1100-1.432 Schallschutz und Raumakustik

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.432

Basis ist der Grundsatz:
Schutz persönlicher Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum). Darunter fällt auch der Schallschutz.
Projektbezogen sind die erforderlichen Schutzziele im Schallschutznachweis zu definieren:
-> Dienstraumtrennwände,
-> Bettenzimmertrennwände,
-> Konferenzraumtrennwände,
-> Türen zu Dienstzimmern,
-> Türen zu Sprechzimmern,
-> Türen zu Bettenzimmern,
-> Geschossdecken.

Dachräume werden in zunehmendem Maße besonders in Ballungsgebieten zu Wohnzwecken ausgebaut. Gerade dort ist wegen der hohen Verkehrsbelastung mit einem hohen Außenlärmpegel zu rechnen. Damit gewinnt der Schallschutz auch für das Bauteil Dach an Bedeutung, so dass geeignete Konstruktionen zur Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz erforderlich werden.
Mit schallschutzgerecht ausgeführten Dächern lassen sich Werte zwischen 35 und 45 dB für das bewertete Bau-Schalldämm-Maß erzielen.
Weitere Maßnahmen (Schallschutz bei Hausinstallation):
- Lagerung schwingender technischer Anlagen (Motoren, Wellen usw.),
- Besondere Einrichtungen (z. B. Aufzüge, Müllabwurfanlagen, Wasserdruckerhöhungsanlagen, Notstromanlagen):
-> Standplatz für Müllbehälter,
-> Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge.
- Definition der Arten des Schallschutzes,
- Kennzeichnende Größen für die Luftschalldämmung,
- Kennzeichnende Größen für die Trittschalldämmung,
- Kennzeichnende Größen für die Schallabsorption,
- Anforderungen an den Schallschutz,
- Gebräuchliche Schalldämmqualitäten für Bauteile.

Integrierte Deckensysteme sind eine Weiterentwicklung abgehängter Deckenkonstruktionen. Sie übernehmen den bautechnischen und gestalterischen Raumabschluss.

Zugleich sind zusätzliche Funktionen integriert:
- Zu- und Abluftführungen der klimatechnischen Einrichtungen,
- Beleuchtungsanlagen,
- Schallabsorption zur Verbesserung der Raumakustik,
- ggf. Schallschutzfassade anbringen.

Die Raumakustik soll optimales Hören ermöglichen. Unvermeidbare Lärmeinwirkungen von außen sollten durch wirksame Schallschutzmaßnahmen unterbunden werden.