1100-2.226 f. Technische Ausrüstung n. § 73 LPh. 3
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.226

Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 3 HOAI
- Förderung von Synergien durch das Zusammenwirken verschiedener Gewerke, d.h. Nutzung z.B. bauphysikalischer Wirkungen von Baukonstruktionen mit unterstützender Technik,
- Integrierte Systemlösungen, z.B. doppelschalige Fassade:
-> Reduzierung der Wärmelasten im Gebäude,
-> Windabweisung,
-> Solare „Energiegewinne“ (passive Sonnenenergienutzung),
-> Integrierte Sonnenschutzsysteme,
-> Weitgehend freie Lüftung der Räume (natürliche Be- und Entlüftung),
-> Nutzung der natürlichen Thermik,
-> Konvektionsfassade,
-> Nächtliche Gebäudekühlung infolge Durchlüftung mit Außenluft,
-> Mess- und Regelungssystem zur Steuerung der Variabilität der Fassade.
- Berücksichtigung von Speichermassen massiver Bauteile:
-> Verbesserung der Energiebilanz (durch Phasenversatz, Reduktion des Wärme-, Lüftungs- und Kühlaufwands),
-> Verminderung unterhaltungsaufwendiger Lüftungs- und Kühltechnik,
-> Förderung von mit Technik kombinierten, aber bautechnikbasierten Systemen (Bauteilkühlung, „Betonkernaktivierung“),
-> Verbesserung der Oberflächentemperaturen (Behaglichkeit),
-> Senkung der Investitions- und Baunutzungskosten.