1100-3.228.5 Instandsetzungen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.228.5
- Instandsetzung wird in der DIN 31051 und DIN EN 13306 als Maßnahme zur Wiederherstellung des Sollzustandes eines Systems beschrieben. Damit sollen Instandsetzungsmaßnahmen von Maßnahmen des Betreibens, der Wartung sowie der Erneuerung (Modernisierung, Sanierung) unterschieden werden.