1140-6.710 Hausverwaltung durchführen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.710

Zu den Leistungen der Hausverwaltung gehören folgende Aufgaben, sofern sie nicht auf andere Leistungsträger des FM dieser Aufstellung zweckmäßigerweise übertragen wurden:

Buchführung, Rechnungskontrolle und -anweisung, Geldverwaltung, monatliche Auswertungen und Berichtswesen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlungen, Hausordnung, Verträge für den Vermieter / für die Gemeinschaft, überwachen der Dienstkräfte, öffentliche Belange, technische Kontrollen des Mietobjektes / am Gemeinschaftseigentum, Empfehlung zur Auftragsvergabe, Auftragsvergabe, Überwachung, Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, Reinigung innen und außen, Müllentsorgung, regelmäßige Überwachung aller haustechnischen Geräte, veranlassen und überwachen der kompletten Pflege der Außenanlagen, Winterdienst, Vermietungsservice, Management von Modernisierungsankündigungen.



Die Besonderheit in Mietobjekten (angemietet oder vermietet) ist bezüglich der Verwaltung in erster Linie die auf den Mieter umlagefähigen Betriebskosten (Nebenkosten). Bezüglich des Wohnraumes ist hierbei die Zweite Berechnungsverordnung anzuwenden. Es ist ratsam, auch bei nicht Wohnraum sich im Wesentlichen an dieser Verordnung zu orientieren.