1210-6.570 Außenanlagen reinigen & pflegen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

6.570

Außenanlagen reinigen & pflegen

(Sommer- & Winterdienste)

Allgemeine Hinweise:
- Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Unterhaltungspflege gilt DIN 18919
- Die Leistungen beginnen mit dem Kalenderjahr und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode. Die erforderlichen Teilleistungen sind rechtzeitig auszuführen. Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen
- Die fachgerechte Entsorgung des Schnittgutes bzw. anderer Grünabfälle
- Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten
- Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unterliegen den Festlegungen unter Punkt 5.353