1310-6.521.1 Fenster und Fassadenglas reinigen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.521.

- Kalkulationsmenge und Turnus gem. Aufmass, Raumbuch u.a.

- Für die Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Glas- und Fensterreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf. Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen.

- Diese Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet.

- Auf ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster, etc. nach dem Reinigungsvorgang ist zu achten.

- Die Reinigung der Fenster und des Fassadenglases [ist entsprechend anzupassen: einseitig / beidseitig / mit - ohne Falz / mit - ohne Leibung] [ist entsprechend anzupassen: Die Fensterrahmen mit Abdeckblechen, die Rahmenflächen der Stahlkonstruktionen mit den dazugehörigen Pfosten/Riegelkonstruktionen, Verriegelungen mit den Halterungen und Beschlägen werden nach Turnustabelle gereinigt. Angrenzende Fassadenflächen sind bei der Pfosten/Riegel-Reinigung zu reinigen und werden nicht gesondert vergütet]

- Der AN informiert die Mitarbeiter im Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Fensterreinigung [ist entsprechend anzupassen: In manchen Glasflächen sind Alarmspinnen eingebaut Zur Vermeidung von Fehlalarmen ist vor Beginn der Reinigung der AG zu verständigen]

- Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc sind umgehend dem AG zu melden.

- Aufkleber und Poster sind zu entfernen. Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. hat nach dem neuesten technischen Verfahren zu erfolgen.

- Alle vorstehenden Arbeiten sind in die im Leistungsverzeichnis unter dieser LB-Position aufgeführten Mengen einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.

Hinweis für die Fenster- und Fassadenglasreinigung

- Bei Turnusreduzierungen findet keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt.

- Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Die unterschiedlichen Arbeitshöhen sind zu beachten.

- Die Befahranlagen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim AG benutzt werden. Vorher ist eine Einweisung des bedienenden Reinigungspersonals notwendig. Die Einweisung wird durch den AG oder einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch den AN.

Technische Voraussetzungen

- Einzusetzende Arbeitsmittel
[Beispiel: bitte für das jeweilige Objekt anpassen]
-> Bei der Fenster- und Fassadenglasreinigung sind fahrbare Gerüste und Steckgerüste in einer Arbeitshöhe von bis zu 9m einzusetzen. In Ausnahmefällen dürfen auch Leitern verwendet werden. Von den Umläufen aus können zum Großteil die Fenster und Fassadengläser der Verwaltungsgebäude gereinigt werden Hier genügen in der Regel Leitern bzw. fahrbare Gerüste.

- Für die Fenster und Fassadenglasreinigung im Außenbereich. die nicht über Putzbalkone verfügen, werden folgende Aufstiegshilfen mit den entsprechenden Arbeitshöhen benötigt:
-> Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 26,50 Metern,
-> Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 12,00 Metern,
-> Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 31,00 Metern,
-> Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe von 42,00 Metern,
-> Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 17,00 Metern,
-> Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe von 8,00 Metern.

- Alle einzusetzenden Gerätschaften sind in die Preise mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht,

- Alle für die Gerätschaften wiederkehrenden vorgeschriebenen Abnahmen (ZÜS, UVV usw.) sind vom AN durchzuführen.

- Absperrmaßnahmen
-> Vor Beginn der Fassadenreinigung sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen für die einzelnen Teilbereiche in jedem Fall mit dem AG vorher abzustimmen und genehmigen zu lassen. Für Unfälle, die durch mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer.


Beispiel für die Kalkulation von Glasreinigung

Als Besonderheit sind bei der Kalkulation o. g. Besonderheiten zu beachten wie z.B.:
- Innenreinigung,
- Außenreinigung (Frostperiode bei der Planung beachten!),
- Außen-, Innen und Rahmenreinigung,
- Begehbarkeit der Glasflächen berücksichtigen (Dächer, Fassaden),
- Befahranlage nutzen, falls vorhanden (Berechtigungen und Hilfestellung – 2 Personen-System beachten,
- Stellplatz für Steiger (Benachrichtigung z.B. wenn dadurch Parkflächen eingeschränkt werden oder Genehmigung einholen und Absperren, wenn öffentliche Verkehrswege benutzt werden müssen),
- Kosten für Steiger.