1165-6.331.3.4 Funktionsprüfung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.331.3.4
Funktionsprüfung (siehe DIN EN 13306, Nr. 84)
- Tätigkeit nach Instandhaltungstätigkeiten zur Bestätigung, dass eine Einheit imstande ist, die geforderte Funktion zu erfüllen.
- Funktionsprüfung wird nach einer anlagenbedingten Störung durchgeführt.