1100-2.218 Auswahl von Bauteil- und Systemlösungen

FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2

2.218

Auswahl von Bauteil- und Systemlösungen unter Anwendung einer einfachen Lebenszykluskostenrechnung

Neben der grundsätzlichen Maßnahmenwirtschaftlichkeit ist im Rahmen der Projektierung frühzeitig die finanzielle Realisierbarkeit, die Vereinbarkeit potenzieller Realisierungskonzepte mit der aktuellen Haushaltslage aber besonders der mittel- und langfristigen Finanzplanung der Maßnahme zu überprüfen.
Hierbei ist auf die Kosten des Projektes abzustellen und es sind diejenigen Kosten und Erlöse zu identifizieren und auszuwerten, die einen direkten Einfluss auf das künftige Budget des Unternehmens während der gesamten Lebenszyklusphase (Projektlaufzeit) haben.

Die Überprüfung der finanziellen Realisierbarkeit, insbesondere aller Folgekosten über den Lebenszyklus der Immobilie bzw. des Immobilienteils, stellt neben der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einen wichtigen Vorgang dar. Erscheint ein Realisierungskonzept wirtschaftlich vorteilhaft, bedeutet das nicht zwingend, dass es aus Sicht des Unternehmens auch finanziell realisierbar ist. Die Kostenverläufe unterliegen deshalb einem strengen Controlling, in welchem die Überprüfung der prognostizierten Betriebskosten eine bedeutende Rolle spielt.

Der Weg ist das Zusammenführen von Kosten aus unterschiedlichen Lebenszyklusphasen einer Immobilie. Dies verhindert eine einseitige Optimierung z. B. hinsichtlich der Baukosten auf der einen Seite oder der Nutzungskosten auf der anderen Seite.

- Berechnungsmethode, vorzugsweise als dynamische Methode: Kapitalwert bzw. Annuität, 'realer' Kalkulationszinssatz (ohne Inflation)

- Prämissen:
-> Umfassende Einbindung von nationalen Normen und Richtlinien für Prozesse, Flächen- und Kostenberechnungen, z. B. Kostengliederungsstruktur in GEFMA 200 (exkl. KGr. 6.751 und 6.753) und Prozessnummernsystem (PNS) in GEFMA 240.

Damit es zu keiner Doppelzählung der Investitionskosten kommt, werden im Rahmen der dynamischen Lebenszykluskosten-Berechnung - abweichend von der DIN 18960 - keine Kapitalkosten angesetzt.

- Bei Anwendung der Berechnung auf ganze Gebäude:
inkl. Grundstück, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Erlösen etc.:
-> Preiszuweisung,
-> Perspektive des Endverbrauchers bzw. des Eigennutzers ohne Inflation (reale Preise),
-> spezifische Preissteigerungen, z. B. für den Energieverbrauch, können separat untersucht werden,
-> Brutto-Preise (inkl. Mehrwertsteuer, vgl. DIN 276),
-> exkl. Einkommensteuer (keine Eigenschaft der Facility sondern des Eigentümers) vergl. GEFMA 220-1.