1100-1.434 Vermessung
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.434
Vermessungstechnische Leistungen:
- Erfassen ortsbezogener Daten über Bauwerke und Anlagen, Grundstücke und Topographie,
- Erstellen von Plänen,
- Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit,
- vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung, soweit die Leistungen mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen,
- ausgenommen sind Leistungen, die für Zwecke der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführt werden.
Zu den vermessungstechnischen Leistungen rechnen:
- Entwurfsvermessung für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,
- Bauvermessung für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen,
- Vermessung an Objekten außerhalb der Entwurfs- und Bauphase, Leistungen für nicht objektgebundene Vermessungen, Fernerkundung und geographisch-geometrische Datenbasen sowie andere sonstige vermessungstechnische Leistungen.