04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Sicherheitsdienste

Mitarbeiter einer Firma werden mit Durchgangsdetektoren und Sicherheitspersonal kontrolliert

Die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Schutz von Eigentum und Werten sind zentrale Aufgaben von Sicherheitsdiensten

Sicherheitsdienste sind ein wichtiger Aspekt für Unternehmen, die eine effektive Facility Management-Strategie umsetzen möchten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Sicherheitsdienste qualifiziert und zuverlässig sind, um mögliche Sicherheitsrisiken zu minimieren. Durch den Einsatz von professionellen Sicherheitsdiensten können Unternehmen eine hohe Sicherheitsqualität gewährleisten und potenzielle Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Gewalt verhindern.

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

2120

Beschreibung

Schutz der Menschen und der Vermögenswerte, Sicherstellung und Gewährleistung der Sicherheit.

Unterprodukte:
2121 - Personenschutz
2122 - Eigentumsschutz

Grundlegende gebäudebezogene Kosten wie Schlösser, Kartenleser, Drehkreuze, Kameras sowie grundlegende personenbezogene Kosten wie Bewachung und Noteinsatzplan.

Inbegriffen

Erarbeitung eines Krisenmanagements

Aktivitäten (Beispiele)

Kommandoraum im Fall einer Krise

Facilities (Beispiele)

Gebäudebezug (technisch, Rezeption, Überwachung)

Bemerkungen

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

2121

Beschreibung

Schutz der Menschen

Inbegriffen

Personenbezogene Kosten, wie Bewachung und Noteinsatzpläne

Aktivitäten (Beispiele)

Personenschützer

Facilities (Beispiele)

Risikoanalyse

zugeordnete FM-Leistungen

- 2121-6.660.2 Personenschutz

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.660.2

Gefahrenvermeidung

Schaden von einer gefährdeten Person abhalten und die Aufrechterhaltung der persönlichen Unversehrtheit gewährleisten:

Gefahren sind u.a. Entführungen, Erpressungen, Drohungen und Mordversuche.

erfolgt vorbeugend, Ziel ist die Gefahrenvermeidung.

Maßnahmen:

  • Begleitschutz (Personenschützer in unmittelbarer Nähe der Schutzperson)

  • Gefährdungsanalyse (Art und Ausmaß der Bedrohung ermitteln)

  • Aufklärungsmaßnahmen (wichtigste Grundlage für Schutz)

  • Ausspähung der Lebensgewohnheiten des Opfers erkennen
    Schutzperson und deren Familienangehörige für Gefahren sensibilisieren

  • Schutzperson und deren Familienangehörige für Gefahren sensibilisieren

  • Sicherheitsvorkehrungen treffen und einhalten

  • je nach Gefährdungsgrad Schutzperson ständig oder zu Anlässen von Personenschützern begleiten

Ausrüstung mit Schusswaffen:

  • Beachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen (Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals mit Schusswaffen nur dann, wenn dies ausdrücklich angeordnet wird

  • es dürfen nur Personen mit Schusswaffen ausgerüstet werden, die nach dem Waffenrecht zuverlässig, geeignet und sachkundig sowie an den Waffen ausgebildet sind

  • der Unternehmer hat die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen sicherzustellen. Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht sind einem Sachkundigen nachzuweisen

Produktnummer nach DIN EN 15221-4

2122

Beschreibung

Schutz der (physischen und intellektuellen) Vermögenswerte

Inbegriffen

Sicherheitstechnische Ausrüstung des Gebäudes, z. B. Schlösser und Schlüssel, Kartenleser, Drehkreuze und Kameras.

Aktivitäten (Beispiele)

Wachpersonal und Patrouille

Facilities (Beispiele)

Zugangskontrollsystem, Schlösser und Schlüssel

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.600

Sicherheitsmanagement

Sicherheitsmanagement sorgt dafür, daß das Unternehmen vor Risiken und Bedrohungen jeder Art geschützt wird.

Hierzu gehören:

  • Schutz von Menschen vor körperlichen Beeinträchtigungen und Eigentumsverlusten

  • Schutz vor Einbruch, Diebstahl, Beschädigung und Sabotage

  • Schutz vor unerlaubten Informationsabflüssen

  • Schutz vor mutwilligen Störungen des Betriebsablaufes durch präventive Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.610

Pforten-/Torkontroll-/Empfangsdienste

für Personen- und Fahrzeugverkehr ggf. mit Schranke oder Tor

Einsatzzeit:

  • Alle Tage 24 Stunden (8 Std. Schichtdienst).

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • IHK-Fachkraft,

  • EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • Führerscheinklasse B,

  • gute Umgangsformen,

  • Durchsetzungsvermögen,

  • Waffensachkundeprüfung.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Zutritts- und Zufahrtskontrolle im Wachbereich,

  • Videomonitoring,

  • Schrankensteuerung,

  • Parkbereichüberwachung,

  • Wachbuchführung,

  • Melde- und Berichtswesen,

  • Kfz-Ladungskontrolle per Zufallsgenerator oder bei besonderem Anlass, Sonderkontrollmaßnahmen auf Anordnung,

  • VIP-Begleitservice auf Anordnung,

  • Unfallaufnahme im Wachbereich,

  • Einsatz im Rahmen der Notfallplanung.

Zusatzanforderung (Kleidung, Ausstattung):

  • Dienstkleidung mit Namensschild.

Ausweis-/Zutrittskontrolle von Firmenangehörigen und Fremdfirmen

Die Einsatzzeit richtet sich nach Anforderungen (Schichtbetrieb, muss ein repräsentativer Empfang zur Verfügung gestellt werden oder reicht ein Selbstwählsystem mit persönlicher Abholung?).

Feste Anwesenheitszeit sollte gewährleistet sein. Je nach Position kann der Empfang auch mit "Füllarbeiten angemessener Art" beschäftigt werden, z.B. Kontrolle eines Bildschirmes, Parkhaus Ein- und Ausfahrt u.s.w.).

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • freundliches Wesen,

  • gute Umgangsformen.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Ausweiskontrolle,

  • Besucherleitung und betreuung,

  • Informationsdienst.

Überprüfung und Anmeldung von Besuchern, Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen

Die Einsatzzeit richtet sich nach Anforderungen (Schichtbetrieb, muss ein repräsentativer empfang zur Verfügung gestellt werden oder reicht ein Selbstwählsystem mit persönlicher Abholung?).

Feste Anwesenheitszeit sollte gewährleistet sein. Je nach Position kann der Empfang auch mit "Füllarbeiten angemessener Art" beschäftigt werden, z.B. Kontrolle eines Bildschirmes, Parkhaus Ein- und Ausfahrt u.s.w.).

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • freundliches Wesen,

  • gute Umgangsformen.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Ausweiskontrolle,

  • Besucheridentifikation,

  • Besucheranmeldung,

  • Besucherregistrierung (Besucherbuch, EDV),

  • Besucherausweishandling,

  • Besucherleitung und betreuung,

  • Informationsdienst.

Anforderung an Kleidung, Ausstattung:

  • Dienstkleidung mit Namensschild.

Erteilung von Auskünften

  • Die Erteilung von Auskünften erfolgt nach strengen Regeln gem. Sicherheitskonzept.

  • Es sind dazu nur ausdrücklich bestimmte Personen der Empfangs-/ Sicherheitsdienste befugt.

  • Der Rahmen und Inhalt der zu gebenden Auskünfte ist festzulegen und zu trainieren.

  • Das entsprechende Personal ist ebenfalls zu unterweisen und zu trainieren, wie es sich bei unregelmäßigen Vorkommnissen zu verhalten hat.

Dies können sein:

  • Besuch hoher vorgesetzter Stellen,

  • Journalisten,

  • Provokationen,

  • Betrunkene,

  • Kinder u.a.

Für alle Fälle sind Verhaltensregeln und Ansprechpartner zu benennen, die dann zur Verfügung stehen müssen Dies betrifft auch den Streikfall und ähnliches, z.B. Presseabteilung, Sprecher des Vorstandes, Justitiar.

Videoüberwachung

der Zugangsbereiche und Grundstücksgrenzen

  • Sicherheit im und am Haus:Durch Einbrüche in Wohn- und Geschäftsräume werden jährlich Schäden in Höhe von über einer Milliarde Euro verursacht:
    ✔ Diebesgut und Vandalismus. Jeder zweite Einbrecher kommt durch die Eingangstür (Fenster, Terrassentüren, Keller- oder Dachfenster).

  • Videoüberwachung in Verbindung mit Bewegungsmeldungen und Schließsystemen (Zutrittskontrolle) helfen, gefährdete Bereiche zu überwachen und haben eine abschreckende Wirkung.

  • Während der Tagschicht Beobachtung durch z.B. Empfangsdienst oder Sicherheitsdienst, sofern es sich um sensible, schlecht einsehbare Bereiche handelt.

  • Nachts Aufschaltung auf eigenen Sicherheitsdienst bzw. Empfang oder Sicherheitsunternehmen.

  • Vereinbarung der Eskalationskette und Interventionsmassnahmen nötig.

  • Sicherstellung, dass nicht eigenes Personal Alarme auslöst (Überstunden usw.) durch intelligente Kombination von Schließsystem und Videoüberwachung.

  • Aufbewahrung der Videosequenzen über einen vereinbarten Zeitraum.

  • Im Sonderfall auch diskrete Videoüberwachung im Hausinneren möglich (z.B. bei sich häufenden Diebstählen).

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.620

Entstörungsdienst / Rufbereitschaft

Für die Qualität der Störungsbehebung ist die Einhaltung von Reaktionszeiten entscheidend. Reaktionszeit: vom Ausgehen der Störungsmeldung bis zum Eintreffen des Servicemonteurs und Beginn der (Instandsetzungs-) Maßnahme (Time to service)

  • Im First-Line-Service wird eine durchschnittliche time-to-service von x Minuten und eine durchschnittliche time-to-repair von x Stunden erwartet (Reaktionszeitenmatrix)

  • Servicemonteur muss sich an- und abmelden, Bereitschaftsdienst ist an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erreichbar

Notrufleitsystem (Aufzüge):

  • Fernnotruf gemäß TRA 106 mit Freisprecheinrichtung im Fahrkorb

  • automatische Wähleinrichtung

  • Missbrauchserkennung

  • Ansagemodul

  • Ersatzstromversorgung an die Brandmeldeanlage angeschlossen

Die Aufschaltung

erfolgt auf eine ständig besetzte Notrufleitzentrale (eigen oder fremd).
Antragstellung bei der Telekom und Anzeige an die Aufsichtsbehörde

Technische Anlagen:

  • Sammelstör- und Betriebsmeldungen über potentialfreie Kontakte auf die GLT aufschalten

  • durch innerbetrieblichen Notruf ggf. erforderliche Alarmierung des öffentlichen Rettungsdienstes gewährleisten

  • ggf. erkennen, wo der Notruf/die Meldung abgegeben wird

  • ggf. tragbare funktechnische Einrichtungen für gefährdete Arbeitnehmer (BG-Regel ,,Sicherheitsregeln für Personen-Notsignalanlagen"; BGR 139)

  • alle tagsüber möglichen Meldungsmöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • freundliches Wesen,

  • gute Umgangsformen.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Notrufen,

  • Telefongesprächen,

  • Koordinierung und Buchung von Besprechungszimmern,

  • Fundsachenverwaltung.

Wird durchgeführt durch Bereitschaftsdienst:-> Alarmverfolgung,

  • Störmeldezentrale zur Weiterschaltung von Störmeldungen aus der GLT,

  • Störungseinsatz,

  • Information,

  • Dokumentation.

Interventionen können sein:

  • Störungseinsatz,

  • Brandbekämpfung,

  • Evakuierung,

  • Arztnotdienst,

  • u.a.

Der Bereitschaftsdienst muss zweifelsfrei in der Lage sein, die jeweils zutreffende Intervention auszulösen, falls nicht automatische Alarmierung erfolgt (z.B. Brandmeldeanlage zur Feuerwehr geschaltet).

In unterschiedlichen Eskalationsstufen sind die entsprechenden verantwortlichen Personen zu informieren.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.630

Rundgänge

  • Verschlusskontrollen von Türen und Fenstern, - Außenkontrollen,

Einsatzzeit:

  • unregelmäßig, Häufigkeit gemäß Gefährdungspotential,

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • IHK-Fachkraft; EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • Führerscheinklasse B,

  • gute Umgangsformen,

  • Durchsetzungsvermögen,

  • körperliche Einsatzbereitschaft,

  • Waffenschein,

  • VS-Ermächtigung,

  • Hundeführerprüfung,

  • vertrauenswürdig, zuverlässig, verschwiegen.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Zustandskontrollen,

  • Aufenthaltskontrollen,

  • Verschlusskontrollen sämtlicher Türen und Fenster,

  • Anlaufen von Stechstellen eines Wächterkontrollsystems,

  • Alarmierung,

  • Umfeld-Observation,

  • Melde- und Berichtswesen.

Zusatzanforderung (Kleidung, Ausstattung):

  • Wetterfeste Dienstkleidung mit Namensschild,

  • Dienstwaffe ggf. Diensthund,

  • Dienst-Kfz,

  • Datensammler für Wächterkontrollsystem,

  • Funk-/Telefonausstattung.

Innenkontrollen

  • mehrmals täglich.

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • IHK-Fachkraft,

  • EDV-Grundkenntnisse,

  • Ersthelferausbildung,

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch,

  • Englisch Grundkenntnisse,

  • Führerscheinklasse B,

  • gute Umgangsformen,

  • Durchsetzungsvermögen,

  • körperliche Einsatzbereitschaft,

  • Waffenschein,

  • VS-Ermächtigung,

  • vertrauenswürdig, zuverlässig, verschwiegen.

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Zustandskontrollen: Kontrolle des Verschlusses sämtlicher Türen und Fenster, Aufenthaltskontrollen, Verschlusskontrollen sämtlicher Türen und Fenster,

  • Anlaufen von Stechstellen eines Wächterkontrollsystems,

  • Ausschalten elektrischer Geräte,

  • Einsammeln von Schlüsseln aus Schlüsselkästen und Drehkreuzen,

  • bei Schadensfeststellung Meldung,

  • Alarmierung,

  • Melde- und Berichtswesen.

Zusatzanforderung (Kleidung, Ausstattung):

  • Dienstkleidung mit Namensschild,

  • Dienstwaffe,

  • Datensammler für Wächterkontrollsystem,

  • Funk-/Telefonausstattung.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.640

Ordnungsdienste bei großen Menschansammlungen

  • Je nach Art der Veranstaltung ist durch den Veranstaltungsbetreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und ein Ordnungsdienst einzurichten. Der Ordnungsdienst muss von einer vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Person geleitet werden.

  • Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.

  • Bei z.B. Kongressen, Messen, Ausstellungen, Produktpräsentationen, Hauptversammlungen, Pressekonferenzen, Sportveranstaltungen, Streikversammlungen und anderen Ereignissen ist ggf. fremde professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Gründliche sicherheitsbezogene Vorbereitung treffen.

  • Besprechungen, Absprachen und Genehmigungen für Veranstaltungen (Dekorationen = Brandlast) zwischen den zuständigen Behörden und Mietern durchführen.

  • Ggf. qualifizierte Hundeführer anfordern.

  • Jederzeit die Informationsfähigkeit der Menschen sicherstellen (Lautsprecher, auch bei Stromausfall sicherstellen).

  • Bei Dunkelheit Ersatzlichtquellen bereitstellen.

  • Genehmigungen und Abnahmen sicherstellen, die technischen Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige Technische Prüfverordnung prüfen lassen.

  • Brandschau

  • Fliegende Bauten

  • Flächenbelastungen nicht überschreiten.

  • Gute Sicht für Ordnungspersonal ermöglichen.

  • Evtl. Kameraüberwachung

  • Havariepläne entwickeln und trainieren.

  • Kontrolle an den Einund Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken.

  • Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze.

  • Beachtung der Verbote, Sicherheitsdurchsagen.

  • Kontakt zur Einsatzzentrale für die Polizei.

  • Bei wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen kann auf schriftlichen Antrag ein Gastspielprüfbuch erteilt werden.

  • Zu beachten: Wenn Konfrontation nicht auszuschließen ist, auf Deeskalation achten. Bei z.B. Arbeitskämpfen vorher klären, wer der Veranstalter ist.

  • Versammlungsstätten > 5.000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden ein Sicherheitskonzept aufzustellen, das u.a. enthält:
    ✔ Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden,
    die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen,
    die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festlegen,
    Rettungswege auf dem Grundstück, die Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen.
    ✔ Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik.

  • Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik.

Parkraumüberwachung

  • Erfolgt i.d.R. durch Videoanlage und Aufschaltung auf Monitore des Empfangs und/oder des Sicherheitsdienstes.

  • Der Empfang erhält Regeln und Trainings, wie er zu verfahren hat, wenn ein Fahrzeug z.B. an der Schranke steht.

  • Es ist sicherzustellen, dass Betriebsfremde zwingend nach Verlassen des Fahrzeuges zum Empfang kommen.

  • Die technischen Anlagen müssen einen Sichtund verbalen Kontakt ermöglichen.

  • Trennung von Besucherund Mitarbeiterparkflächen, möglichst durch bauliche Maßnahmen sicherstellen.

  • Mitarbeiterzugang mittels Identcard an der Parkschranke.

  • Meist wird die Ausfahrt ohne Identcard ermöglicht. (Für den Havariefall wäre es sinnvoll, wenn auch die Abmeldung per Identcard erfolgt.)

  • Schnelles Erkennen und Weitermelden bei Schäden an den technischen Anlagen (Schrankenanlagen, Parkscheinautomaten, Kassenautomaten, Aufzüge, Brandschutztore, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlage usw.)

  • Kontakt zum Sicherheitsdienst und schnelle Reaktion im Bedarfsfall.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.650

Leistungsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich):

  • Ausgabe/Rücknahme von Schlüsseln

  • Schlüsselbewegungsprotokollierung

  • Administration von Schließgruppen

  • kleine Montagearbeiten bei Änderung von Schließgruppen

  • Sicherungsscheinverwaltung

  • Melde- und Berichtswesen

  • die Suche nach Schlüsseln muss über Raumzuordnung, Mitarbeiter, Schließpläne und andere Varianten möglich sein

Schließpläne führen und fortschreiben

  • Software beherrschen und einsetzen für die Schließplanverwaltung bzw. Schlüssel, Transponder- oder Kartenprogrammierung,

  • Ersatzschlösser und -schlüssel verwalten und vorhalten,

  • ggf. Ersatz beschaffen,

  • ggf. Schlösser sperren,

  • Schließplan verwalten,

  • der Schließplan muss ständig aktuell sein. Die Ersatzschlüssel u.s.w. müssen mit dem Plan übereinstimmen (regelmäßige Inventur durchführen).

Schließsysteme programmieren / anpassen

  • Bei Neubauten in der Planungsphase das optimale Schließsystem entwickeln und vorgeben.

  • Abstimmung mit dem Architekten.

  • Software bestimmen und einsetzen für die Schließplanverwaltung bzw. Schlüssel, Transponder- oder Kartenprogrammierung.

  • Schließplan erarbeiten

Zutrittsberechtigungen ausgeben, annehmen, sperren

  • In Zusammenarbeit und auf Grundlage des Flächenmanagements, sowie des Personalbereiches sind Zutrittsberechtigungen zu vergeben.

  • Diese sind Grundlage für die Ausgabe von Schlüsselklassen bzw. der Transponder- oder Kartenprogrammierung.

  • Das System ist aktuell zu pflegen.

Qualifikation (fachlich, persönlich):

  • EDV-Grundkenntnisse

  • Schließtechnische Kenntnisse

  • Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Deutsch

  • VS-Ermächtigung

  • zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig

  • Genauigkeit

Als Reportmöglichkeiten sind folgende erforderlich

  • Darstellung von Schließplänen in Tabellenform

  • Schlüsselraumberichte

  • Schlüssel/ Mitarbeiterreports

  • Mitarbeiter/ Schlüsselreports

  • Listen mit Schlüsselrückgabeterminen

  • Reports von Schlüsseln von früheren Mitarbeitern

  • Berichte über die Zutrittsberechtigung pro Raum

  • Listen über Schlüssel pro Organisationseinheit

  • Darstellung von eingelagerten Schließzylindern und Schlüsseln

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.660.1

Geld-, Wert- und Belegtransporte

Man unterscheidet in interne und externe Geld-, Wert- und Belegtransporte

Geldtransporte durch Boten:

  • Geldtransporte durch Boten in öffentlich zugänglichen Bereichen von mindestens zwei Personen. Eine Person als Sicherung (gilt auch für den Weg zwischen Übergabe/-nahmestelle und Fahrzeug)

  • abweichende Regeln bei entsprechender unauffälliger Kleidung usw. möglich

  • Anforderungen an Geldtransportbehältnisse (mit Boten nicht fest verbunden)

  • Verhalten bei Störungen an der Transporttechnik und anderen Störungen (z.B. Schleusen)

  • Beschickung von Nachttresoren

  • möglichst Vermeidung von Wegstrecken durch öffentlich zugängliche Bereiche

  • technische Ausrüstungen, die den Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringern (Technische Transportsicherungen, automatischer akustischer Alarm nach dem Wegreißen, optischer Alarm, bei Zugriff auf das Transportgut wird dieses automatisch wirkungsvoll eingefärbt, um es für Täter wertlos machen)

  • Aktivierung und Deaktivierung von Technischen Transportsicherungen nur in nicht öffentlichen Bereichen

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung u.a.

Geldtransporte mit Fahrzeugen:

  • nur mit hierfür besonders gesicherten Fahrzeugen - Geldtransportfahrzeugen durchführen

  • Ausnahme bei ausschließlich Hartgeld und entsprechender "Tarnung"

  • Belegtransporte i.d.R wie Geldtransporte durchführen

  • Geldtransportfahrzeuge müssen während des Be- und Entladens in öffentlich zugänglichen Bereichen ständig besetzt bleiben

  • hierbei müssen die Türen des mit mindestens einer Person besetzten Fahrzeugteils verriegelt sein

  • Überfälle unverzüglich über Funk melden

  • Umstände, die auf eine erhöhte Gefährdung schließen lassen und gegebenenfalls der Täuschung dienen beachten

  • Unfallverhütungsvorschrift ,,Fahrzeuge" (GUV-V D 29, bisher GUV 5.1), BG-Regel ,,Geldtransportfahrzeuge" (BGR 135) u.a.

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.660.3

Es gibt eine Reihe weiterer sicherheitsrelevante Dienste, die je nach Bedarf ausgeführt werden müssen, z.B.:

  • IT-Sicherheit, soweit dem FM zugeordnet,

  • Veranstaltungsschutz, Messeschutz, Ordnungsdienste und andere Events

  • Objektschutz mit und ohne Hund

  • Baustellenbewachung mit und ohne Hund

  • Pförtnerdienste

  • Begleitservice für Senioren

  • Ermittlungsdienstliche Tätigkeiten (z.B. Schwarzarbeit, Diebstähle in Firmen usw.)

  • warenhausdetektivische Tätigkeiten

  • Diensthundeausbildung

  • Streifenoder Arealdienst

  • Einbau von Haus und Heimtechnik ( z.B. Bewegungsmelder, elektronische Türspione u.s.w.)

  • Hausmeisterdienste mit Urlaubsbewachung

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