1163-6.321.1 Wiederkehrende Prüfungen planen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.321.1

- Die Planung erfolgt auf Basis der aktuellen Anlagendokumentation bzw. des Anlagenverzeichnisses.

- Für die Prüfungen, sofern dazu Dritte (z.B. Sachverständige; Sachkundige) beauftragt werden müssen, sind Leistungsverträge zu schließen und aktuell zu halten.

- Über die Prüfungen ist ein Nachweis zu führen.

- Eine Datensammlung zu Wartungstechnologien für Planungszwecke sollte folgende Punkte erfassen:
-> Verfahren,
-> Arbeitsmittel,
-> notwendige Voraussetzungen/Bedingungen,
-> Kurzbeschreibung,
-> typische Anwendungsbereiche,
-> Vor- und Nachteile,
-> Quellen.

Exemplarische Datensammlung zu Wartungstechnologien

zu wartende Betriebsmittel Verfahren
Hydraulische/pneumatische
Betriebsmittel
Filterpflege
  Entwässern von Druckluft
  Entölen von Druckluft
  Entlüften von Druckbehälter/Heizungen
  Herstellen von Arbeitsdrücken
  Nachfüllen von Behältern
  Neuverpacken/Nachziehen von Stopfbuchsen
  Erneuern von Dichtungen
  Beseitigen von Leckagen/Öllachen
  Erhalten von Medienviskosität
  Herstellen von Frostschutz
Elektrische Betriebsmittel Pflegen und Aufladen von Batterien
  Erneuern von Isolieröl
  Reinigen und Erneuern von Isolationen
  Nachstellen von Kontakten
  Nachziehen und Fetten von Verbindungs- und Klemmstellen
  Gewährleisten von Kühlung
  Mess- u. Steuereinrichtungen
  Einregulieren von Sollwerten und Arbeitsbereichen
Mobile Betriebsmittel Eichen von Messgeräten
  Tanken
  Reifendruck prüfen und erneuern
  Reifen auswuchten
  Herstellen der Verkehrs-/Betriebssicherheit