1210-6.572 Befestigte Flächen reinigen & pflegen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.572

- In erster Linie Unkraut und Grasbewuchs entfernen auf befestigen Flächen (Wege, Pflasterflächen, Kiesflächen).

- Straßen, Wege, Plätze und sonst befestigte Wege sind wie folgt zu reinigen:
-> Turnus: 1 x wöchentlich maschinell/manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen. Gras- und Kräuterwuchs auf den Reinigungsflächen ist mechanisch zu beseitigen,
-> Straßenkehricht, Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat und ähnlich kleinere Abfälle sind abzukehren bzw. einzusammeln,
-> herbstlicher Laubfall ist abzukehren,
-> Straßen, Wege und Plätze sind maschinell oder mit entsprechenden geeigneten Gerätschaften bzw. manuell fachgerecht abzukehren,
-> dabei sind überstellte Flächen sowie Ecken und Kanten mitzureinigen,
-> Aschenbecher sind zu entleeren und gleichzeitig sind diese allseitig feucht zu reinigen bzw. auszuwischen, Abfallbehälter sind zu entleeren und gegebenenfalls allseits feucht auszuwischen bzw. abzuwischen und entsprechend mit Plastiktüten zu bestücken,
-> Bänke im Außenbereich sind 1x jährlich zu Beginn des Sommers gem. der Herstellervorschriften zu behandeln,
-> die fachgerechte Entsorgung von Abfällen,
-> Kehricht, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll und dergleichen gehört zum Leistungsumfang,
-> Hinweis:
Wildkrautvertilgungsmittel (z.B. Salze, ätzende Stoffe) dürfen nicht verwendet werden, Thermische Wildkrautbeseitigung ist nicht erlaubt.
-> übermäßige Staubentwicklung bei den Kehrarbeiten ist zu vermeiden,
-> Bodenabläufe und Gullys mit den dazugehörigen Schmutzkörben,
-> die Abdeckungen der Bodenabläufe sind mit geeignetem Werkzeug aufzuschließen,
-> der Inhalt in den Bodenabläufen und in den Schmutzkörben ist auszuräumen und anschließend sind diese zu spülen bzw. auszuspritzen oder nass zu reinigen. Nach Beendigung des Reinigungsvorganges sind die Abdeckungen der Bodenabläufe wieder zu verschließen,
->Hinweis:
Die oben aufgeführten Arbeiten sind 3 x jährlich auszuführen,
-> beim Aus- und Einbau der Abdeckungen ist auf die exakte Reihenfolge zu achten. Das Schmutzwasser, sowie die angefallene Schlicke, Schlamm, Laub u.s.w. ist fachgerecht nach der Gefahrgutverordnung zu entsorgen und wird nicht gesondert vergütet.

- Grünanlagen:
-> Turnus: 1 x wöchentlich manuell und an den übrigen Tagen als Sichtreinigungen durchzuführen,
-> Plastik, Papier, Dosen, Flaschen, Unrat, Restmüll, Abfällen u.s.w. sind auf den Rasenflächen einzusammeln, bzw. bei den Beeten, Rabatten, Sträuchern, Hecken, Bodendecker und Bäumen zu entfernen,
-> Laub auf Rasenflächen ist aufzunehmen,
-> die fachgerechte Entsorgung von Abfällen, Unrat, Laub, Dosen, Flaschen, Restmüll, Plastik und dergleichen gehört zum Leistungsumfang.