1-FM-1.423 Erstellung eines Raumprogramms
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
1.423
Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms
Das Raum- und Funktionsprogramm dient in erster Linie der
- Wirtschaftlichen Flächenplanung
- Optimalen Grundrissausnutzung (Innenecken, Dunkelflächen)
- Der Bestimmung von Gebäudetiefen und Geschosshöhen
- Der Festlegung des Fassadenrasters
- Der Stützenstellung.