04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Partnergebühren/Prämien

Zwei Experten reichen sich die Hand am Bueroarbeitsplatz

Ein Ethik-Kodex definiert die grundlegenden ethischen Prinzipien und Verhaltensregeln, denen sich ein Unternehmen und seine Partner verpflichten

Die Einhaltung des Ethik-Kodex stellt sicher, dass alle Beteiligten nach gemeinsamen Werten und Standards handeln, um Vertrauen und Integrität zu fördern. Themen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung sind häufig zentrale Bestandteile eines Ethik-Kodex. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Ethik-Kodex trägt dazu bei, dass er den aktuellen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht wird.

Partnergebühren und -prämien als Mittel zur Steuerung der Partnerschaftsleistung

Partnergebühren

Zwei Geschaeftspartner verhandeln am Tisch die Hoehe von Gebuehren. Auf dem Tisch liegen zahlreiche Zettel mit verschiedenen Preisangaben

Durch FM-Connect.com an Partner oder durch Partner untereinander vermittelte Geschäfte sind gebührenpflichtig. Zwischen Partnern vermittelte Kontakte und Geschäfte werden FM-Connect.com mitgeteilt.

Bei Ausstellung von Rechnungen zu vermittelten Geschäften ist der vermittelte Partner verpflichtet, dem vermittelnden Partner unverzüglich eine Rechnungskopie zukommen zu lassen.

Die Höhe der Partnergebühr als Gutschrift für vermittelte Erst- und Folgegeschäfte beträgt ohne Berücksichtigung der MwSt. und der Reise- und Büronebenkosten:

Weitergabe bereits getätigter Geschäfte:

a.) für alle Beratungsleistungen: 10% des Netto-Auftragswertes
b.) für Dienstleistungsverträge, die auf Basis € pro Stunde verkauft sind: 10% je Netto-Arbeitsstunde.
c.) für alle HOAI-Verträge: 5% des Netto-Auftragswertes.

Beim Vorliegen eines konkreten Projektes

Beim Vorliegen eines konkreten Projektes, einer Terminvereinbarung (mit beiden Partnern), sofern Auftraggeber dem empfehlungsgebenden Partnerunternehmen gut bekannt und der Bedarf geklärt ist:

a.) für alle Beratungsleistungen: 10% des Netto-Auftragswertes
b.) für Dienstleistungsverträge, die auf Basis € pro Stunde verkauft sind: 10% je Netto-Arbeitsstunde.
c.) für alle HOAI-Verträge: 5% des Netto-Auftragswertes.

Tippabgabe

Tippabgabe über einen weitgehend ungeklärten Projektbedarf, Kontakt wird hergestellt:
1/3 der Partnergebühr gemäß 1.1 und 1.2

Adressweitergabe

Reine Weitergabe von Adressen ohne Projektbezug führt zu keinem Anspruch.

Verhandlungsoption

Bei besonders rentierlichen oder wenig rentierlichen Aufträgen haben sowohl das vermittelnde als auch das vermittelte Partnerunternehmen die Möglichkeit, unter Moderation des Geschäftsführers von FM-Connect.com mit dem vermittelnden Partner über die Höhe der Partnergebühr zu verhandeln. Bei Konflikten im Vermittlungsprozess entscheidet der Geschäftsführer von FM-Connect.com für die Partner (Obmannfunktion).

Folgegeschäfte

Alle vermittelten Kunden und Projekte sind dauerhaft und uneingeschränkt partnergebührenpflichtig. Mit Beendigung des Partnervertrages erlischt für den vermittelnden Partner der Anspruch auf Partnergebühren. Kündigt der vermittelte Partner den Partnervertrag, bleibt bei Folgeaufträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Partnergebühr für zumindest 3 Jahre bestehen.

Prämien

Abbildung, auf der ein FM-Mitarbeiter stehend in seiner Hand vier Zettel mit Preisangaben haelt

Für die Gewinnung eines neuen Partners erhält der vermittelnde Partner eine Prämie von 20% des Partnerbeitrages für die Laufzeit von 6 Monaten (nach Zahlungseingang).

Für die Akquisition von Sponsoren beträgt die Prämie 10% des gesponserten Betrages.

Der vermittelnde Partner ist verpflichtet, die Vermittlung zeitnah bekannt zu geben. Nur die (erste) Erfassung berechtigt im Erfolgsfall zur Ausschüttung der Prämie.

Fälligkeit/Zahlungsbedingungen

Der Anspruch des vermittelnden Partners auf die Partnergebühren und Prämien entsteht unbedingt nach Zahlungseingang. Alle Gebühren/Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Streitfälle

In allen Streitfällen gilt das HGB (§ 89 b).

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