1100-2.311 f. Gebäude n. § 15 LPh. 6 HOAI
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.311
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten,
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Bau- und Raumbuch,
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche,
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.