1100-6.933 Genehmigungsplanungen durchführen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.933
- Klärung der Genehmigungsfähigkeit:
-> Einhaltung gesetzlicher und technischer Vorschriften.
- Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen (Formblätter, Zeichnungen, Erklärungen, ggf. Muster):
-> Einhaltung der betrieblichen Vorgaben.