1165-6.345 außerplanmäßige Instandsetzungen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.345
außerplanmäßige Instandsetzungen (ohne Verbesserung), z.B. nach Eintritt von Schäden
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der ungeplanten Instandhaltung:
- Geplant oder nicht geplant ist zunächst kein Kriterium für gut oder schlecht. So kann z.B. geplant öfter als unbedingt nötig sein und ungeplant die in Kauf genommene Folge beabsichtigten Fahrens auf Verschleiß,
- voraussagende Instandhaltung (Zustandsabhängige Instandhaltung, die nach einer Vorhersage, abgeleitet von der Analyse und Bestimmung von Parametern, welche die Verschlechterung der Einheit kennzeichnen, durchgeführt wird.),
- korrektive Instandhaltung (ausgeführt nach der Fehlererkennung, um eine Einheit in einen Zustand zu bringen, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen kann.),
- ferngesteuerte Instandhaltung (Instandhaltung einer Einheit, ausgeführt ohne physischen Zugriff des Personals auf die Einheit.),
- aufgeschobene Instandhaltung (Korrektive Instandhaltung, die nicht unmittelbar nach einer Fehlererkennung ausgeführt, sondern entsprechend gegebener Instandhaltungsregeln zurückgestellt wird.),
- sofortige Instandhaltung (Instandhaltung, die ohne Aufschub nach der Fehlererkennung ausgeführt wird, um unannehmbare Folgen zu vermeiden.),
- Instandhaltung während des Betriebes (Instandhaltung während jener Zeit, in der die Einheit benutzt wird.),
- Instandhaltung vor Ort (Instandhaltung, ausgeführt an dem Ort, an dem die Einheit benutzt wird. Bediener-Instandhaltung).