1163-6.332.2 Nachstellen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.332.2

Das Nachstellen kann auch als Leistung der Optimierung während des laufenden Betriebs eingeordnet werden, sofern es sich um das Nachstellen/ Einregulieren von Optimalwerten bzw. Planwerten handelt (z.B. Nachtabsenkungen u.a.).
Das Nachstellen ist auch ein Element der Anlagen- bzw. Betriebsmittelsicherheit (z.B. Nachstellen von Keilriemenspannung, von Endschaltern u. a. m.).

- Anwendung des Fernservice:
-> hier wird der Vorteil der schnellen Kommunikation der eigenen Mitarbeiter vor Ort mit hoch spezialisierten Fachkräften des Herstellers oder eines spezialisierten Unternehmens im Schadensfall genutzt, wenn die eingesparten Kosten für die Anfahrt des fremden Spezialisten das Betriebsergebnis real verbessern,
-> Regressfragen sind vertraglich zu behandeln, um z.B. das Risiko aus falscher (Fern-)Diagnose zu betrachten.