1170-6.412 Bereitstellung, Betrieb, Instandhaltung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
6.412
Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen zur bedarfsgerechten Umwandlung und Versorgung von Energie
Dem FM unterstehen normalerweise alle Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Da hierzu auch alle Anlagen der
- Energiegewinnung (z.B. Kesselanlagen, BHKWs),
- Energieumformung (Wärmetauscher) und
- Energieverteilung (Verteilnetze)
gehören, gelten hier die Leistungen gem. 6.300 ff Objekte betreiben.