2000-6.111.7 Schulungsmaßnahmen initiieren etc.
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.111.7
- Durchführung von Schulungen der Brandschutzhelfer.
- Praktische Durchführung einer Übung Bereich Feuerlöscheinrichtungen.
- Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung.
- Erkennen von wichtigen Brandgefahren.
- Brandmeldeanlagen, Alarmierungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen, z.B. Sprinkleranlagen, falls vorhanden.