1100-2.326 f. Technische Ausrüstung n. § 73 LPh. 7
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.326
Für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 7 HOAI
- Prüfen und werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen,- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages,
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276,
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung,
- Mitwirken bei der Auftragserteilung.