1100-3.121 Prüfen von Ausführungsänderungen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

3.121

Prüfen von Ausführungsänderungen, ggf. Revision von Qualitätsstandards nach Art und Umfang

- Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele
-> Das Prinzip der „gläsernen Taschen“ sorgt hierbei für die transparente Fortschreibung der Kostenverläufe und Einsparerfolge.