlen zu unterlegen. Es dürfen keine hohen Punktbelastungen entstehen. Bei Turnusreduzierungen finden keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt.
Bei der Reinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden und Gegenständen sowie Ablaufspuren auf den Bauteilen zu vermeiden bzw. zu beseitigen sind. Die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten auf Glasdächern, sowie sonstige einschlägige Bestimmungen und Gesetze, auch über ätzende Chemikalien, sind einzuhalten.
Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Ferner ist unbedingt auf die technischen Vorrichtungen, Alarmanlagen und sonstigen Anbauten zu achten.
Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Sollte eine Einleitung der Reinigungsschmutzflotte in den Abwasserkanal untersagt werden, ist diese über ein speziell anzulegendes Rinnensystem am Reinigungsobjekt aufzufangen und gesondert zu entsorgen.
Zur Gebäudeaußenreinigung gehören:
Fassaden Aluminium teflonbeschichtet,
Be- und Entlüftungsbohrungen,
Sockelkonstruktion,
Blechdach feuerverzinkt,
Markisen, Jalousien,
Lamellen Aluminium,
etc.
Im Leistungsverzeichnis nicht separat aufgeführte Flächen, Stückzahlen und Bauelemente, wie z.B. Nottreppen, Vorbauten, Übergänge, Brücken, Gitterrosttreppen, Säulen, Geländer mit diversen Anbauteilen, die Unterdecken bei den Übergängen, die Einbauelemente der Fassade, Vorsatzkonstruktionen mit Geländern, Holmen, Gitterrosten, Tragkonstruktionen und dgl. sind in die ausgewiesenen Flächen mit einzukalkulieren und bei der Fassadenreinigung mitzureinigen.
Darstellung der Reinigung der Materialien und Einrichtungen
Es kommen folgende Materialien vor:
[Beispiel: für das jeweilige Objekt anpassen]
Stahl, beschichtet, verzinkt oder lackiert; Edelstahl; Leichtmetall; Trapezblech, anti-dröhnbeschichtet,
Aluminium beschichtet,
lackierte Oberflächen, PU-beschichtete Oberflächen.
Sämtliche vorkommenden Materialien sind fachgerecht zu reinigen. Sollte durch die Reinigungsverfahren kein zufrieden stellendes Ergebnis erzielt werden, müssen andere fachgerechte Reinigungsverfahren angewendet werden. Diese sind vorher mit dem AG abzustimmen und werden nicht separat vergütet.
Zweiter Arbeitsgang:
Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads oder Schwämmen.
Danach wird konserviert und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.
Der zweite Arbeitsgang - abrasive Reinigung - muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.
Zweiter Arbeitsgang:
Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung mit gleichzeitiger Konservierung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads und Reinigungspaste. Danach wird die Reinigungspaste mit Putzwolle entfernt und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.
Der zweite Arbeitsgang - abrasive Reinigung- muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.
Lackierte Oberflächen
Die Reinigung von lackierten Oberflächen erfolgt durch Abwaschen der Oberfläche mit Wasser und Netzmitteln unter Zuhilfenahme eines Schwammes. Anschließend ist ein Nachspülen mit klarem Wasser und ein Nachledern vorzunehmen. Bei starker Verschmutzung und Verwitterung muss die Reinigung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen
Jalousien, Markisen, Lamellen
Die Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung findet einmal im Kalenderjahr statt.
Der AN stimmt mit dem AG zu Beginn des Jahres verbindliche Termine ab, an denen die Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung stattfindet.
Für die Durchführung der Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf.
Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.
Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.
Die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten, insbesondere die Zugangsmöglichkeiten, sind zu beachten.
Erster Arbeitsgang:
Zunächst sind die Oberflächen mit einem speziellen fett- und schmutzlösenden Reinigungsmittel zu waschen.
Zweiter Arbeitsgang:
Danach erfolgt ein Abspülen (Hochdruckgerät) mittels klaren Wassers, damit der Schmutz von den Leiterbändern, Kordeln und Lamellen entfernt wird. Die Führungsschienen sind je nach ihrer Materialoberflächenbeschaffenheit fachgerecht mitzureinigen.
Erster Arbeitsgang:
Die Markisen müssen mit der Reinigungsflüssigkeit vorbehandelt werden (auch die Unterseite). Dies kann mit einem Spezialgerät oder von Hand mit einer Bürste erfolgen.
Zweiter Arbeitsgang:
Anschließend muss die ganze Markise mit klarem Wasser abgespült werden, damit keine Reste des Reinigungsmittels (Tenside) im Textilgewebe zurückbleiben.
Dritter Arbeitsgang:
Mit einer speziellen Silikonemulsion sind Markisen einzulassen, damit sie wieder hydrophobierend (wasserabstoßend) werden.
Zur qualitätsgerechten Ausführung ist auf die Einhaltung spezieller Hinweise für einzelne Materialien zu achten, damit diese nicht beschädigt werden und ihre Schutzfunktion verlieren!
Besonders zu beachten:
Schutz und Sicherung der Bepflanzungen und Verkehrsflächen.
Verschließen der Fenster, Türen etc. vor Beginn der Reinigungsmaßnahmen.
Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln, die an Fassaden keine chemischen oder physikalischen Veränderungen bewirken.
Reinigungsarbeiten dürfen nur in Kombination durchgeführt werden, d.h. Fensterreinigung nach Reinigung der Sichtund Sonnenschutzanlagen.
Industrieböden reinigen
Industriefußböden sind bevorzugt durch Kehren mit oder ohne Kehrspäne und durch Einsatz von Scheuersaugautomaten in der laufenden Reinigung zu bearbeiten
Je nach Verschmutzungsart sind bei Einsatz eines Reinigungsautomaten dafür konzipierte Reiniger oder schwachalkalische Grundreiniger einzusetzen
Darüber hinaus richtet sich die Reinigung der Böden stark nach der Belagsbeschaffenheit und den Herstellerangaben
Evtl. vorhandene Schutzfilme sind nach Bedarf wieder aufzufrischen
Das Reinigungsprogramm in Fertigungs-/Reparaturwerkstätten besteht im Wesentlichen aus folgenden Maßnahmen:
Entfernung der Späne von Maschinenteile
Entfernung von Schmiermittel und Fette
Absaugung von Bohrund Altöl mittels Industriesauger
Entfernung von Korrosion an Maschinen/Teilen
Entstaubung von Maschinenund Anlagenteile
Entfernung von Lackverkrustungen
Entfernung von Klebstoffen, Beizmittel und Lacke
Entfernung von Faserflaum und Garnresten
Desinfektion von Maschinenund Anlagenteile
Gebäudetechnische Anlagen & Einrichtungen reinigen (siehe 6.544)
In der Gebäudetechnik sind insbesondere folgende Anlagen regelmäßig zu reinigen:
Reinigung raumluftechnischer Anlagen
Reinigung der Kammern innen und außen gemäß VDI 6022
Kanäle und Rohre sind äußerlich feucht zu reinigen
zugehörige Schaltschränke sind innen auszusaugen
Filter der Schaltschranklüfter reinigen und der Schaltschrank außen feucht reinigen
Überschneidungen mit Wartung vermeiden
Reinigung von Wasserund thermoölgeführten Kühlgeräten
Chemisch-Wasserseitige Entkalkung
Reinigung von Kondensatoren
Boiler
Wärmetauscher
Verdunstungskühler
mechanische Entkalkung und Entschlammung
Kältemittelseitige Reinigung
Reinigung von Heizund Dampfkessel
Heizkesselreinigung
Dampfkesselreinigung
Reinigung von Abscheideranlagen
Fettabscheider
Benzin-/Ölabscheider
Stärkeabscheider
Schlammfänge
Das Leistungsprogramm für Reinräume zeigt im Wesentlichen folgenden Umfang:
Fußböden täglich feucht wischen
Arbeitsbereiche täglich feucht wischen
besonders kritische Arbeitsbereiche mehrmals täglich feucht wischen
Nassreinigung in den Schleusen 1 mal täglich
Reinraumwände 1mal monatlich feucht reinigen
Reinraumdecke alle 2 Monate feucht reinigen