1-FM-1.123 Erstellung der Grundlagen Gesamtprojekt
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.123
Erstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP)
Zielsetzung und Aufgabe des NBP ist es, den (voraussichtlichen) Nutzerwillen in eindeutiger und erschöpfender Weise zu definieren und zu beschreiben, um damit die „Meßlatte der Projektziele“ zu schaffen, die projektbegleitend über alle Projektstufen hinweg verbindliche Auskunft darüber gibt, ob und inwieweit mit den Planungs- und Ausführungsergebnissen die Projektziele erfüllt werden. Das NBP ist das Ergebnis der vom künftigen Nutzer (möglichst) federführend erarbeiteten Bedarfsanforderungen im Hinblick auf Nutzen, Funktion, Flächen, Raumbedarf, Gestaltung, Ausstattung, Budget, Baunutzungskosten und Zeitrahmen.
- Aufgaben
-> Mitwirkung bei der Erstellung der Grundlagen für das Gesamtprojekt hinsichtlich Bedarf nach Art und Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP nach DIN 18205),
-> Mitwirkung bei Bodenrechts- und Erschließungsangelegenheiten,
-> Mitwirkung beim Ermitteln des Raum-, Flächen- oder Anlagenbedarfs und der Anforderungen an Standard und Ausstattung durch das Bau- und Funktionsprogramm,
-> Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen, Abwickelung und/oder Prüfen von Ideen-, Programm- und Realisierungswettbewerben,
-> Herbeiführung der erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers,
-> Prüfung der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit.