9100-6.423 Energiekonzepte erstellen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.423
- Hierzu zählen beispielsweise:
-> Herstellung einer verursachergerechten Energiekostenverrechnung. Hierzu gehören möglicherweise auch technische Maßnahmen (z.B. Zählereinbau)
-> darüber hinaus Schaffung von Verantwortlichkeiten für die Energiekosten: Hierbei ist es wichtig, dass dem Verantwortlichen auch die wesentlichen Einflussmöglichkeiten auf den Verbrauch zur Verfügung stehen
-> Neuverhandlung von Energielieferverträgen (hierbei ist eine enge Verzahnung mit den Ergebnissen der technischen Untersuchung wichtig)
-> klare Verantwortlichkeiten für die Energiekosten und für die technischen Energieerzeugungs- und Verteilungseinrichtungen
-> eine regelmäßige Energieverbrauchserfassung in ähnlicher Detaillierung wie die Verantwortlichkeiten (z.B. pro Gebäude und Medium mindestens ein Zähler)
- Einführung eines permanenten Energiemanagements:
-> Regelmäßige Zählerablesungen und Vergleich der Mengen mit den entsprechenden Werten der Vergangenheit
-> Inspektionen technischer Einrichtungen (z.B. Heizanlagen)
-> Kontrolle von Wartungsarbeiten, insbesondere in den Gewerken Heizung, Elektro- und Sanitärtechnik (z.B. sorgfältige Kesselreinigung)
-> Anpassungen von Reglereinstellungen und Zeitprogrammen an den tatsächlichen Bedarf (z.B. Heizungsregelung bei Betriebsruhetagen o. ä.)
-> Durchführung oder Veranlassung von Reparaturen (z.B. tropfende Wasserhähne, defekte Thermostatventile etc.)
-> Information der Gebäudenutzer bei energievergeudendem Verhalten