04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
Facility Management: » Fläche & Infrastruktur » Reinigung » Sonderreinigung

Sonderreinigung / Auftragsreinigung

Strassenkehrmaschine mit zwei Rinnsteintellerbesen auf einer schlammigen Strasse im Betrieb

Sonderreinigungen sind notwendig, um spezielle Anforderungen und Bedürfnisse im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene im Unternehmen zu erfüllen

Die Durchführung von Sonderreinigungen, wie beispielsweise die Reinigung von Maschinen oder die Entfernung von Graffiti, erfordert spezialisiertes Fachwissen und geeignete Ausrüstung. Regelmäßige Sonderreinigungen in sensiblen Bereichen, wie Serverräumen oder Laboren, gewährleisten die einwandfreie Funktion der dort vorhandenen Geräte und Anlagen. Die Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltaspekten bei Sonderreinigungen trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zum Schutz der Mitarbeiter bei.

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

1320

Beschreibung

Bildliche Darstellung eines Raumpflegers beim Wischen eines Bildschirmes mit einem Lappen am Bueroarbeitsplatz

Reinigung besonderer Oberflächen (z. B. Fassaden oder Decken) oder Geräte (z. B. Rechner oder Telefone) oder Auftragsreinigung (z. B. Reinigung einer Baustelle, nach einem Unfall oder Brand, branchenspezifisch).

Unterprodukt:

1321 - Schädlingsbekämpfung

Kosten für Sonderreinigung eines Gebäudes, seiner Fassaden und der Arbeitsplätze, von Kunstwerken, Maschinen usw.

Inbegriffen

Flächenkosten (Reinigungsraum), Aufzug für Hängebühne zur Fensterreinigung. Bezieht sich auf nationale Gebäude-Kostenschlüssel.

Nicht inbegriffen

Flächenversiegelung, Eventbezogene Reinigung.

Aktivitäten (Beispiele)

Reinigungsraum, Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte, Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmittel, Reinigungsautomaten.

Facilities (Beispiele)

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

1321

Inbegriffen

Externe Spezialisten / Dienstleister.

Beschreibung

Aktivitäten zur Bekämpfung der Anwesenheit unerwünschter wilder Tiere und Insekten usw. (zum Beispiel Ratten, Tauben und Bienen).

Facilities (Beispiele)

Geschlossene Schränke für Gifte.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.532

Unter Grundreinigung versteht man folgende Verfahren:

  • Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen

  • Beseitigung von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist

  • staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen

  • Behandlung mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel

  • Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.531

Grundreinigung / Intensivreinigung durchführen

Nach längerem Gebrauch, plötzlicher intensiver Verschmutzung, bei größeren Renovierungs- und/oder Bauarbeiten und zur Aufwertung von Böden werden sog. Intensivreinigungen in Form von Shampoonieren Extrahieren durchgeführt.

Dabei werden hauptsächlich folgende Verfahren angewendet:

  • Scheuern: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Scheuergeräten / -mitteln

  • Schleifen: Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Schleifgeräten / mitteln

  • Cleanern: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungsoder Pflegemittels, sowie Polieren mit niedertouriger Maschine in einem Arbeitsgang

  • High-Speed: Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungsoder Pflegemittels, sowie Polieren mit hochtouriger Maschine in einem Arbeitsgang

  • Polieren: Glätten eines Pflegefilms

  • Druckreinigen: Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten

  • Sprühextrahieren: Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung

  • Pulverreinigen: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und Absaugen der Rückstände

  • Shampoonieren: Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen von Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen der Rückstände

  • Waschen / Chemischreinigen: Reinigen von Textilien in wässrigen / nichtwässrigen Lösungen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.533

sonstige Reinigungsarbeiten außerhalb des normalen Zyklusses, z. B. Fleckentfernung

In erster Linie abhängig von der repräsentativen Aufgabe der zu reinigenden Räume, können zur Sicherstellung eines einwandfreien stets sauberen Erscheinungsbildes Reinigungsaufgaben außerhalb des offiziellen Reinigungsprogramms ausgeführt werden:

Diese Leistungen werden meist durch eine Tageskraft ausgeführt (beispielhafte Darstellung):

  • Beseitigung von Grobverschmutzungen und Abfällen im Foyer

  • Griffspuren, Gummiabsatzstriche und sonstige grobe Verschmutzungen an Glasscheiben und Wänden im Eingangsbereich und Foyer sowie an der Empfangstheke sind fachgerecht zu entfernen

  • Entfernung von stehen gelassenen Bechern, Tassen, Tellern, Flaschen und sonstigem Geschirr und zurückbringen in die Cafeteria

  • Entfernung von Sonderverschmutzungen wie Erbrochenem, Hundekot und sonstigen Ad hoc- Verschmutzungen und dgl. z.B. m Foyerbereich

  • laufende Sauberhaltung der Drehtüranlage im Foyerbereich sowie im Umfeld

  • im Innenbereich des Foyer, vor bzw. in der Drehtüranlage des Foyer, insbesondere bei schlechter Witterung, ist hier täglich mehrmals komplett maschinell oder manuell zu reinigen

  • in der Winterperiode sind eingetragener Sand, Splitt und Schneematsch regelmäßig zu entfernen

  • permanente Sauberhaltung des Umfeldes bei den aufgestellten Automaten (Getränke, Eis, etc) in den Flurbereichen

  • ausräumen der Geschirrspülmaschinen in den Teeküchen

  • nach Beendigung des Spülvorganges der Geschirrspülmaschinen sind diese auszuräumen,

  • noch feuchtes Geschirr ist abzutrocknen, Bestecke und Gläser sind nachzupolieren

  • anschließend ist das Geschirr in die dafür vorgesehenen Schränke ordnungsgemäß einzuräumen

  • das Ausräumen muss vormittags bis z.B. 11:00 Uhr abgeschlossen sein

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.551

Desinfektion / Entwesung

  • Im Rahmen der Desinfektion und Entwesung Leistungen für belastete Gebäudebereiche und Wohnungen.

  • Durchführung der Desinfektionsmaßnahmen durch staatlich geprüfte Desinfektoren.

  • Bei Bedarf zeitnahe Entrümpelung.

  • Erforderlichen Entsorgungsnachweise und Transportgenehmigungen für Sperrmüll und Taubenkot der jeweiligen Behörde.

Beispielhaftes Leistungsangebot Taubenabwehr:

  • Taubenabwehrelemente aus V2A Edelstahlpins auf witterungs-UV-beständigen Polykarbonatträgern,

  • Vernetzungen aus UV stabilisierten Nylonnetzen oder Edelstahlnetzen,

  • Verdrahtungen aus federgespannten V2A Edelstahldrähten,

  • Installation von Raubvogelbzw. Rabenattrappen,

  • Taubenzeckenkontrolle, sowie die Reinigung und Entwesung durch Taubenbefall belasteter Gebäudebereiche,

  • bei Bedarf Taubenzeckenbekämpfung,

  • die zur Anwendung kommenden Desinfektionsmittel und Verfahren müssen von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie geprüft und zugelassen sein. Die zur Anwendung kommenden Entwesungsmittel und Verfahren zur Bekämpfung tierischer Schädlinge müssen vom Bundesgesundheitsamt zugelassen sein,

  • die Desinfektionsund Entwesungsverfahren sind vor der Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  • In Lebensmittelbereichen darf nur mit einem gültigen Gesundheitszeugnis ( 17 Bundesseuchengesetz) gearbeitet werden. Die Zeugnisse sind vor Beginn des Auftrags der Fachabteilung vorzulegen. Dies gilt ebenso für Aushilfskräfte.

Während der Desinfektionsarbeiten (insbesondere bei alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln) dürfen sich keine offenen Flammen oder Zündquellen im Raum befinden. Die eingesetzten Sprühgeräte dürfen keine Zündquellen enthalten und müssen explosionsgeschützt sein.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.553

Grundsätzlich gilt:

  • Alle zur Verwendung vorgesehenen Bekämpfungsmittel sind unter Verschluss zu halten,

  • die Anwendung darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen.

Allgemeine Festlegungen zu Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (Sonderaktionen):

Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen dürfen nur staatlich anerkannte Desinfektoren oder geprüfte Schädlingsbekämpfer durchführen. Der Befähigungsnachweis ist dem FM-Bereich vorzulegen. Grundsätzlich ist eine Person festzulegen und dem Auftraggeber namentlich zu nennen.

Gesundheits- und Vorratsschutz:

  • Bekämpfung gegen Schadnager wie Ratten und Mäuse, Flöhe, Wanzen, Schaben u. a. m.,

  • staatlich geprüfte Schädlingsbekämpfer,

  • erforderlicher Nachweise der Sachkunde,

  • Erlaubnis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Anmerkung:

  • Schädlinge schädigen nicht nur Vorräte, sie können auch Krankheiten auf den Menschen übertragen (Gesundheitsgefährdung).

  • Eigentümer einer Immobilie haben ein Rattenvorkommen unverzüglich der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen und die Bekämpfung zu veranlassen.

Pflanzenschutz:

  • Bis zu 25% Verlust bei der Ernte sind auch heute noch durch Schädlingsund Pilzbefall in hoch entwickelten Industriestaaten keine Seltenheit,

  • diese Quote zeigt deutlich, dass der Pflanzenschutz weiterhin einen hohen Stellenwert im Rahmen der Schädlingsbekämpfung einnimmt,

  • fachgerechter Pflanzenschutz mit kontrolliertem Einsatz umweltgerechter Produkte,

  • bei der Schädlingsbekämpfung in der Hydrokulturpflege ist folgendes zu beachten:

  • Blattpflege mit Bio-Blattpflegemittel,

  • Schädlingsbekämpfung mit biologischen Mitteln während des Pflegedurchgangs.

  • Im Außenbereich sind bei der Grünflächen und Pflanzenpflege ausschließlich biologische Schädlingsbekämpfungsmittel einzusetzen,

  • die Dosierung hat den Gebrauchsanweisungen zu entsprechen,

  • zur Sicherstellung eines gezielten und maßvollen Einsatzes ist über die Entnahme namentlich Buch zu führen.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.552

Schädlingsinspektionen durchführen

  • Schädlingsprobleme rechtzeitig erkennen,

  • das Risiko für die Organisation einzuschätzen und

  • die geeigneten Gegenmaßnahmen ergreifen.

Die folgende Tabelle zeigt für einige Schädlinge erste Anzeichen, die bei der Inspektion als Indikatoren dienen können.

Ameisen

Textilschädlinge

Vorratsschädlinge

Holzschädlinge

Pflanzen-Schädlinge

- Einzelne Ameisen

- Ameisenstraßen an Ihrem Objekt

- Kleine Erdhäufchen als Hinweis auf einen Erdbau

- Krümel aus verschiedenen Materialien (z.B. Silikon, Holz)

- Lebende oder tote Insekten, meist in der Nähe von Fenstern

- Schäden an Kleidung, Teppichen und anderen Geweben

- Vogelnester und Nistkästen am Gebäude viele Textilschädlinge wachsen in Vogelnestern heran

- Lebende oder tote Insekten

- Fraßschäden an Lebensmitteln und anderen Waren

- Insektenspuren oder Gespinst von Motten

- Lebende oder tote Insekten

- Schäden an Möbeln und Gebäuden

- Löcher, Spalten, rissiges Holz

- Übler Geruch, der von feuchtem Holz oder Mauerwerk ausgeht

- Fraßschäden oder Verfärbungen an Pflanzen

- Lebende oder tote Insekten

- Insektenspuren oder Gespinste oder absterbende Pflanzen

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unseren Cookies-Einstellungen.