1163-6.343 Grundüberholung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.343
Grundüberholung (siehe DIN EN 13306, Nr. 8.7)
Maßnahme nach Zerlegung einer Einheit und Reparatur oder Austausch der Komponenten, die sich dem Ende der Gebrauchsdauer nähern und/oder Verbesserungen beinhalten kann.
- Die Grundüberholung unterscheidet sich von der Revision darin, dass sie Änderungen und/oder Verbesserungen beinhalten kann.
- Das Ziel der Grundüberholung ist normalerweise, einer Einheit eine Gebrauchsdauer zu verschaffen, die größer als die Gebrauchsdauer der ursprünglichen Einheit sein kann.