1100-2.311 f. Gebäude n. § 15 LPh. 6 HOAI

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.311

- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,

- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,

- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten,

- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Bau- und Raumbuch,

- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche,

- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.