1100-2.217 Für sonstiges
FM-Leistung - Nummer nach GEFMA 100-2
2.217
Für sonstiges zusätzliche Einbeziehung von FM-Aspekten
- Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse als Vorlage für die nächste Planungsphase unter Zugrundelegung einer Kostenschätzung nach DIN 276.
- Die einzelnen FM-Aspekte entsprechen Punkt 2.227.
- Zusätzliche Einbeziehung von FM-Aspekten, die während der Planungsphase erkannt werden.