1100-3.228.1 Baustelleneinrichtung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.228.1
- Baustelle:
-> Flächen, die zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung gestellt wird,
-> zuzüglich der Flächen, die zusätzlich in Anspruch genommen werden. Anfahrten, Kranflächen, temporäre Stellflächen usw.
- Baubereich:
-> Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann,
-> Verfassung von Bautagesberichten,
-> Baustellenräumung nach Beendigung.
- Kontrollprüfungen zulassen, unterstützen,
- Werbung (nach Zustimmung),
- Anlagen im Baubereich:
-> Umweltschutz.
- Behördliche Anordnungen einhalten,
- Ansprüche Dritter berücksichtigen,
- Checkliste:
-> Welche Installationen sind provisorisch bzw. endgültig?
-> Wurde Plan der Baustelleneinrichtung vorgelegt?
-> Plan der Bauleitungsbaracke (Container) vorgelegt?
-> Ablaufplan für die Baustelleneinrichtung? Ist er genehmigt worden?
-> Probleme mit den Anliegern (Baustraße, Lärm)?
-> Ist für Straßenreinigung gesorgt (Kehrwagen, Wasseranschluss, Häufigkeit der Dienste)?
-> Kann Baustelle ausreichend abgesperrt werden?
-> Ist Bewachung notwendig?
-> Sind noch fremde Trassen auf der Baustelle vorhanden?
-> Sind Altlasten geräumt?
-> Wurde die Baugrube eingemessen?
-> Wie ist der Grundwasserstand?
-> Ist eine Wasseranalyse erforderlich?
-> Liegt ein Bodengutachten vor?