9100-6.422 Energiecontrolling durchführen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.422

- Im Rahmen des Energiecontrolling sollten alle Maßnahmen von der Aufgabenstellung bis zur Erfolgskontrolle verfolgt werden.

Vergleichbar dem Controlling als betriebswirtschaftlichem Begriff steht Energiecontrolling für:
-> regelmäßige Kontrolle der Energiekosten und des Energieverbrauchs
-> Budgetierung der Energiekosten und der Maßnahmen zur Kostenverringerung
-> Steuerung des Energieverbrauchs
-> Verrechnung der Energiekosten, Kalkulation der Verrechnungspreise
-> Verfolgung des Energiemarktes und Reaktion auf Änderungen

- Rahmenbedingungen:
-> Monatliche Zählerstände für alle Medien sind vom Gewerk 'Betriebsführung' zu übernehmen
-> je Objekt und Medium ist monatlich mindestens ein Wert aufzunehmen und zu verarbeiten
-> der weitere Detaillierungsgrad richtet sich nach dem Vorhandensein von Zählern, z.B. für einzelne Gebäudeteile, einzelne Unternehmensbereiche, einzelne Nutzergruppen usw

- Leistungen (im monatlichen Turnus):
-> Erfassung und Auswertung der monatlichen Medienverbräuche mittels geeigneter Software
-> Bereinigung der Verbrauchswerte von Witterungseinflüssen (mittels Gradtagszahlen) und Sondereffekten (Betriebsurlau, Baumaßnahmen im Hause etc.)
-> Berechnung von Energieverbrauchskennwerten (Medienverbräuche je Unternehmensbereich, Nutzer und m⊃2;),
-> statistische Auswertung mit grafischer Darstellung der Verbrauchskurven für alle Medien
-> Vergleiche mit Vorjahreswerten
-> Ermittlung der Ursachen grober Abweichungen
-> Erstellung und monatliche Fortschreibung eines Energieberichts, umfassend
-> Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse des laufenden Jahres bis zum Berichtsmonat
-> Hinweise auf außerordentliche Abweichungen bei Verbräuchen und/oder Kosten
-> Hinweise auf sofortige Verbesserungsmöglichkeiten
-> Hinweise auf maßgebliche Veränderungen am Energiemarkt oder den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen

- Leistungen (im Abrechnungsturnus):
-> Auswertung der Energieabrechnungen der Versorgungsunternehmen (bzw. des Vermieters)
-> Überprüfung der Energieabrechnungen hinsichtlich verbrauchter Mengen und anfallender Kosten
-> Budgetierung der Energiekosten für die nächste Periode

- Leistungen (laufend):
-> Verfolgung des bundesdeutschen und regionalen Energiemarktes und der Preisentwicklungen für Strom, Gas, Wasser und ggf. Nah- und Fernwärme
-> Verfolgung energie- und umweltrechtlicher Bestimmungen und deren Auswirkungen auf den konkreten Einzelfall