04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Routinemäßige Leistung

Reinigungspersonal mit Seilen gesichert machen Reparaturen und putzen die Glasfassade eines Kuppelbaus

Routinemäßige Reinigungsleistungen sind essenziell für die Aufrechterhaltung eines hygienischen und ansprechenden Arbeitsumfelds

Die Festlegung von Reinigungsplänen und -intervallen ermöglicht es, die Effizienz der Reinigung zu optimieren und Ressourcen effektiv zu nutzen. Die Schulung und Fortbildung von Reinigungspersonal gewährleisten, dass die Reinigung gemäß den neuesten Standards und Verfahren durchgeführt wird. Die Überwachung und Anpassung von Reinigungsabläufen tragen dazu bei, eine gleichbleibende Qualität der Reinigungsdienstleistungen zu gewährleisten.

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

1310

Beschreibung

Abbildung, auf der ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz regelmaessig den Boden wischt

Reinigung normaler Oberflächen in einem Gebäude täglich oder periodisch mehr als einmal im Jahr (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich usw.).

Kosten der periodischen Reinigung eines Gebäudes, seiner Fassaden und der Arbeitsplätze, Leeren der Mülleimer.

Inbegriffen

Reinigung bestimmter Bereiche wie Kantine, Produktion (Farben, Lebensmittel), Reinigung der Außenanlagen.

Nicht inbegriffen

Staubsaugen, Staubwischen Wischen Polieren.

Aktivitäten (Beispiele)

Reinigungsraum, Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte, Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmittel.

Facilities (Beispiele)

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.510

Reinigungskonzept

Grundsätzlich ist gem. der betrieblichen Nutzeranforderungen ein Reinigungskonzept anzufertigen. Siehe Punkt 0.930.

Allgemeines zur Unterhaltsreinigung:

  • Das Dienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, ständig durch Eigenkontrolle die vereinbarte Qualität bei der Ausführung von Reinigungsund Abfallsammlungsarbeiten einzuhalten. Reinigungsmängel sind unverzüglich zu beseitigen

  • Arbeitsmittel zur Feststellung möglicher Beanstandungen sowie zur Dokumentation sind Checklisten

  • Der AG *) behält sich das Recht vor, unabhängig von den gemeinsamen Kontrollen mit dem AN *), Kontrollen durchzuführen Die Beauftragten des AGs sind für die Bewertung der Reinigungsqualität qualifiziert. Der AN hat reinigungstäglich dokumentierte Eigenkontrollen durchzuführen. Monatliche Auswertungen und Statistiken der erbrachten Leistungen sind dem AG unaufgefordert auszuhändigen

  • Da bei der Unterhaltsreinigung in der Regel für täglich anfallende Arbeiten im Sinne eines Werkvertrages keine Nachbesserungen möglich sind, können vom AG für nicht erfüllte Leistungen Rechnungsabzüge vorgenommen werden

*) Anmerkung: Wenn hier von AG und AN gesprochen wird, ist unterstellt, dass die Reinigungsleistung, wie in vielen Fällen, outgesourct ist. Im Falle der Eigenbesorgung gilt das Gesagte sinngemäß.

Berechnung der Reinigungskosten pro Raumgruppe:

  • Fläche [m 2;]/ Richtleistung [m 2; / h] = Zeit pro Durchführung [h]

  • Zeit pro Durchführung
    [h x Intervall der Durchführung = Zeit pro Jahr [h]

  • Zeit pro Jahr
    [h] x Stundenverrechnungssatz [€ / h] = Kosten pro Jahr [€]

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.511

Bodenflächen reinigen

  • Bei der Bodenreinigung wird i.d.R. die m 2; zu reinigende Fläche angegeben

  • Dabei wird zwischen unterschiedlichen Leistungskennzahlen Lz [m 2;/h * Person] unterschieden

Beispiel für ein Kalkulationsblatt für Bodenflächenreinigung:

Übliche Reinigungsverfahren sind:

  • Kehren: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen

  • Saugen / Nasssaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Saugen

  • Bürst- / Kehrsaugen: Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte mit Bürstwalzen

  • Feuchtwischen: Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit nebelfeuchtem Mopp, imprägniertem Tuch, statisch aufladbarem Bezug

  • Nasswischen: Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder kombiniert arbeitender Maschine

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.512

Oberflächen von Sanitär- und Einrichtungsgegenständen reinigen

  • Die Reinigung von Sanitäreinrichtungen wird auch häufig pauschal als 1 Stück Sanitärzelle angegeben, ebenso Aufzüge, Beleuchtungsgegenstände usw.

  • Vielfach sind die unterschiedlichen Aufwendungen für Reinigung von z.B. Sanitäroberflächen in die m 2;-Leistungskennzahlen einkalkuliert, sodass in vielen Angeboten diese Position (kalkulatorisch) entfällt

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.513

Abfälle von Arbeitsplätzen, Teeküchen etc. einsammeln und Sammelstellen zuführen

Weitere Untergliederung nach den zu reinigenden Raumtypen, z.B. Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume usw.

Beispiel: Büros

  • Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind Abfälle/Wertstoffe aus den o. g. Räumen ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu verbringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen.

  • Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken.

  • Die Leistungen sind mit der Reinigung der o. g. Räume abgegolten.

Beispiel: Teeküchen. Gemäß dem vorgegebenen Turnus sind in diesen Bereichen die Fraktionen

  • Restmüll

  • Papier und Kartonagen

  • Mischglas, Dosen

  • Speisereste (Nassmüll)

getrennt zu erfassen und ohne weitere Vermischung zum Müllraum bzw. Müllplatz zu bringen und in die dafür vorgesehenen, zentralen Behälter fachgerecht einzuwerfen

Die Erfassungsgefäße sind mit den entsprechenden Müllsäcken zu bestücken

Die Leistungen sind mit der Reinigung der o. g. Räume abgegolten

Beispiel: Küchen / Kantinen und Cafeteria

In diesen Bereichen werden die Fraktionen getrennt erfasst:

  • Restmüll

  • Kartonagen

  • Mischglas, Dosen

  • Speisereste (Nassmüll)

(vgl. 6.430 Entsorgung)

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.521

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.521.

Fenster und Fassadenglas reinigen

  • Kalkulationsmenge und Turnus gem. Aufmass, Raumbuch u.a.

  • Für die Durchführung der Glasund Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Glasund Fensterreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf. Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.

  • Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.

  • Auf ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster, etc. nach dem Reinigungsvorgang ist zu achten.

  • Die Reinigung der Fenster und des Fassadenglases [ist entsprechend anzupassen: einseitig / beidseitig / mit ohne Falz / mit ohne Leibung] [ist entsprechend anzupassen: Die Fensterrahmen mit Abdeckblechen, die Rahmenflächen der Stahlkonstruktionen mit den dazugehörigen Pfosten/Riegelkonstruktionen, Verriegelungen mit den Halterungen und Beschlägen werden nach Turnustabelle gereinigt. Angrenzende Fassadenflächen sind bei der Pfosten/Riegel-Reinigung zu reinigen und werden nicht gesondert vergütet]

  • Der AN informiert die Mitarbeiter im Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Fensterreinigung [ist entsprechend anzupassen: In manchen Glasflächen sind Alarmspinnen eingebaut Zur Vermeidung von Fehlalarmen ist vor Beginn der Reinigung der AG zu verständigen]

  • Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc sind umgehend dem AG zu melden.

  • Aufkleber und Poster sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen.

  • Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter dieser LB-Position aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

  • Hinweis für die Fensterund Fassadenglasreinigung

  • Bei Turnusreduzierungen findet keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt.

  • Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Die unterschiedlichen Arbeitshöhen sind zu beachten.

  • Die Befahranlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim AG benutzt werden. Vorher ist eine Einweisung des bedienenden Reinigungspersonals notwendig. Die Einweisung wird durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch den AN.

Technische Voraussetzungen

Einzusetzende Arbeitsmittel [Beispiel: bitte für das jeweilige Objekt anpassen]

Bei der Fenster- und Fassadenglasreinigung sind fahrbare Gerüste und Steckgerüste in einer Arbeitshöhe von bis zu 9m einzusetzen. In Ausnahmefällen dürfen auch Leitern verwendet werden. Von den Umläufen aus können zum Großteil die Fenster und Fassadengläser der Verwaltungsgebäude gereinigt werden Hier genügen in der Regel Leitern bzw. fahrbare Gerüste.

Für die Fenster und Fassadenglasreinigung im Außenbereich. die nicht über Putzbalkone verfügen, werden folgende Aufstiegshilfen mit den entsprechenden Arbeitshöhen benötigt:

  • Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 26,50 Metern,

  • Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 12,00 Metern,

  • Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 31,00 Metern,

  • Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 42,00 Metern,

  • Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 17,00 Metern,

  • Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 8,00 Metern.

Alle einzusetzenden Gerätschaften sind in die Preise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht,

Alle für die Gerätschaften wiederkehrenden vorgeschriebenen Abnahmen (ZÜS, UVV usw.) sind vom AN durchzuführen.

Absperrmaßnahmen

Vor Beginn der Fassadenreinigung sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen für die einzelnen Teilbereiche in jedem Fall mit dem AG vorher abzustimmen und genehmigen zu lassen. Für Unfälle, die durch mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer.

Beispiel für die Kalkulation von Glasreinigung

Beispiel für die Kalkulation von Glasreinigung

  • Innenreinigung,

  • Außenreinigung (Frostperiode bei der Planung beachten!),

  • Außen-, Innen und Rahmenreinigung,

  • Begehbarkeit der Glasflächen berücksichtigen (Dächer, Fassaden),

  • Befahranlage nutzen, falls vorhanden (Berechtigungen und Hilfestellung 2 Personen-System beachten,

  • Stellplatz für Steiger (Benachrichtigung z.B. wenn dadurch Parkflächen eingeschränkt werden oder Genehmigung einholen und Absperren, wenn öffentliche Verkehrswege benutzt werden müssen),

  • Kosten für Steiger.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.521.2

Innenglasflächen reinigen

  • Prüfen, ob Fenster zu öffnen sind.

  • Prüfen, ob bei geöffnetem Fenster gefahrlos gearbeitet werden kann (Überbeugeschutz!),

  • Störung des Arbeitsablaufes z.B. im Büro berücksichtigen,

  • Kalkulationsmenge und Turnus gem. Aufmass, Raumbuch u.a.

  • Die Reinigung der Innenglasflächen ist beidseitig durchzuführen. Bei der Glasreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden. bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind. Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc. sind umgehend dem AG zu melden. Aufkleber und Poster auf den Glasflächen sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen. Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter dieser LB-Position aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

Reinigung

  • Rahmenflächen der Innenglasflächen und Oberlichter.

  • Kalkulationsmenge und Turnus siehe Leistungspositionen.

  • Die Reinigung der Rahmenflächen der Innenglasflächen hat je nach der Verschmutzungsart und des Verschmutzungsgrades mit verschiedene Reinigungsmitteln bzw. -hilfsmittel (Pad, Schwamm Reinigungstextilien, Fensterleder) zu erfolgen. Die Rahmenflächen sind allseitig nass zu reinigen. Je nach Verschmutzungsart ist die Fläche durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter, abrasiv wirkender Reinigungsmittel zu reinigen. Diese Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) sind dem Reinigungswasser beizugeben. Nach der Nassreinigung der Rahmenflächen sind diese mit dem Leder nachzutrocknen und anschließend zu polieren. Nach Bedarf sind die Rahmenflächen mit einem geeigneten Pflegemittel zu behandeln.

  • Die Reinigung ist streifen- und schlierenfrei auszuführen. Soweit gegeben müssen Ecken und Kanten exakt ausgeledert werden

  • Bei der Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden, bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind.

  • Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, gesprungene Gläser, beschädigte Rahmen, etc. sind umgehend dem AG zu melden. Aufkleber sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen.

  • Bei der Rahmenreinigung sind die Rahmen der Türen mitzureinigen. Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter den Leistungspositionen aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.521.3

siehe 6.521.2

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.522

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.522.1

Fassadenflächen reinigen (je nach Werkstoffen)

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.522.2

Fassaden-Bauelemente reinigen

Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind fachgerecht nach RAL GZ 632 (Gütesicherung, Reinigung von Metallfassaden) auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird Die Güte- und Prüfbestimmungen hierzu sind vom AN zu besorgen und dem AG vorzulegen. Außerdem ist nach den Bestimmungen des Aluminium-Merkblattes A5, Aluminium Zentrale e V, vorzugehen.

Die Reinigungsarbeiten an den Objekten, soweit nicht ausdrücklich erwähnt, sind tagsüber (in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr) durchzuführen.

Nach Vorgabe des AG hat der AN für die Reinigungsobjekte einen Reinigungsplan zu erstellen, der spätestens zwei Wochen vor der Arbeitsaufnahme dem AG zur Bestätigung vorzulegen ist. Nach Zustimmung durch den AG kann mit den Reinigungsarbeiten begonnen werden. Ansonsten gelten die oben aufgeführten Anweisungen.

Eine Wasserentnahme ist ausschließlich an speziellen Wasserzapfstellen möglich. Die Feuchtdächer mit Kiesauflage (Folie) dürfen nicht mit spitzen Gegenständen belastet werden Alle auf den Feuchtdächern verwendeten Gerätschaften sind mit Bohlen zu unterlegen. Es dürfen keine hohen Punktbelastungen entstehen. Bei Turnusreduzierungen finden keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt.

Bei der Reinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden und Gegenständen sowie Ablaufspuren auf den Bauteilen zu vermeiden bzw. zu beseitigen sind. Die Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten auf Glasdächern, sowie sonstige einschlägige Bestimmungen und Gesetze, auch über ätzende Chemikalien, sind einzuhalten.

Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Ferner ist unbedingt auf die technischen Vorrichtungen, Alarmanlagen und sonstigen Anbauten zu achten.

Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Sollte eine Einleitung der Reinigungsschmutzflotte in den Abwasserkanal untersagt werden, ist diese über ein speziell anzulegendes Rinnensystem am Reinigungsobjekt aufzufangen und gesondert zu entsorgen.

Leistung: [Beispiel: für das jeweilige Objekt anpassen]

Zur Gebäudeaußenreinigung gehören:

  • Fassaden Aluminium teflonbeschichtet,

  • Be- und Entlüftungsbohrungen,

  • Sockelkonstruktion,

  • Blechdach feuerverzinkt,

  • Markisen, Jalousien,

  • Lamellen Aluminium,

  • etc.

Im Leistungsverzeichnis nicht separat aufgeführte Flächen, Stückzahlen und Bauelemente, wie z.B. Nottreppen, Vorbauten, Übergänge, Brücken, Gitterrosttreppen, Säulen, Geländer mit diversen Anbauteilen, die Unterdecken bei den Übergängen, die Einbauelemente der Fassade, Vorsatzkonstruktionen mit Geländern, Holmen, Gitterrosten, Tragkonstruktionen und dgl. sind in die ausgewiesenen Flächen mit einzukalkulieren und bei der Fassadenreinigung mitzureinigen.

Darstellung der Reinigung der Materialien und Einrichtungen

Es kommen folgende Materialien vor:

[Beispiel: für das jeweilige Objekt anpassen]

  • Stahl, beschichtet, verzinkt oder lackiert; Edelstahl; Leichtmetall; Trapezblech, anti-dröhnbeschichtet,

  • Aluminium beschichtet,

  • lackierte Oberflächen, PU-beschichtete Oberflächen.

Sämtliche vorkommenden Materialien sind fachgerecht zu reinigen. Sollte durch die Reinigungsverfahren kein zufrieden stellendes Ergebnis erzielt werden, müssen andere fachgerechte Reinigungsverfahren angewendet werden. Diese sind vorher mit dem AG abzustimmen und werden nicht separat vergütet.

Edelstahl, Stahl, Stahlblech verzinkt, Leichtmetall, Trapezblech

Erster Arbeitsgang:

  • Abspritzen der Oberfläche mit klarem Wasser mittels Hochdruckgerät.

Zweiter Arbeitsgang:

  • Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads oder Schwämmen.

  • Danach wird konserviert und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.

  • Der zweite Arbeitsgang - abrasive Reinigung - muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.

Aluminium teflonbeschichtet, anodisch oder oxidiert

Erster Arbeitsgang:

  • Abspritzen der Oberfläche mit klarem Wasser mittels Hochdruckgerät.

Zweiter Arbeitsgang:

  • Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung mit gleichzeitiger Konservierung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads und Reinigungspaste. Danach wird die Reinigungspaste mit Putzwolle entfernt und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten.

  • Der zweite Arbeitsgang - abrasive Reinigung- muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.

Lackierte Oberflächen

Die Reinigung von lackierten Oberflächen erfolgt durch Abwaschen der Oberfläche mit Wasser und Netzmitteln unter Zuhilfenahme eines Schwammes. Anschließend ist ein Nachspülen mit klarem Wasser und ein Nachledern vorzunehmen. Bei starker Verschmutzung und Verwitterung muss die Reinigung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen

Be- und Entlüftungsbohrungen

Be- und Entlüftungsbohrungen bzw. Öffnungen sind bei Verstopfung freizumachen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.522.3

Jalousien, Markisen, Lamellen

  • Die Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung findet einmal im Kalenderjahr statt.

  • Der AN stimmt mit dem AG zu Beginn des Jahres verbindliche Termine ab, an denen die Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung stattfindet.

  • Für die Durchführung der Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Sichtund Sonnenschutzanlagenreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf.

  • Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.

  • Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.

  • Die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten, insbesondere die Zugangsmöglichkeiten, sind zu beachten.

Jalousien, Lamellen

Erster Arbeitsgang:

  • Zunächst sind die Oberflächen mit einem speziellen fett- und schmutzlösenden Reinigungsmittel zu waschen.

Zweiter Arbeitsgang:

  • Danach erfolgt ein Abspülen (Hochdruckgerät) mittels klaren Wassers, damit der Schmutz von den Leiterbändern, Kordeln und Lamellen entfernt wird. Die Führungsschienen sind je nach ihrer Materialoberflächenbeschaffenheit fachgerecht mitzureinigen.

Markisen

Erster Arbeitsgang:

  • Die Markisen müssen mit der Reinigungsflüssigkeit vorbehandelt werden (auch die Unterseite). Dies kann mit einem Spezialgerät oder von Hand mit einer Bürste erfolgen.

Zweiter Arbeitsgang:

  • Anschließend muss die ganze Markise mit klarem Wasser abgespült werden, damit keine Reste des Reinigungsmittels (Tenside) im Textilgewebe zurückbleiben.

Dritter Arbeitsgang:

  • Mit einer speziellen Silikonemulsion sind Markisen einzulassen, damit sie wieder hydrophobierend (wasserabstoßend) werden.

Zur qualitätsgerechten Ausführung ist auf die Einhaltung spezieller Hinweise für einzelne Materialien zu achten, damit diese nicht beschädigt werden und ihre Schutzfunktion verlieren!

Besonders zu beachten:

  • Schutz und Sicherung der Bepflanzungen und Verkehrsflächen.

  • Verschließen der Fenster, Türen etc. vor Beginn der Reinigungsmaßnahmen.

  • Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln, die an Fassaden keine chemischen oder physikalischen Veränderungen bewirken.

  • Reinigungsarbeiten dürfen nur in Kombination durchgeführt werden, d.h. Fensterreinigung nach Reinigung der Sichtund Sonnenschutzanlagen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.541

Industrieböden reinigen

  • Industriefußböden sind bevorzugt durch Kehren mit oder ohne Kehrspäne und durch Einsatz von Scheuersaugautomaten in der laufenden Reinigung zu bearbeiten

  • Je nach Verschmutzungsart sind bei Einsatz eines Reinigungsautomaten dafür konzipierte Reiniger oder schwachalkalische Grundreiniger einzusetzen

  • Darüber hinaus richtet sich die Reinigung der Böden stark nach der Belagsbeschaffenheit und den Herstellerangaben

  • Evtl. vorhandene Schutzfilme sind nach Bedarf wieder aufzufrischen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.542

Gebäudeinnenflächen reinigen, z.B. Decken- und Wandverkleidungen, baukonstruktive und maschinentechnische Einbauten

  • Reinigung von Gebäudeinnenflächen

  • Deckenverkleidungen feucht reinigen

  • Wandverkleidungen feucht reinigen

  • Rohre äußerlich feucht reinigen

  • Isolierverkleidungen äußerlich feucht reinigen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.543

Glasflächen:

  • mit Wasser und neutralem Reinigungszusatz gemäß Herstellerangaben reinigen.

Rahmenflächen:

  • mit Wasser und neutralem Reinigungszusatz gemäß Herstellerangaben reinigen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.544

Das Reinigungsprogramm in Fertigungs-/Reparaturwerkstätten besteht im Wesentlichen aus folgenden Maßnahmen:

  • Entfernung der Späne von Maschinenteile

  • Entfernung von Schmiermittel und Fette

  • Absaugung von Bohrund Altöl mittels Industriesauger

  • Entfernung von Korrosion an Maschinen/Teilen

  • Entstaubung von Maschinenund Anlagenteile

  • Entfernung von Lackverkrustungen

  • Entfernung von Klebstoffen, Beizmittel und Lacke

  • Entfernung von Faserflaum und Garnresten

  • Desinfektion von Maschinenund Anlagenteile

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.545

Gebäudetechnische Anlagen & Einrichtungen reinigen (siehe 6.544)

In der Gebäudetechnik sind insbesondere folgende Anlagen regelmäßig zu reinigen:

  • Reinigung raumluftechnischer Anlagen

  • Reinigung der Kammern innen und außen gemäß VDI 6022

  • Kanäle und Rohre sind äußerlich feucht zu reinigen

  • zugehörige Schaltschränke sind innen auszusaugen

  • Filter der Schaltschranklüfter reinigen und der Schaltschrank außen feucht reinigen

  • Überschneidungen mit Wartung vermeiden

  • Reinigung von Wasserund thermoölgeführten Kühlgeräten

  • Chemisch-Wasserseitige Entkalkung

  • Reinigung von Kondensatoren

  • Boiler

  • Wärmetauscher

  • Verdunstungskühler

  • mechanische Entkalkung und Entschlammung

  • Kältemittelseitige Reinigung

  • Reinigung von Heizund Dampfkessel

  • Heizkesselreinigung

  • Dampfkesselreinigung

  • Reinigung von Abscheideranlagen

  • Fettabscheider

  • Benzin-/Ölabscheider

  • Stärkeabscheider

  • Schlammfänge

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.546

Das Leistungsprogramm für Reinräume zeigt im Wesentlichen folgenden Umfang:

  • Fußböden täglich feucht wischen

  • Arbeitsbereiche täglich feucht wischen

  • besonders kritische Arbeitsbereiche mehrmals täglich feucht wischen

  • Nassreinigung in den Schleusen 1 mal täglich

  • Reinraumwände 1mal monatlich feucht reinigen

  • Reinraumdecke alle 2 Monate feucht reinigen

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unseren Cookies-Einstellungen.