9100-1.111 Identifikation grundsätzlicher Bedarf
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.111
- Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet nach DIN 18205
-> die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern, deren zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf' und dessen Übersetzung in eine für Planer, Architekten und Ingenieure verständlichen Aufgabenstellung.
- Nach Ziff. 4 der DIN 18205 ist Bedarfsplanung ein Prozess. Er besteht daraus,
-> die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (die Mittel, die Raumbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren sowie damit zusammenhängende Probleme zu formulieren, deren Lösung man vom Planer erwartet.
- Die Bedarfsplanung umfasst im wesentlichen folgende Leistungen:
-> Klären der Aufgabenstellung,Überlegungen zum gesamten Leistungsbedarf,
-> Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
-> Zusammenfassen der Ergebnisse,
-> Bestandsaufnahme,
-> Standortanalyse,
-> Betriebsplanung,
-> Aufstellen eines Raumprogramms,
-> Aufstellen eines Funktionsprogramms,
-> Prüfen der Umwelterheblichkeit,
-> Prüfen der Umweltverträglichkeit.