2130-6.160 Umweltschutz im FM
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.160
Umweltmanagement
Das Umweltmanagement berücksichtigt bei der Planung, Durchsetzung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten in allen Bereichen Umweltschutzziele zur Verminderung und Vermeidung der Umweltbelastungen und zur langfristigen Sicherung der Unternehmensziele.
Teilbereiche
Für Betreiber von Gebäuden und Anlagen sind folgende Teilbereiche des Umweltschutzes von Bedeutung:
- Immissionsschutz
- Klimaschutz
- Bodenschutz
- Gewässerschutz
Pflichten
Die Pflichten liegen dementsprechend in den Bereichen:
- Vermeidung bzw. Minimierung von Emissionen
- ordnungsgemäße Abfallentsorgung
- ordnungsgemäße Abwasserentsorgung