1100-3.121 Prüfen von Ausführungsänderungen
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
3.121
Prüfen von Ausführungsänderungen, ggf. Revision von Qualitätsstandards nach Art und Umfang
- Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele
-> Das Prinzip der „gläsernen Taschen“ sorgt hierbei für die transparente Fortschreibung der Kostenverläufe und Einsparerfolge.