1140-8.110 Objekte u. Anlagen stillsetzen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
8.110
Maßnahmen für eine zeitlich unbestimmte, mittel- oder auch längerfristige Stillsetzung kompletter Gebäude, beispielsweise zum Zwecke der späteren Vermarktung oder Verwertung.