1100-2.321 f. Gebäude n. § 15 LPh. 7 HOAI
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.321
- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,
- einholen von Angeboten,
- prüfen und werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten,
- abstimmen und zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken,
- Verhandlung mit Bietern,
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote,
- Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung,
- mitwirken bei der Auftragserteilung,
- prüfen und werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel,
- aufstellen, prüfen und werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen.