1100-3.252 Kunstwerke
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.252
Kunst am Bau hat neben Repräsentationszwecken für das Äußere der Immobilie auch innerhalb von Gebäuden seinen Platz, z.B. im Kommunikationsbereich der Mitarbeiter. Hier können auch Pflanzen, Möbel und Kunstobjekte zum Ambiente gehören.
Beim Betreiben ist zu beachten, dass Kunstobjekte dauerhafte Pflege und Erhalt (durch Reinigung und Instandhaltung) in besonderer Weise nach den Angaben des Künstlers nötig haben.
An den Kunstwerken darf nur eingewiesenes Personal arbeiten.
Es können sich auch temporär Kunstwerke in der Immobilie befinden (Vernissagen, Ausstellungen usw.) Hierbei ist auf die Sicherheit der Kunstwerke zu achten.