1100-6.933 Genehmigungsplanungen durchführen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.933

- Klärung der Genehmigungsfähigkeit:
-> Einhaltung gesetzlicher und technischer Vorschriften.

- Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen (Formblätter, Zeichnungen, Erklärungen, ggf. Muster):
-> Einhaltung der betrieblichen Vorgaben.