1100-2.324 f. Ingenieurbauwerke n. § 55 LPh. 7
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.324
Für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach § 55 LPh. 7 HOAI
- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,- einholen von Angeboten,
- prüfen und werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels,
- abstimmen und zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken,
- mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern,
- Fortschreiben der Kostenberechnung,
- mitwirken bei der Auftragserteilung,
- Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit der Kostenberechnung,
- mitwirken bei der Auftragserteilung.