2120-6.640 Ordnungsdienste erbringen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.640

  • Ordnungsdienste bei großen Menschansammlungen
  • Parkraumüberwachung

Ordnungsdienste bei großen Menschansammlungen

- Je nach Art der Veranstaltung ist durch den Veranstaltungsbetreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und ein Ordnungsdienst einzurichten. - Der Ordnungsdienst muss von einer vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Person geleitet werden.
- Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.
- Bei z.B. Kongressen, Messen, Ausstellungen, Produktpräsentationen, Hauptversammlungen, Pressekonferenzen, Sportveranstaltungen, Streikversammlungen und anderen Ereignissen ist ggf. fremde professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
- Gründliche sicherheitsbezogene Vorbereitung treffen.
- Besprechungen, Absprachen und Genehmigungen für Veranstaltungen (Dekorationen = Brandlast) zwischen den zuständigen Behörden und Mietern durchführen.
- Ggf. qualifizierte Hundeführer anfordern.
- Jederzeit die Informationsfähigkeit der Menschen sicherstellen (Lautsprecher, auch bei Stromausfall sicherstellen).
- Bei Dunkelheit Ersatzlichtquellen bereitstellen.
- Genehmigungen und Abnahmen sicherstellen, die technischen Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige - Technische Prüfverordnung – prüfen lassen.
- Brandschau
- Fliegende Bauten
- Flächenbelastungen nicht überschreiten.
- Gute Sicht für Ordnungspersonal ermöglichen.
- Evtl. Kameraüberwachung
- Havariepläne entwickeln und trainieren.
- Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken.
- Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze.
- Beachtung der Verbote, Sicherheitsdurchsagen.
- Kontakt zur Einsatzzentrale für die Polizei.
- Bei wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen kann auf schriftlichen Antrag ein Gastspielprüfbuch erteilt werden.
- Zu beachten: Wenn Konfrontation nicht auszuschließen ist, auf Deeskalation achten. Bei z.B. Arbeitskämpfen vorher klären, wer der Veranstalter ist.
- Versammlungsstätten > 5.000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden ein Sicherheitskonzept aufzustellen, das u.a. enthält:
-> Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden,
-> die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen,
-> die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festlegen,
-> Rettungswege auf dem Grundstück, die Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen.
- Befähigungszeugnis als Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik.

Parkraumüberwachung

- Erfolgt i.d.R. durch Videoanlage und Aufschaltung auf Monitore des Empfangs und/oder des Sicherheitsdienstes.
- Der Empfang erhält Regeln und Trainings, wie er zu verfahren hat, wenn ein Fahrzeug z.B. an der Schranke steht.
- Es ist sicherzustellen, dass Betriebsfremde zwingend nach Verlassen des Fahrzeuges zum Empfang kommen.
- Die technischen Anlagen müssen einen Sicht- und verbalen Kontakt ermöglichen.
- Trennung von Besucher- und Mitarbeiterparkflächen, möglichst durch bauliche Maßnahmen sicherstellen.
- Mitarbeiterzugang mittels Identcard an der Parkschranke.
- Meist wird die Ausfahrt ohne Identcard ermöglicht. (Für den Havariefall wäre es sinnvoll, wenn auch die Abmeldung per Identcard erfolgt.)
- Schnelles Erkennen und Weitermelden bei Schäden an den technischen Anlagen (Schrankenanlagen, Parkscheinautomaten, Kassenautomaten, Aufzüge, Brandschutztore, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlage usw.)
- Kontakt zum Sicherheitsdienst und schnelle Reaktion im Bedarfsfall.