1165-6.331.3.4 Funktionsprüfung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.331.3.4

Funktionsprüfung (siehe DIN EN 13306, Nr. 84)

-
Tätigkeit nach Instandhaltungstätigkeiten zur Bestätigung, dass eine Einheit imstande ist, die geforderte Funktion zu erfüllen.
- Funktionsprüfung wird nach einer anlagenbedingten Störung durchgeführt.