1100-1.400 Planungsgrundlagen ermitteln
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.400
Das Leistungsbild Objektplanung umfasst die Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten und Instandhaltung.
Grundlagenermittlungen durchführen
Für Gebäude nach § 15 LPh. 1 HOAI
Für Freianlagen nach § 15 LPh. 1 HOAI
für Raumbildende Ausbauten nach § 15 LPh. 1
für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
für Technische Ausrüstung nach § 73 LPh. 1
Bedarfsplanungen in LzPh. 1 durchführen
Bedarfsplanung (noch objektunabhängig)
Bedarfsprüfung
Erstellung eines Raumprogramms
Kostenüberschlag
Berücksichtigung von Flächenstandards
Begutachtungen in LzPh. 1 vornehmen
Thermische Bauphysik
Schallschutz und Raumakustik
Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
Vermessung
Lichttechnik, Tageslichttechnik
Brandschutz
Umweltverträglichkeit
Sonstiges, z. B. Wertermittlung
Genehmigungsfähigkeit klären
Klärungen mit Behörden herbeiführen
Voranfragen stellen, Vorbescheide beantragen