1163-6.332.6 Entsorgen von Rückständen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.332.6
Nachziehen sowie Entsorgen von Rückständen (Altöle, Altteile, Inhalte von Abscheidern), soweit nicht bei 6.430 ‚Objekte entsorgen’ B490
- Nachziehen
-> Insbesondere in der Starkstromtechnik sind Kabelverbindung wegen des Risikos einer unkontrollierten Brandentstehung in regelmäßigen Abständen nachzuziehen,
-> zur Ermittlung gefährdeter Bereiche (z.B. in Schaltschränken) kann ein thermisches Verfahren angewendet werden,
-> bestimmte Maschinenteile sind auf festen Sitz zu kontrollieren und ggf. nachzuziehen. Dies betrifft besonders Maschinenteile, die Schwingungen ausgesetzt sind (z.B. Ventilatorenbefestigung am Fundament),
-> auf Anweisung des Herstellers kann hierfür ein Momentenschlüssel zum Einsatz kommen.
- Vorschriften für Konservierungsmittel
Für Konservierungsschwerpunkte bei den Anlagen im Unternehmen sind folgende Unterlagen zu erarbeiten:
-> Verfahrensvorschriften, einschließlich für die Lagerung von Konservierungsstoffen,
-> Vorschriften hinsichtlich Gesundheits- und Umweltschutz bei der Anwendung von Konservierungsmitteln,
-> Vorschriften für die Entsorgung von Abfall- sowie Reststoffen von Konservierungsmitteln,
-> diese Vorschriften müssen im Betriebsalltag in allen beteiligten Teams ständig durchgesetzt werden.
Unter diesen Punkt „Entsorgung“ fallen die im Technischen Bereich anfallenden Abfall- und Reststoffe aus der eigenen Anwendung bei der Instandhaltung bzw. beim Bedienen der Anlagen.
Es ist nicht die Entsorgung des Unternehmens unter 6.430 gemeint. Sie können aber hierunter erfasst werden.