1165-6.331.2 Messen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.331.2

Wenn durch einen Prüfvorgang das Ergebnis nicht eindeutig feststellbar ist, ist das Ergebnis durch Messung herbeizuführen. Der Servicetechniker muss über die entsprechende Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung verfügen.

Gemessen werden z.B.:
- Differenzdrücke (z.B. zur Feststellung des Verschmutzungsgrades von Filtern),
- Geschwindigkeitsmessungen (z.B. von Luftströmungen in Augenhöhe zur Ermittlung von Behaglichkeitskriterien),
- Temperaturen (z.B. Vorlauf- und Rücklauftemperaturen zur Ermittlung von Temperaturgradienten),
- Feuchte (z.B. im Zusammenhang mit Temperaturmessung Feststellung des Wirkungs-, Gütegrades eines Kreisprozesses in einer Kältemaschine),
- Geräuschpegel (z.B. von Lagern, Brennern, Pumpen zur Einhaltung der Umweltgrenzwerte),
- Spannungsabfälle über elektrische Widerstände (z.B. zur Feststellung der Funktionsfähigkeit von Temperaturfühlern),
- Toleranzen in Lagern,
- u. a. m.