1000-6.112 Kosten- /Budgetplanung

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.112

Beachte: Bei Fremdbesorgung sind zwei Budgets nötig:

- das Budget des Auftraggebers,

- das Budget des Dienstleisters (hier ist u.a. auch die Profitrechnung enthalten:
-> Politik der „offenen Bücher“ (Achtung Risiko der verdeckten Rückvergütung an den AN),
-> auf Objektebene werden nur die Kosten geplant, die im abgegrenzten Objekt entstehen. Bei Vorhandensein mehrerer Objekte beinhalten sie anteilige übergeordnete Kosten (Overheadkosten). Diese sind entweder messbar oder per Umlage zu planen,
-> die Budgetplanung erfolgt auf der Grundlage der Controllingergebnisse und Hinweise aus der Vorperiode, gekoppelt mit den Entwicklungszielen des Objektes.

- Die Planung erfolgt in iterativen Stufen:
-> Auswertung der Vorperiode,
-> Einholung des möglicherweise geänderten Nutzerbedarfs im Objekt,
-> Einholung der Vorgaben der übergeordneten Stelle,
-> Definition des Finanzbedarfs aus Sicht des Objektmanagements, gegliedert in
--> planbare Kosten (Regelleistungen, Projekte),
--> bedingt planbarer Finanzbedarf (reaktive Maßnahmen, Zusatzwünsche, objektive Änderungen bei Standards oder Gesetzen).
-> Zusammenfassung des Finanzbedarfs im Gesamtbudget,
-> Erläuterungsbericht, versehen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
-> Vorlage bei der übergeordneten Stelle,
-> Diskussion mit evtl. Änderungsbedarf,
-> Durchführung der Änderung,
-> Wiedervorlage,
-> Bestätigung und Abarbeitung,
-> Controlling (regelmäßige Kontrolle der Einhaltung, z.B. quartalsweise),
-> bei Fremdvergabe Rechenschaft gegenüber dem Auftraggeber entsprechend seines Budgets,
-> bei Eigenbesorgung gegenüber dem internen Auftraggeber (i.d.R. Geschäftsleitung).