1165-6.331.3.1 Konformitätsprüfungen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.331.3.1

Konformitätsprüfungen (siehe DIN EN 13306, Nr. 81)

Der in DIN EN 13306:2001-09 definierte Begriff Konformitätsprüfung ist ein Teilaspekt der Inspektion.- Darunter ist zu verstehen die Beurteilung von Istzuständen bezüglich ihrer geplanten bzw. vorgesehenen Zustände.

- Prüfung auf Übereinstimmung durch Messung, Beobachtung, Prüfung oder Eichung der maßgeblichen Kenngrößen einer Einheit.

- Anmerkung: Grundsätzlich kann die Konformitätsprüfung vor, während oder nach anderen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.- Beispiel:
-> Die Luftfeuchte ist < 70% vorgesehen.
-> Die Beurteilung ergibt > 70%.
-> Die Konformität ist nicht gegeben.