1140-6.770 Mangelanspruchsmanagement
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.770
Dem Ausführenden müssen das Gewährleistungskataster und die Abnahmeprotokolle vorliegen.
Durchführung von regelmäßigen Begehungen zur Mangelaufnahme, ggf. Fotos zur fachkundigen Dokumentation,
Dokumentation der festgestellten Mängel, Protokollierung,
Prüfung auf Gewährleistungsanspruch (Abgleich mit Gewährleistungskataster und Abnahmeprotokoll),
Meldung festgestellter Gewährleistungsmängel,
Führen aller Mängel inkl. Status im Gewährleistungskataster,
Schriftliche Anzeige des Mangels beim Errichter,
angemessene Fristsetzung,
Mitsendung des Begehungsprotokolls,
Sicherstellung des Zugangs beim Errichter.