1100-2.252 f. Freianlagen n. § 15 LPh. 5 HOAI

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.252

- Freiflächenpflege:
-> Abstimmung der Sockeldetails und der Beläge im Außenbereich (Rasenmäher, Kehrmaschine, Schneeräumgerät),
-> Anzahl und Lage von Wasseranschlüssen (Bewässerung Außenanlagen, Reinigung von Freiflächen),
-> Anzahl und Lage von Stromanschlüssen,
-> Erschließung von Innenhöfen, Wintergärten, Dachgärten.

- Bepflanzungspläne einschließlich Materiallisten:
-> zur Bepflanzung sollen standortgerechte und vorrangig einheimische Pflanzen verwendet werden. Bei der Pflanzenauswahl wird auf den Wasserbedarf des Pflanzenmaterials geachtet, um eine zusätzliche Bewässerung der Flächen weitestgehend zu vermeiden. Ist eine künstliche Bewässerung notwendig, soll vorrangig Niederschlagswasser genutzt werden,
-> der natürlichen Sukzession der Vegetationsstrukturen wird Raum gelassen. Neupflanzungen und Neuanlagen von vielfältigen Biotopen werden in vorhandene Biotope und Teilbiotope integriert und dem Bestand sowie den naturräumlichen Gegebenheiten angepasst (z. B. Vegetation, Topographie). Biotopvernetzung wird durch die Anlage von Trittsteinbiotopen (z. B. Tümpel, Wiesen, Gehölzgruppen) und Verbundbiotopen (z. B. Kräutersäume, Hecken, Gräben) unterstützt,
-> bei der Auswahl der Bepflanzung wird auf die Unterhaltungspflege geachtet. Um die Einwanderung unerwünschter Wildpflanzen einzuschränken, sollten Unterpflanzungen vorgenommen werden (z. B. auf Baumscheiben),
-> unter Berücksichtigung des Flächen- und Personalbedarfs sollten organische Abfälle auf den Flächen verbleiben. Eine vollständige Entfernung des Laubes oder des Mähgutes erfolgt im Regelfall nicht.