1100-1.506 Beachtung einer Ausgewogenheit
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.506

Die Beachtung einer Ausgewogenheit von Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit ist erreichbar durch:
- Nutzungs- und betriebgerechte Planung,
- Moderation zwischen den an der Planung Beteiligten und dem Betreiber bzw. Nutzer,
- Hohe Nutzerqualität, geringer Unterhaltungs- und Wartungsaufwand,
- Bautechnische Möglichkeiten ausschöpfen, keine „übertechnisierten Lösungen“.