1-FM-1.423 Erstellung eines Raumprogramms

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

1.423

Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms

Das Raum- und Funktionsprogramm dient in erster Linie der
- Wirtschaftlichen Flächenplanung
- Optimalen Grundrissausnutzung (Innenecken, Dunkelflächen)
- Der Bestimmung von Gebäudetiefen und Geschosshöhen
- Der Festlegung des Fassadenrasters
- Der Stützenstellung.