1164-6.310.10 Verbrauchswerte erfassen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.310.10
Verbrauchswerte erfassen, Zähler ablesen, Zählerstände an 6420 Energiemanagement durchführen weiterleiten
Zur ordnungsgemäßen Verbrauchserfassung muss ein aktuelles Mess- und Zählkonzept vorhanden sein. I.d.R. sind folgende Ablesungen durchzuführen und in die Verbrauchslisten einzutragen:
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, ggf. Fernwärme) monatlich ablesen, soweit nicht automatisiert,
- die Zählerstände sind zur Auswertung an das Energiemanagement weiterzuleiten,
- Eichfristen der Zähler sind zu überwachen.
Diese Leistung sollte unter dem „Dach“ des Energiemanagements und zwar im Rahmen des „permanenten“ Energiemanagements durchgeführt werden.
Eine lückenlose klare Energieverbrauchshistorie ist die wichtigste Grundlage für eine Baseline bei Einsparmaßnahmen (z.B. Einspar-Contracting).
Voraussetzungen für ein erfolgreiches permanentes Energiemanagement sind:
- klare Verantwortlichkeiten für die Energiekosten und für die technischen Energieerzeugungs- und Verteilungseinrichtungen,
- eine regelmäßige Energieverbrauchserfassung in ähnlicher Detaillierung wie die Verantwortlichkeiten (z.B. pro Gebäude und Medium mindestens ein Zähler).
Wichtige Tätigkeiten im Rahmen des permanenten Energiemanagements sind:
- regelmäßige Zählerablesungen und Vergleich der Mengen mit den entsprechenden Werten der Vergangenheit,
- Inspektionen technischer Einrichtungen (z.B. Heizanlagen),
- Kontrolle von Wartungsarbeiten, insbesondere in den Gewerken Heizung, Elektrotechnik, Sanitärtechnik (z.B. sorgfältige Kesselreinigung),
- Anpassungen von Reglereinstellungen und Zeitprogrammen an den tatsächlichen Bedarf (z.B. Heizungsregelung bei Betriebsruhetagen o. ä.),
- Durchführung oder Veranlassung von Reparaturen (z.B. tropfende Wasserhähne, defekte Thermostatventile etc),
- Information der Gebäudenutzer bei energievergeudendem Verhalten.